Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 64)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9038025-9038029-423334--619-185579- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
112 Nummer 48, weil sie „einer ganz schweren echt goldnen Uhr mit Sprungdeckel ganz täuschend ähnlich sieht, vielfach auch für echt golden gehalten wird". Auf einem beigefügten roten Zettel sagen die Biedermänner ganz offen: „Wir kamen auf den Gedanken, speziell diese Sorten Uhren zu billigeren Preisen zu forcieren, weil man in letzter Zeit häufig in Restaurants und auf Bahnhöfen Leute antrifft, welche z. B. so eine Weißmetall oder Goldplated aus der Tasche ziehen. Die Leute geben an,' sie wären in momentaner Geldverlegenheit, müßten aber abreijen oder dergl., und wollten daher schnell noch ihre Uhr billig verkaufen oder bis zur Rückkehr als Pfand lassen. Auf diese Weise setzten die Leute oft vier bis fünf Stück pro Tag zu sehr hohen Preisen ab — und zwar meist täglich in anderen Orten —, die sie sich einzeln verpackt als Brief postlagernd unter Nachnahme senden lassen. Meist dazu noch eine ins Auge fallende, schwervergoldete Kette a 80 Pfg. Es ist Ihnen dagegen leicht möglich, die gleichen Uhren, für die Sie nur 6,50 Mark, mit Porto 7 Mark bezahlen, schon zu 12—15 Mark zu verkaufen, wobei Sie einen hübschen täglichen Nebenverdienst erzielen." Gegen ein solches Geschäftsgebahren hat jetzt der deutsche Uhrmacherbund, der den Uhrenschwindel aller Art verfolgt, die Hilfe der Staatsanwaltschaft angerufen. („Deutsch-soz. Bl.", 30. Oktober 1902.) Im Mai 1899 reiste der Kaufmann Siegfried Baden, von einem andern Juden begleitet, in der Gegend von Ueckermünde herum, um Kleiderstoffe zu verkaufen. Sie gaben sich fälschlich als Vertreter der Firma Paul L. (Stettin) aus und behaupteten, ihre Firma stehe vor dem Bankerott und wolle noch etwas vorher retten. Sie benahmen sich sehr zudringlich: einem Förster boten sie einen Ballen Zeug für 120 Mk. an; um sie loszuwerden, sagte der Förster schließlich, 30 Mk. würde er wohl geben. Sofort erklärte sich der Jude bereit, ihm die Ware für diesen Preis zu lassen. Wohl oder übel mußte der Förster 30 Mk. Herausrücken, um nachher zu sehen, daß er einen ganz außergewöhnlichen Schund gekauft hatte. Da Baden unrichtige Angaben tatsächlicher Art über das Erwerbsgeschäft eines anderen gemacht hatte, erfolgte seine Verurteilung wegen unlauteren Wettbewerbs und Verleumdung zu 300 Mk. Geldstrafe. (Deutsche soz. Bl., 18. Dezemb. 1902.) 7. Abzahlungsschwindel. Die Warenabzahlungsgeschäfte — bekanntlich eine jüdische Schwindelerfindung — sind die schlimmste Art des Warenwuchers, die es geben kann, eine Falle, in der mancher arme Mann zu Grunde geht. Die Vorteile, die sie bieten sollen — geringe Anzahlung, allmähliche Abzahlung in kleinen Raten — sind nur scheinbar, denn gewöhnlich deckt die erste Anzahlung die Herstellungskosten der Schundware schon völlig und wirft oft sogar noch einen Ueberschuß ab. Jede weitere Zahluug ist also Reingewinn der Juden und oft bietet das Unterlassen einer Ratenzahlung dem Juden eine Handhabe, die bereits bezahlten Gegenstände wieder an sich zu ziehen. Bei Or. Böckel „Quintessenz der Judenfrage, S. 12" lesen wir einen charakteristischen Fall, der beim Königl. Amtsgericht zu Berlin verhandelt wurde: Eine Dame kaufte im Abzahlungsgeschäft von Neimann (Jude) einen seidenen Mantel; der Mantel war von Neimann aus dem Berliner Konfektionsgeschäft von Warschauer eigens entnommen, weil ein solcher bei ihm nicht auf Lager war. Der Jude belastete das Konto der Dame mit 154 Mark. Nach Zahlung eines Betrages von 100 Mark verweigerte die Dame die Zahlung des Nestes von 54 Mark, weil der Mantel höchstens den Wert von 100 Mark besitze. Der Jude verklagte hierauf die Dame. Im Termin stellte sich heraus, daß der Mantel dem Juden an Einkaufspreis 50 Mark gekostet habe, so daß also der Abzablungsjude nickt weniger als einen Verdienst- Anspruch von 104 Mark machte. Der Jude erklärte dem Gerichtshof ganz gelassen, daß bei dem Risiko, das er trage, der Verdienst doch kein solch großer sei.