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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 111

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 111 (sequence 63)
Language
German
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111 In fünf Fällen glückte das Manöver, als „Ausweis" für einen angeblichen Vormund wurden Blanko-Accepte gegeben, die die schlauen Jüdinnen sofort ausfüllten und Weitergaben. Die heilsbedürftige Novize kam natürlich nicht wieder, dafür aber traf die Leinwand ein, die sich als durchaus minderwertig herausstellte. Auf diese Weise hatten die beiden frommen Damen ganze Bahnwagen - Ladungen ihrer Schleuderware abgesetzt. In Aschaffenburg wurden sie schließlich gefaßt und verurteilt- Der Verteidiger, Dr. Auerbach, war zwar der Ansicht, sie hätten sich nur in der Wahl der Mittel zum Verkauf ihrer Waren „vergriffen", der Gerichtshof jedoch faßte die Sache ernster auf und verurteilte sie zu zwei Jahren sechs Monaten Gefängnis- und 2600 Mk. Geldstrafe. — Das „Berliner Tagebl." bringt einen ausführlichen Bericht über die Gerichtsverhandlung, nennt die beiden Betrügerinnen aber immer nur „Mutter und Tochter aus Brüssel", der „Franks. Gen.'Anz." stempelt sie zn Französinnen und die „Franks. Ztg." ist so rücksichtsvoll, von der Angabe der Religion der Schwindlerinnen in diesem Falle abzusehen. Wie bescheiden doch die Juden zu Zeiten sein können. („Franks. Post", 1. 12. 97.) Der jüdische Kaufmann Pergament aus Kowno hatte ein Passementeriegeschäft zu Frankfurt a. M. und betrog in einer Reihe von Fällen die Käuferinnen, indem er ihnen Taillenbänder stückweise verkaufte, einen Bestellzettel anfertigte, den die Bestellerin gewöhnlich nicht durchlas, und auf dem statt „Stück" die Angabe „Gros" geschrieben war, ein auf zehn Jahre reichender Vorrat. Als man die Annahme verweigerte, drohte er mit einem Prozeß. Er ist wegen solcher Tricks schon schwer bestraft und bekommt heute zusätzlich ein halbes Jahr Gefängnis. („Franks. Post", 1. Januar 1900.) Drei jüdische Wäschereisende, auf deren gemeingefährliches Treiben der Württembergische Schutzverein für Handel und Gewerbe aufmerksam gemacht hat sind von der Strafkammer zu Ulm wegen Betrugs verurteilt worden und zwar Simon Spring zu zwei Monaten Gefängnis und 150 Mark Geldstrafe, David Spring zu anderthalb Monaten Gefängnis und 150 Mark, Siegmund Wohlauer zu einem Monat Gefängnis und 150 Mark Geldstrafe. Die Betrüger hatten sich als Reisende eines Berliner Konfektionsgeschäfts an weniger gut gestellte, aber immerhin zahlungsfähige Leute, z. B. Maschinisten, Oberheizer u. s. w. gemacht und sie zu Bestellungen überredet. War die Bestellung mündlich gemacht, so legten sie den Leuten Bestellzettel zur Unterschrift vor, auf denen die Schwindler viel mehr Waren, als thatsächlich bestellt, eingeschrieben hatten. („Deutsch - soz. Bl.", 24. Oktober 1901.) Der Kaufmann Moses Hirsch Goldbach zu Würzburg hatte dem Besitzer des Kaffeehauses „Zum Hirschen" wöchentlich zwei Zentner Zucker zu liefern, er lieferte aber in Wirklichkeit stets nur einen und ließ sich zwei bezahlen. Diesen Betrug betrieb er seit 1897, schließlich kam der Hausdiener des Kaffeehauses dahinter^ als Goldbach den Versuch machte, noch fünf Kilo zu „sparen". Goldbach zahlte freiwillig 15476 Mark Schadenersatz, erhielt aber doch ein Jahr Gefängnis. („Deutsch-soz. Bl.", 17. Juli 1902.) Einen raffinierten Schwindel mit Uhren betreibt die Kommanditgesellschaft Etablissement d'Horlogerie S. Kommen u. Co. zu Basel. Sie sucht in verschiedenen Zeitungen 100 Arbeiter, ganz gleich welcher Branche, die sich auf ganz leichte Weise einen Nebenverdienst von 10 Mark täglich verschaffen wollen: Angebote postlagernd unter Lörrach (Baden). Die Bewerber erhalten von Basel aus eine ausführliche Anweisung, wie sie Uhren absetzen können. Drei Sorten Uhren führen die Juden als besonders leicht verkäuflich an Nummer 48. 167 und 165; namentlich

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