Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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108 weisen ließen, legte ihm das Landgericht Schneidemühl 8 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust auf. i„Deutsch-soz. Bl.", 10. April 1902.) Nach Verübung von Wechselfälschungen im Betrage von über 200 000 Mark ist der Inhaber der Kolonial- und Materialwarenhandlung, sowie Leitersabrik Adolf Sinsheim er, Worms, Friedrichsstraße Nr. 20, flüchtig gegangen. Derselbe war noch am 14. Mai 1902 in den Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde gewählt worden. („Deutsch-soz. Bl.", 29. Mai 1902.) Der Handelsmann Markus Durst zu Oswiecim erbat sich und erhielt auch von dem als gutmütig bekannten Rentier Jg. zu Kattowitz zehn Gefälligkeits-Akzepte in Höhe von etwa 3u000 Mark. Der Jude „behandelte" die Wechsel derart, daß er vor die Summe immer eine Zahl setzte, lautete also das Papier auf 300 Mark, so machte er etwa 1300 daraus und so weiter. Außerdem stellte er auch noch selbständig mehrere Wechsel aus. Auf diese Weise erreichte die ursprüngliche Summe von 30 000 Mark eine Höhe von 93 000 Mark, die zum größeren Teile von dem hereingefallenen Rentier auch schon bezahlt sind. l„Deutsch-soz. Bl.", 19. Juni 1902.) 7. Gelderpressung. Der jüdische Agent Ludwig Klaar zu Mannheim hatte von dem Umgänge eines jungen Lehramtspraktikanten mit der Dirne Kohlstetter, die bei dem Juden wohnte, Kunde erhalten. Der Jude und die Dirne bedrohten nun den Praktikanten, die Angelegenheit durch die Presse zu veröffentlichen. Auf diese Weise wußten sie von den: unerfahrenen Menschen nach und nach 3000 Mk., die er selbst von seinen Freunden leihen mußte, zu erpressen. Das Geld verjubelten sie. Schließlich kam die Sache ans Licht und Klaar wurde zu 10 Jahren Zuchthaus und 300 Mark Geldstrafe, die Kohlstetter zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. („Deutsche Zeitung", 25. Oktober 1896.) In Delmenhorst (Oldenburg) hatte der Viehhändler Philipp Leser Frank einen 77 Jahre alten reichen Bauern namens Ewers beschwätzt, sich mit einem jungen Mädchen zu verheiraten. Bald nach der Hochzeit lief das Gerücht um, der Jude habe sich von der jungen Frau ein Kuppelgeld von 10 000 Mark, zahlbar nach dem Tode ihres Mannes, verschreiben lassen. Ewers starb im Jahre 1898 nach 14jähriger glücklicher Ehe, seine Frau wurde Erbin des ganzen Vermögens von 300 000 Mark, nur mußte sie 60 000 Mark an Verwandte ihres Mannes abgeben. Jetzt erschien aber der Jude und eine Nichte von ihm auf der Bildfläche, jeder mit einem „Scheine", in welchem die junge Frau vor vierzehn Jahren jedem von ihnen, für die „Vermittelung", sage und schreibe, 30 000 Mark ausgelobt hatte. Die Frau, jetzt etwas klüger als früher, erkundigte sich zunächst bei einem Rechtsanwalt und das Resultat der Beratung war ein Prozeß. In diesem wurden die Kläger von dem Landgericht in Oldenburg unter Verurteilung in die Kosten mit ihrer Klage abgewiesen. Die Nichte beruhigte sich bei diesem Urteil; P. L. Frank aber legte Berufung ein bei dem Oberlandesgerichte, und vor diesem wurde der Prozeß durch Vergleich geschlichtet, indem Frau Ewers dem Juden 10 000 Mark zahlt und letzterer alle Kosten trägt. („Staatsb.-Ztg.", 17. Dezember 1899.) Der Klempner Adolf Levy zu Berlin war durch den Fall Krupp auf eine feine Idee gebracht worden. Er richtete an einen beliebigen Großkaufmann, dessen Namen er beiläufig kannte, einen Brief, worin er drohte, ihn wegen schwerer Sittlichkeitsverbrechen anzuzeigen, wenn er nicht 20000 Mark Schweigegeld erlege. Der also Beehrte, der nichts zu verschweigen hatte, ließ den frechen Erpresser, der seine Forderung in einem zweiten Brief auf 25000 Mark erhöht hatte, verhaften. Ein