Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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98 nicht bestraft werden könne. Daß trotz dieses Erkenntnisses nicht auf eine Strafeerkannt werden durste, zeigt, wie weit sich unsere Strafrechtspflege von dem klarem Rechtsbewutztsein des Volkes entfernt hat. („Deutsche Ztg.", 14. 6. 96.) Der Kaufmann Moses Moritz Jacob (Frankfurt a. M.) wurde am 14. 7. 97. vom Landgericht Frankfurt a. M. zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er ein für die Firma Struve und Soltmann (Mineralwasser-Fabrik zu Frankfurt. a. M.) eingetragenes Warenzeichen widerrechtlich für das von ihm fabrizierte Selterwasser verwendet hatte. Zu derselben Zeit wurde die Firma Gebr. Rothschild Süddeutsche Oel- und Vaselinefabrik zu Frankfurt a. M., wegen genauer Nachahmung eines Warenzeichens der Firma Arensberg und Wester (Elberfeld) zu 800 Mark Geldbuße und Tragung der sehr beträchtlichen Kosten verurteilt. („Franks. Post'' 1. 12. 97.) Die Kaufleute Jules und Guilbert Bloch, Wein- und Cognachandlung, zu Frankfurt a. M. hatten die Etiquetten der berühmten Firma Hennessy u. Co. in Cognac nachgeahmt und wurden wegen dieser Fälschung zu einer Geldstrafe von je 500 Mk. und zu einer an die geschädigte Firma zu zahlenden Buße von 1000 Mark verurteilt. („Franks. Post", 1. 10. 98.) Das Los des Erfinders hat auch der Konstruktor Otto Schneider, Berlin, Schönebergerstraße 7, kennen gelernt. Er ist der Erfinder des jetzt allgemein eingeführten Taxameters, sowie des beim hiesigen Haupt-Telegraphenamte im Gebrauch befindlichen Zeitstempels. Hierauf hat er einen Schiffs-Registrier-Apparat erfunden, der es ermöglicht, in der einfachsten und sichersten Weise die Schnelligkeit des Schiffes¬ und die Länge der zurückgelegten Strecke zu jeder beliebigen Zeit festzustellen. Umden Schiffsapparat herzustellen, steckte er den geringen Gewinn seiner ersten Erfindungen hinein, mußte sich aber gleichwohl noch Geld verschaffen. Nun ist dem Apparat fertig, es hatte zu seiner Herstellung eines Kostenaufwandes von 1200 Mk. bedurft; aber der jüdische Kapitalist, dem er in die Hände gefallen war, ließ ihn im Stich; Schneider geriet in die größte Bedrängnis und ist jetzt von seinem Hauswirt (wegen einer Schuld von noch nicht 250 Mark) ausgepfändet worden. Auch hier wieder das alte Lied: Der Erfinder kann im Elend verkommen; irgend ein jüdischer Kapitalist aber verwertet dann seine Erfindung und zieht den Gewinn daraus. („Staatsb.-Ztg.", 10. Dezember 1899.) Das Landgericht zu Breslau verurteilte die Warenhausinhaber Georg und Arthur Barasch zu je 400 Mark und den Parfümerie-Großhändler Grant in. Berlin zu 200 Mark Geldstrafe, weil als erwiesen angesehen wurde, daß sie das Warenzeichen der Firma Johann Maria Farina in Köln nachgeahmt haben. Von Grant haben die beiden anderen Angeklagten ihren Bedarf an Kölnischem Wasser bezogen. Ihre Etiketten waren den echten der Firma I. M. Farina, gegenüber dem Jülichsplatz in Köln, sehr ähnlich. In dem Urteile heißt es: Die Angeklagten haben die Gefahr der Verwechslung durch das Publikum nicht verkannt; die ungenaue Ortsbezeichnung beförderte die Möglichkeit der Verwechslung. („Deutsche Handelswacht", 1. April 1900.) Die „Staatsbürger-Zeitung" vom 9. Oktober 1900 veröffentlichte folgende Aufsehen erregende Enthüllungen über das Los der Berliner Blusennäherinnen: Tausende von Frauen und Mädchen sind in Berlin als Blusennäherinnen thätig. Die Chefs der großen Blusen- Konfektionshäuser sind zumeist Juden, und diesem Glauben gehören auch ihre sogenannten Direktricen an, welche mit den elfteren in der Mißachtung der christlichen Arbeiterinnen wetteifern. Bei Beginn einer jeden „Saison" nun erscheinen in den Blättern Inserate, durch welche Blusennäherinnen mit geschmackvollen Mustern gesucht werden. Die-