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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 97

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 97 (sequence 49)
Language
German
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97 dieses Prozesses. Der Konkurrent Lewy ahmt die gesetzlich geschützten Muster eines deutschen Handwerksmeisters nach. Natürlich kann er, dem die Erfindung nichts gekostet hat, die Gürtel bedeutend billiger zum Verkauf bringen, als der Erfinder selbst. So läuft denn alle Welt zum billigen Lewy, der Erfinder geht leer aus und Lewy füllt flch die Taschen mit dem Gelde, das er aus der Erfindung eines Deutschen erwirbt. („ Staatsb.-Ztg.", 19. November 1895.) Der Kaufmann I. Bahlsen (Berlin, Alte Jakobstr. 5) hatte einen Postkarton ohne Verschnürung erfunden und sich Musterschutz erteilen lassen. Um das Muster zu verkaufen, trat er mit dem Patentbureau I. F. Wallmann u. Co. (Inhaber M. L. Bernstein) Berlin, Blumenstr. 74, in Verbindung und verabredete, daß Bernstein nicht unter 600 Mark verkaufen und im Falle des Verkaufs 20 PCL. Provision erhalten solle. Schon am nächsten Tage verkaufte Bernstein das Muster für 6000 Mark an den Konsul Lesenberg in Rostock. Statt nun dem Erfinder die 5000 Mark abzüglich 20 pCt. 4000 Mark auszuzahlen, verschwieg er ihm den Verkauf und erklärte schließlich, ihm das Muster selbst für 600 Mark abkaufen zu wollen. Bahlsen willigte ein. Erst nach Monaten erfuhr er zufällig den wahren Sachverhalt und übergab, da ein Vergleich nicht zu stände kam, die Angelegenheit dem Staatsanwalt. Bernstein wurde in der Verhandlung moralisch gerichtet, aber — freigesprochen: er steckt, ohne einen Federstrich gethan zu haben, 4400 Mark in seine Tasche und das — von Rechtswegen! („Staatsb.-Ztg.", 4. Dezember 1895.) Herr David Giebeler war, wie er in seinem Druckhefte „Mein Kampf ums Recht" darstellt, früher ein wohlhabender Fabrikant in Hagen i. W. Zur Ausnutzung seiner Erfindung, Stahl flüssig zu machen, ging er ein Sozietätsverhältnis mit dem Rechtsanwalt Dr. Max Cohn und dem Dr. Jonas ein. Von diesen will er nun im höchsten Maße übervorteilt worden sein; während er selbst ein armer Mann wurde, sollen nach seiner Behauptung Dr. Cohn und Jonas steinreiche Leute durch seine Erfindung geworden sein. Er wurde gegen sie klagbar, seine Bemühungen blieben jedoch erfolglos. Nun beschuldigte Giebeler den Dr. Cohn, „er beuge das Recht" und „die jüdischen Richter ständen ihm in dieser Hinsicht zur Seite". Wegen dieser Beleidigung wurde Giebeler zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt. („Staatsb.-Ztg.", 20. 12. 95.) Frau von Bock (Berlin) hatte einen Lampenschleier erfunden, der so konstruiert war, daß er um ein Drahtgestell seitlich herumgelegt, die Feuersgefahr, die bei der gewöhnlichen Art der Befestigung angesichts des leicht entzündlichen Spitzenstofies sehr groß war, völlig beseitigte. Sie trat zur Ausnutzung ihrer Erfindung mit der Lampenfabrik Schweitzer (Inhaber Friedländer, Reisender Schweitzer) Berlin Kommandantenstraße, in Verbindung. Es wurde ein dauernder Lieferungsvertrag zwischen Frau von Bock und der Firma geschlossen und der Preis festgesetzt. Eines Tages schlug Friedländer der Frau v. B. vor, das Modell gesetzlich schützen zu lassen, ein Vorschlag, mit dem diese einverstanden war. Friedländer ließ sich ein Modell geben und bewirkte die Eintragung, aber nicht etwa auf den Namen der Erfinderin, sondern auf seinen eigenen Namen. Fortan ließ er dann die Schirme, ebenfalls gegen die Verabredung, in seiner eigenen Fabrik Herstellen. Frau von B. stellte gegen Friedländer Strafantrag und erzielte auch seine Verurteilung zu einerhohen Geldstrafe. Das Reichsgericht hob das Urteil auf, da der Vermögensnachteil der ,^rau von Bock nicht genügend festgestellt sei (!). In der neuen Verhandlung erfolgte dann Freisprechung des Angeklagten, doch hob das Urteil ausdrücklich hervor, Friedländer habe Frau von Bock ungeheuer geschädigt, er habe in grober Weise gegen Treu und Glauben verstoßen und es sei tief bedauerlich, daß er hierfür

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