Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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94 Wahrheit wurde vom Gericht als geliefert anerkannt. S. wurde daher freigesprochen. („Deutsches Blatt", 3. Oktober 1900.) Der Jude Ludwig Lazar, Inhaber eines AusrüstungSgeschäfts zu Wien, klagte eine seiner armen Arbeiterinnen, Helene P., an, weil fie in ihrer höchsten Not die Taschentücher, die sie für das Geschäft säumen sollte, versetzt hatte. Vor Gericht stellte sich heraus, datz die Arbeiterin für das Säumen von 1 Dutzend Taschentüchern 3 Kreuzer (= 5 Pfg.) erhielt. Wollte sie täglich 30 Kreuzer verdienen, so mußte sie 10 Dutzend Taschentücher nähen, eine Arbeit, die die Zeit von frühmorgens bis in die späte Nacht erforderte. Das Geld für Zwirn und Beleuchtung mußte sie selbst aufbringen. Von ihrem kärglichen Verdienst hatte sie einen schwerkranken Mann und 5 Kinder zu erhalten. Eines Tages gefiel Herrn Lazar die gelieferte Arbeit nicht, und er verweigerte der halbverhungerten Arbeiterin die Auszahlung ihres Lohnes, desgleichen schlug er den erbetenen Vorschuß aus. .. In ihrer Not trug die Arbeiterin die Taschentücher aufs Versatzamt und erhielt 31/2 Gulden dafür. Lazar erhielt sein Eigentum zurück nebst 10 Kreuzern Zinsen, die er verlangte. Der Ausgang der Sache kann keinem Zweifel unterliegen. Die arme Näherin kommt ins Gefängnis und das von Rechts wegen, Herr Lazar dagegen bleibt ein Ehrenmann. („Deutsch-soz. Bl.", 1. November 1900.) Das sozialdemokratische „Handlungsgehilfen-Blatt" denunziert in seiner Nummer vom 15. Oktober folgende Posener Firmen wegen Zahlung schlechter Gehälter, überlanger Arbeitszeit, Uebertretung der Sonntagsruhe usw.: Adolf Kantorowicz, David Lubinski, Zacharias Hamburger Söhne, Calvary u. Mächler, Friedländer u. Co., M. Werner, I. Rothstein, Louis Gerechter, Gebr. Lesser. — Eine hübsche Liste von „Ausbeutern". Eigentümlich nur, datz. diese Vertreter des „Unternehmertums" sämtlich dem Volke Israel entstammen. („Deutsch-soz. Blätter", 1. November 1900.) Aus einer Versammlung der Bureauangestellten, die am 17. April 1901 zu Berlin stattfand, wurde festgestellt, datz ein Rechtsanwalt Heymann (Berlin) einen 27jährigen Kanzlisten für 30 Mark Monatsgehalt und Herr Rechtsanwalt Hirschfeld einen 32 jährigen Kanzlisten für 17 Mark Monatsgehalt beschäftigt; fernerwurde geklagt, daß die Frauenarbeit in den letzten Jahren auch in diesen Beruf Einzug gehalten habe, verschiedene haarsträubende Beispiele vom Verkehr der Anwälte mit ihrem weiblichen Personal wurden, leider ohne Nennung der Namen, zur Sprache gebracht. („Deutsche Handelswacht", 28. April 1901.) Der Wiener Jude Markus Pollak versuchte es, eine arme Verkäuferin, Amalie Greppel, um ihre Bürgschaft von 400 Kronen auf raffinierte Weise zu betrügen. Als er das Mädchen entließ, gab er ihr das Geld nicht zurück, sondern, behauptete, er müsse erst das Warenlager prüfen. Einige Tage darauf erhielt die neue Verkäuferin von ihm 240 Kronen mit dem Aufträge, diese Summe der Greppel auszuhändigeu, falls sie sich melde. Thatsächlich erschienen auch zwei stark verschleierte Frauen im Geschäft und nahmen gegen schriftliche Bestätigung das Geld in Empfang. In Wirklichkeit behauptete die Greppel aber, nichts bekommen zu haben. Als gegen Markus Pollak Anklage wegen Betruges erhoben wurde, wies er die Empfangsbestätigung vor. Allein die Schreibsachverständigen erklärten, die Unterschrift rühre von Pollak selbst her; die beiden Helferinnen konnten leider nicht ermittelt werden. Pollak erhielt für seinen Geniestreich acht Monate Zuchthaus. („Deutsch-soz. Bl.", 7. August 1902.)