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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 92

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 92 (sequence 44)
Language
German
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92 „Auf Grund der stattgehabten Ermittelungen hat das Gericht die Ueberzeugung gewonnen, daß Lhatsächlich in der Konfektion Mitzstände bestehen, indem die gezahlten Löhne in vielen Fällen unter ein Niveau gesunken sind, die ein menschenwürdiges Dasein der Arbeitnehmer trotz angestrengtester, fleißiger Arbeit' nicht ermöglichten. Es hat sich ergeben, daß dies Zurückgehen der Löhne im wesentlichen nicht in den Absatzverhältnissen der Branche seinen Grund hat, sondern in dem Bestreben einzelner Firmen, mit auswärtigen Geschäften zu konkurrieren. ..." So sieht es mit dem glänzenden, vielgepriesenen jüdischen Konfektionsbetriebe in Wirklichkeit aus. Wir meimn, wenn sich dieser Gewerbebetrieb Lhatsächlich nur durch rücksichtslose Ausbeutung deutscher Arbeit aufrecht erhalten kann, so wäre es besser, ihn mit dem Kehrbesen einer zweckmäßigen Gesetzgebung wegzufegen, anstatt diesen haarsträubenden Zuständen noch länger zuzusehen. Es erscheint fast überflüssig, dem Gesagten noch etwas hinzuzufügen; trotzdem lassen wir noch einige Ausbeuter namentlich austreten. a. Verkürzung der Löhne. Der Redaktion des „Frankfurter Volksboten" wurde ein Knabenanzug gebracht, den die Firma H. Salomon L Co., Rechneigrabenstraße 7, hier, Kommandit- Gesellschaft, Herren- und Knabenkleiderfabrik, als Musteranzug für Schneiderinnen ausgiebt. Der Anzug ist für 7 jährige Knaben bestimmt und hat einen Verkaufspreis von etwa 10 Mark. Der Stoff hat einen Wert von etwa 3 Mark, die Zuthaten von 25 Pfennigen. Die Arbeiterin erhält für den ganzen, sorgfältig zu arbeitenden Anzug 90 Pfennige! Die Arbeit wird von Fachleuten so geschätzt, daß eine durchschnittliche Arbeiterin zu einem Anzug einen Tag gebraucht, und daß eine besonders geübte Kraft in zwei Tagen drei Anzüge machen kann, beides nur, wenn von morgens bis in die Nacht gearbeitet wird. Eine gewöhnliche Arbeiterin verdient also bei Salomon & Co. in einer Woche 5,40 Mark! Davon soll sie noch Nadeln, Faden und Nähmaschine bezahlen und selber leben! („Frankfurter Post", 1. August 1896.) Gelegentlich eines Prozesses wurde gerichtlich sestgestellt, daß die jüdische Weltfirma Hirsch L Co., Hamburg, Resendamm 2/4, einer 20jährigen Schneiderin bei lOstündiger täglicher Arbeitszeit einen Wochenlohn von 6 Mark — sage sechs Mark bezahlte. („Deutsche Zeitung", 16. Dezember 1896.) Der jüdische Kaufmann R.K.zu Naumburg beschäftigte längere Zeit hindurch eine ganze Anzahl Schulkinder mit Bekleben von Musterkarten. Die Kinder mußten Mittwochs und Samstags mittags um 1 Uhr, an den anderen Tagen um 3l!z Uhr erscheinen und wurden jedesmal erst um 8 oder 8V2 Uhr entlassen. Für ihre Bemühungen erhielten sie täglich — 20 Pfennige. Ist eine solche Ausbeutung nicht unerhört? („Staatsb.-Ztg.", 3. Dezember 1896.) Die Schuhsabrikanten Alexander und Samuel Eichbaum, Mainz, welche ihre armen Arbeiterinnen durch Betrügereien beim Verkauf von Zuthaten um 675 Mark jährlich (nach Schätzung des Handelslehrers Kreyer) übervorteilten, wurden im Januar 1897 mit je 100 Mark Geldstrafe belegt. Verdient haben die Juden bei dem Geschäft also immer noch 3850 Mark, da die Uebervorteilungen seit 1890 währten. („Deutsche Volkswacht", 23. Januar 1897.) Ein Prachtexemplar von Ausbeuter ist der Kaufmann Siegfried Heymannsohn, Berlin, Rosentalerstr. 16, der sich neulich wegen Mißhandlung und thätlicher und wörtlicher Beleidigung eines Lehrmädchens vor dem Amtsgericht I zu verantworten

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