Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 91 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
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91 Anfertigung eines ganzen Stoffanzuges für Erwachsene 5—7 Mark zahlte (Tarif 19—25 Mark), für einen Winterüberzieher nebst Lieferung aller Zuthaten 4 Mark, (Tarif 16—17 Mark), für eine Hose 75—90 Pfg., (Tarif 4—5 Mark). Ein anderer Leipziger Jude zahlte für Anfertigung eines Trikotanzuges für Kinder sage und schreibe 10 Pfg., während der Arbeiter nicht im stände ist, sechs solcher Anzüge an einem Tage herzustellen. Ein anderer Jude zahlt für das Nähen von 1 Dutzend Korsetts 1,30 Mark, die Arbeitszeit beträgt etwa 18 Stunden, dabei muß die Arbeiterin den Zwirn bei ihm um 25 pCt. teurer kaufen. Die Wäschenäherinnen müssen nach Lehrs Angabe täglich 17 Stunden arbeiten, um einen Wochenverdienst von 10 Mark zu erzielen. Die Gesundheit von Frauen und Mädchen muß allmählich vollständig zerrüttet werden, die tagtäglich, selbst ohne Ruhepause am Sonntag, bis 17 Stunden in dumpfer Stube für das Geschäft angestrengt arbeiten und daneben doch auch noch ihre häuslichen Arbeiten für sich und ihre Familie Verrichten müssen. Berechtigte Ursache zu weiteren Klagen dieser Haussklaven im Hungersolde der jüdischen Grotzkonfektionäre bietet der Verkehr mit den Geschäften, so namentlich das Fehlen von Stücken beim Zuschneiden, langes Warten bei der Ablieferung, rücksichtslose Bestimmungen der Arbeitsordnung bei der Prüfung und Bezahlung der Arbeit. Dazu kommen die sittlichen Gefahren, denen Frauen und Mädchen bei dem Aufsuchen der Arbeit und bei der Ablieferung derselben ausgesetzt sind. Nur zu oft wird die aus bitterer Not erflehte Einstellung als Arbeiterin, ebenso eine wohlwollende Prüfung der abgelieferten Arbeit nur zu erreichen sein, wenn den Geschäftsinhabern oder ihren lüsternen Kommis auf sittlichem Gebiete weitgehende Zugeständnisse gemacht werden. Nur zu oft werden Frauen und Mädchen in dieser schnell aufgeblühten glänzenden Konfektionsindustrie, in der die Verkaufspreise durchschnittlich das Doppelte der Produktionskosten betragen, nach dem Rat des Kompagnons des obersten Arbeiterführers und Obergenoffen Singer, der seine Millionen auch diesem selben Industriezweige verdankt, handeln und „auf den Strich gehen" müffen. Bei Gelegenheit des Streiks von 1896 empörte sich die öffentliche Meinung von ganz Deutschland gewaltig über das trostlose Elend und die himmelschreiende Ausbeutung der armen Arbeiter durch das habgierige Judenvolk. Darum kümmerten sich die Herren Juden natürlich nicht im geringsten, und wenn sie schließlich die von den Arbeitern geforderte Lohnerhöhung um 12 V2 v. H. scheinbar bewilligten, so geschah es nur, weil die Saison drängte. In Wirklichkeit war diese Einigung vom 19. Februar der größte Schwindel, der sich denken läßt. Das zeigte der Ende April desselben Jahres, also nach der Saison, vom „Verein der Berliner Herren- und Knabenkonfektionsfirmen en gros" gefaßte Beschluß-. „Das Zustandekommen eines solchen Tarifs (wie er am 19. Februar vereinbart war) im Wege des Vergleichs sei nicht zu erhoffen, und aus diesem Grunde erachte der Verein sich an die Vereinbarungen nicht mehr gebunden und erklärt sie für hinfällig." Also ein nackter Vertragsbruch der Abmachung vom 19. Februar! Jetzt wurde es klar, daß es den Herren damals nur um Beilegung des Streiks zu thun gewesen war — selbst um den Preis eines Wortbruchs! Nun folgten einige Entrüstungsversammlungen und neue Verhandlungen vor dem Einigungsamte; das Ende war, daß die Arbeitgeber die Macht des Kapitals gegen Recht und Billigkeit setzten, den Tarif einfach ablehnten und daß die Arbeitnehmer sich den Hungerlöhnen bedingungslos fügten. . . . In dem Schiedssprüche des Gewerbegerichts heißt es unter anderem: