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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 88

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 88 (sequence 40)
Language
German
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88 Ausübung ihres Gewerbes ertappt und diese Strafe wurde bei Wissotzky, der als Anführer der Bande gilt, auf fünf und bei den andern Angeklagten auf je drei Jahre Zuchthaus erhöht. Der öffentliche Ankläger, Staatsanwaltschaftsrat Dr. jur. Goebel, führte u. a. aus: „Schon seit längerer Zeit speie Rußland eine Anzahl von Gaunern aus, die sich alle über unser Land verbreiten. Ganz besonders werde Köln von diesen Personen heimgesucht, die fast ausnahmslos polnische oder galizische Juden und entweder intern nationale Taschendiebe oder internationale Juwelendiebe seien." („Deutsch-soz. Bl.", 17. Januar 1901.) Die Handelsleute Max Meyer und Emil Karfunkelstein, wegen Taschendiebstahls in Hamburg und München vorbestraft, wurden in der Centralmarkthalle zu Berlin beim Untersuchen fremder Taschen ertappt. Meyer, der geisteskrank zu sein behauptete, wurde dem Jrrenhause, Karfunkelstein auf 1 Jahr dem Zuchthause überwiesen. (Staatsb. Ztg.", 14. Dezember 1899.) Der Schuhmacher Simon Goldbaum, die unverehelichte Rosalie Rottersmann und der 12 (I).jährige Sally Pink er, standen am 9. April 1900 vor der 1. Strafkammer des Landgerichts I Berlin wegen Taschendiebstahls. Es wurden bei Goldbaum mehrere hundert Mark Geld gefunden, die wahrscheinlich von Diebstählen herrührten; denn kurz vor der Verhaftung der drei Angeklagten waren viele Diebstähle zur Anzeige gelangt. Der Gerichtshof konnte den Angeklagten Goldbaum nur wegen eines vollendeten und eines versuchten Diebstahls, die Rottersmann nur wegen Beihilfe verurteilen. 'Der erstere wurde zu einem Jahre, die letztere zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Der Knabe Pinker wurde freigesprochen, weil der Gerichtshof im Zweifel war, ob er das strafmündige Alter bereits erreicht hatte. („Staatsb. Ztg.", 10. April 1900.) Die 6. Strafkammer des Dresdener Landgerichts verurteilte den „Schnittwarenhändler" Leiber Weinstein aus Minsk in Rußland am 23. August zu. anderthalb Jahren Gefängnis, weil er — die Taschen anderer Leute untersucht hatte. Auch in Leipzig harrt eine ganze jüdische Taschendiebsgesellschaft aus Russtsch- Polen, die gemeinsam arbeitete, ihrer gerichtlichen Bestrafung. („Deutsch-soz. Bl.", 13. September 1900.) Wegen Taschendiebstahls stand der 18jährige „Händler" Leopold Simonsohn zum dritten Male vor dem Landgericht Berlin. Er hatte sein Gewerbe im Omnibus ausgeübt und darf jetzt 9 Monate in sicherer Zelle zubringen, obwohl ers nicht gewesen sein wollte. („Deutsch-soz. Bl.", 11. Oktober 1900.) Der 20jährige „Korbmacher" Josef Kurzmann aus Warschau, Mitglied einer internationalen Taschendiebsbande, der bereits zweimal w^gen Taschendiebstahls vorbestraft war, wurde wegen vier neuer Fälle vom Berliner Landgericht zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. („Staatsb. Ztg.", 5. Februar 1901.) Am 31. Januar 1902 wurde in Myslowitz und Rosdzin ein ganzes Nest von jüdischen Taschendieben aus Rußland ausgenommen. Die Herren, die den oberschlestschen Jndustriebezirk unsicher machten, nannten sich Grünbaum, Tobias^ Frühmorgen, Menschig. („Myslowitzer Anzeiger", 4. Februar 1902.) Den Chaim Jankel Jittel, der in Rußland geboren wurde, faßte die Polizei in Hagen (Westfalen) ab, als er wegen fehlenden Reisegeldes zwei Diamantringe versetzen wollte. Man fand bei ihm 511 Mark bares Geld, 42 Diamantringe und 133 lose, echte Diamanten. Woher er diesen Reichtum hat, konnte noch nicht ermittelt werden. („Deutsch-soz. Bl.", 13. November 1902).

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