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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 87

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 87 (sequence 39)
Language
German
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87 Rühmte Lager dieser gestohlenen Waren hat einen Wert von mindestens 50 000 Mark! („Deutsch soz. Bl.", 7. November 1901.) Raphael wurde vom Landgericht I zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt, gegen Rosenberg wurde das Verfahren vertagt, da er vorgab, geistig gestört zu sein. („Deutsch-soz. Bl.", 5. Juni 1902.) Max Lew in, geborener Rabenowitz, aus Dünaburg im russischen Gouvernement Witebsk, wurde am 26. August in Berlin dem Strafrichter vorgeführt und wegen Hehlerei zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. („Antisemitisches Monatsblatt", 1. Oktober 1902.) Beim Infanterie-Regiment Nr. 60 zu Weißenburg (Elsaß) entwendete der Sergeant Penzel Schuhe und Stiefel, die der Althändler Nathan Drehfuß für 4,50 Mark und 5,50 Mark gern kaufte. Leider betrachtete der Staatsanwalt das Geschäft als Hehlerei und deshalb mußte Nathan zwei Monate brummen. („Deutschfoz. Bl.", 13. März 1902.) Vom Landgericht zu Wien wurden vier Lehrlinge wegen Diebstahls zu zwei und drei Monaten Kerker verurteilt, weil sie ihrem Meister Messing-Abfälle gestohlen und diese bei dem jüdischen Trödler Emanuel Streißler verkauft hatten. Die Frau des Trödlers, Friederike Streißler, von den Jungen über die Herkunft der Abfälle aufgeklärt, wog.und bezahlte die Diebesbeute und trug den Jungen auf, ja reinen Mund zu halten. Das Geschäft wurde stets bei verschlossener Ladenthür abgewickelt. Die Frau bekam 14 Tage strengen Arrest, der Mann soll 200 Kr. Geldstrafe und dem bestohlenen Meister 100 Kr. Schadenersatz zahlen. („Deutsch-soz. Bl.", 16. Oktober 1902.) Der Hausknecht Johann Müller stahl seinem Herrn, einem Lederfabrikanten zu Offenbach (Main) für etwa 400 Mark Waren und versetzte sie durch Vermittelung dreier Hehler im Pfandhaus. Die Strafkammer zu Darmstadt verurteilte den Dieb zu zwei Jahren Gefängnis und die drei Hehler Siegmund Löb, Otto Hertsch und Martin Homburg zu je zwei Jahren Zuchthaus nebst fünfjährigem Ehrverlust. Haupthehler war nach der „Darmstädter Zeitung" Siegmund Löb. („Deutsch-soz. Bl.", 30. Oktober 1902.) 3. Diebstahl und Unterschlagung. Schon die alttestamentlichen Juden haben einen gelegentlichen Diebstahl keineswegs verschmäht: Jakob stahl das Erstgeburtsrecht, Moses forderte seine Landsleute vor ihrem Auszuge aus Aegypten zum Massendiebstahl der silbernen und goldenen Geräte der Aegypter auf (2. Mose 12, 35—38). Die neuzeitlichen Juden sind dem Diebstahl weniger zugethan als der Diebshehlerei. Der Grund liegt darin, daß der Diebstahl bei großer Gefahr wenig Gewinn, die Hehlerei dagegen bei geringer Gefahr großen Gewinn abwirft. Außerdem haben die Juden im Laufe der Zeit viele andere, feinere und einträglichere Arten kennen gelernt, um sich in den Besitz des nichtjüdischen Gutes zu setzen, den gewöhnlichen Diebstahl überlassen sie großmütig anderen: nach der Statistik sind sie nicht ein Drittel so oft daran beteiligt wie die Deutschen. Dagegen wird von den weniger gesitteten und weniger routinierten Juden der östlichen Länder der Diebstahl und zwar vorzugsweise als Taschen- und Juwelendiebstahl noch mit Vorliebe gewerbsmäßig betrieben. Die Juwelendiebe Michael Missotzky aus Bachumt (Gouvernement Jekaterinoslaw), eine Anna Rother aus Jwangorod und der Handelsmann Aron Klein aus Lublin (Polen) hatten bereits in Magdeburg einen Juwelendiebstahl begangen, der ihnen je ein Jahr Zuchthaus einbrachte. In Köln wurden sie wieder bei der

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