Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9038025-9038029-423334--591-185551- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
84 Gleichzeitig traf das Verhängnis seinen Stammesgenossen Hugo Löw zu Berlin; ebenfalls wegen gewerbsmäßigen Wuchers wurde er auf 9 Monate seinen Geschäften entzogen. („Tägl. Rundsch.", 19. 6. 95.) Im Oktober 1895 wurde der Jude Fregin zu Berlin wegen Wuchers zu 1 Va Jahren Gefängnis, 10 000 Mark Geldstrafe und Ehrverlust auf 3 Jahre verurteilt. („Staatsb.-Ztg.", 26. 10. 95.) Im Jahre 1896 wurde die Viehhändler- und Wucherfamilie Sommer (Crainfeld-Oberhessen) durch das Gießener Schwurgericht unschädlich gemacht. Der gefährlichste Vertreter derselben, Feist Sommer, erhielt wegen Betrug, Meineid und Untreue 3^ Jahre Zuchthaus. Der Staatsanwalt führte aus, daß die Familie S. ein Menschenalter hindurch eine Geißel des Vogelbergs gewesen sei und hunderte von Familien ausgewuchert und an den Bettelstab gebracht habe. Vor einem Jahre sei der Bruder des Feist, David, wegen Wuchers eingesperrt und habe sich erhängt. Vor einem halben Jahre sei sein Sohn wegen Meineid auf längere Zeit ins Zuchthaus gewandert und jetzt komme endlich der schlimmste, der Vater, dran. Die Landwirte der ganzen Gegend hätten Furcht und Grauen vor ihm gehabt, ihm sei jedes Mittel recht gewesen, sich zu bereichern. Der Staatsanwalt schloß seine Ausführungen mit den Worten: „Meine Herren, der ganze Vogelsberg wird Ihnen zujubeln, wenn Sie den Angeklagten verurteilen." Und so geschah es auch. — Ueber das Geschäftsgebahren des David Sommer war bei einer früheren Verhandlung durch die eidliche Aussage eines Beamten des Fürsten zu Jsenburg- Birstein festgestellt, daß Sommer für Prolongation eines Wechsels im Betrage von 18 000 Mark, den der Fürst am Verfalltage nicht hatte bezahlen können, außer der Wechselsumme zuzüglich Zinsen sich weitere 15 000 Mark wechselmäßig hatte anweisen laffen, wofür er also nicht einen Pfennig gezahlt hatte. („Deutsche Wacht", 18. 4. 95.) Im April 1896 wurde der Handelsjude Julius Moses in Graudenz wegen Wuchers zu 3 Monaten Gefängnis und 600 Mark Geldstrafe verurteilt. („Staatsb.-Ztg.", 10. April 1896), bald darauf der Bauernwürger Abraham Hanauer zu Würzburg wegen Wucher, Betrug, Diebstahl, Meineid, Verleitung zum Meineid u. s. w. zu 9 Jahren Zuchthaus. („Franks. Post", 1. 1. 97.) Im selben Jahre verurteilte die Strafkammer zu Gotha den „Kaufmann" Isidor Wertheim aus Erfurt wegen gewerbsmäßigen Wuchers zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis, 1800 Mark Geldstrafe und 3 Jahren Ehrverlust; sein Agent Ludwig Neubauer erhielt 6 Monate und 600 Mark. In drei Fällen hatte der Hebräer erwiesenermaßen deutsche Landwirte an den Bettelstab gebracht. („Deutsche Wacht", 7. November 1896.) Im Jahre 1899 wurde der Agent Johann Blumberg wegen gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Wuchers zu sechs Monaten Gefängnis, 600 Mark Geldstrafe und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 2 Jahre verurteilt. <„Staatsb.-Ztg.", 8. Dezember 1899.) Am 19. Oktober 1900 erkannte die Strafkammer zu Breslau gegen Gebhardt Goldstein wegen Wuchers auf 2 Monate Gefängnis und 1500 Mark Geldstrafe. („Deutsch-soz. Bl.", 25. 10. 00.) Im Jahre 1901 wurde der jüdische Handelsmann Alexander David wegen unglaublicher Wuchereien von der Strafkammer zu Saarbrücken zu 10 Monaten Gefängnis, 500 Mark Geldstrafe und 2 Jahren Ehrverlust verurteilt. Er verband stets Darlehen mit Warengeschäften, indem er seine Kunden zu bedeutenden Warenbezügen veranlaßte und sie dabei ungeheuer übervorteilte; durchschnittlich be-