Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 83 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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83 vorteilhaften Ersatz zu schaffen; letztere ermöglichen es dem Bauer, auf einfache und billige Weise sich Geld zu verschaffen. An diese besonderen Arten des Wuchers reihen wir einige Beispiele des Wuchers im allgemeinen aus den letzten Jahren an. Im Jahre 1893 erregte der Wucherprozetz gegen Moses Lipper*) (Blomberg) berechtigtes Aufsehen. Er hatte die Notlage verschuldeter Bauern in herzloser Weise ausgenutzt, um die unglücklichen Opfer schließlich von Haus und Hof zu wuchern. Das Landgericht zu Detmold verurteilte ihn zu 1 Jahr Gefängnis und 3000 Mk. Geldstrafe. („Reichsherold", 28. April 1893.) Im selben Jahre wurde der Handelsjude Hirsch Simon von der Strafkammer zu Küstrin des gewohnheits- und gewerbsmäßigen Wuchers für schuldig erkannt und zu einigen Monaten Gefängnis nebst den üblichen Nebenstrafen verurteilt. („Staatsbg.-Ztg.", 23. Dezember 1893.) Das Jahr 1894 deckte die haarsträubenden Wuchergeschäfte des Berliner Juden Heinrich Pariser auf. Dieser Mensch hatte Jahrzehnte lang Berlin.mit einem Netz von Wucheragenten besetzt gehalten. Sein Einfluß reichte weit, so weit, daß es ihm sogar gelang, dem Gesetze ein Schnippchen zu schlagen: dem erlassenen Haftbefehle entwischte er auf unerklärliche Weise, inzwischen beseitigten seine Freunde die Spuren seiner Thaten, schoben Zeugen ab, beeinflußten andere. Als die Luft rein war. kehrte Pariser zurück. Das Strafverfahren gegen ihn wurde bald eingestellt, weil er angeblich geisteskrank sei. Später suchte er auf „ärztlichen Rat" ein wärmeres Klima zur Wiederherstellung seiner angegriffenen Gesundheit auf. So brachte er seinen Raub in Sicherheit. Kurz darauf folgte die Entlarvung der Wucherergesellschaft Treuherz— Spiegel — Bruck — Aufrichtig — Ostertag, ebenfalls lauter Berliner Juden. Von diesen war es nur dem letztgenannten geglückt, ins Ausland zu entweichen, während die andern auf längere Zeit ins Gefängnis wandern mutzten. („Staatsbg.- Zeitung", 16. Dezember 1894.) Im Januar 1895 wurde der Berliner Geldmann Samuel Arend wegen Wuchers zu 2 Monaten Gefängnis und 300 Mk. Geldstrafe verurteilt. ^„Staatsbg.- Zeitung", 31. Januar 1895.) Der Februar desselben Jahres brachte den Wucherprozeß Lesser (Kottbus), in dem offenbar wurde, wie der Jude Lesser mit Hilfe seines Schleppers Wilke deutsche Bauern zu Dutzenden mit den schändlichsten Kniffen von Haus und Hof gewuchert hatte. Lesser bekam 2% Jahre Gefängnis, lü 000 Mk. Geldstrafe und 5 Jahre Ehrverlust; Wilke wurde zu 6 Monaten Gefängnis, 300 Mk. Geldstrafe und 2 Jahre Ehrverlust verurteilt. („Deutsche Wacht", 26. Februar 1895.) Im nächsten Monat folgte der Wucherprozeß Labaschin (Berlin), der mit der Verurteilung des Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Wuchers zu 9 Monaten Gefängnis endete. („Staatsb.-Ztg.", 29. März —11. April 1895.) Im Mai desselben Jahres spielte sich am Berliner Landgericht der Wucherprozeß gegen Fleher, Scholem und Genossen ab, der mit der Verurteilung der Angeklagten zu Gefängnisstrafen von 8 und 6 Monaten und entsprechenden Geldstrafen endete. („Staatsb.-Ztg.", 7. 5. 95.) Im Juni 1895 wurde zu Leipzig der bereits wegen gewerbsmäßigen Wuchers vorbestrafte Jude David Friedenheim abermals wegen Wuchers und großartigen Darlehnsschwindels auf 272 Jahre ins Gefängnis gesteckt. („Staatsb.-Ztg.", 18. 6. 95.) ') Antisemitisches Jahrbuch 1900, S. 59. 6*