Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 82 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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82 Die „Staatsb.-Ztg." berichtet Ende Der Jude giebt einem Bauern ein 9 Monate altes Kalb um 72 Mk. auf Borg, und dafür stellt ihm der letztere nicht allein einen Schuldschein aus, sondern übernimmt auch noch die Verpflichtung, dieses Kalb bis zum dereinstigen Verkaufe auf seine Kosten zu füttern; dafür erhält er dann die Hälfte des Erlöses. Nach anderthalb Jahren, als das Kalb eine stattliche hochträchtige Kalbin geworden war, eröffnete der Vieh- Jude dem Bauern, datz nun die Kalbin verkauft werden müsse. Er selber schlägt das Tier zu 195 Mk. an, bringt hiervon den bei Beginn des Geschäfts von dem Bauer schuldig gewordenen Betrag von 72 Mk. in Abzug und teilt die Hälfte des Restes, also 56 Mk., dem Bauern 1887 aus Altkirch (Elsaß) folgenden Fall: zm Alles übrige behält er für sich: Wenige Tage darauf verkaufte der jüdische Händler dieselbe Kalbin auf dem hiesigen Viehmarkt um 242 Mk. und hat somit dafür, daß er dem Bauer auf 18 Monate 72 Mk. in Gestalt eines Kalbes geliehen hat, nicht allein sein Kapital wieder, sondern noch weitere 96Mk. als Zinsen (— 90 v. H.) erhallen; der Bauer dagegen hatte bei dem ganzen Geschäft das Risiko allein zu tragen uud hat für die Fütterung während 18 Monate 56 Mk. undallenfalls noch den Mist von dev Kalbin erhalten. Da fragt man sich unwillkürlich, was ist größer, die Gewissenlosigkeit des Viehhändlers oder die Dummheit des Bauern? Der „Rheinische Bauer" bringt nachstehenden Brief aus einem niederrheinischen Orte zum Abdruck: „Händler (jüdische) stallen bei sogenannten kleinen Leuten frische Kühe, die aber durch den Transport aus Ostpreußen, Holstein, Dänemark u. s. w. heruntergekommen find, unter der Bedingung ein, daß die Kuh dem Händler bleibt; für die Fütterung beziehen die Leute die Milch. Nach 2 bis 3 Monaten, wenn die Kuh herausgefüttert ist, nimmt der Händler die Kuh zurück, giebt dann wieder eine frische schlechte in den Stall, bis diese dann auch herausgefüttert ist usw. Die Kuh, die eingestallt wird, hat in der schlechten Verfassung, in der sie sich befindet, einen Wert von 60 bis 70 Thaler. Nach zwei Monaten holt der Jude die Kuh zurück und kann sie jetzt zu 100 Thaler verkaufen. Er hat also durch die Fütterung und Arbeit des kleinen Mannes, ohne selbst einen Finger zu rühren, in ungefähr drei Monaten bis 30 Thaler verdient. Datz Leute, die in dieser Weise für die Juden arbeiten, unmöglich vorwärts kommen können, liegt klar auf dev Hand. Ich befürchte, daß dieses Uebel weiter verbreitet ist als man glaubt. Bei einem Bauern, der ungefähr 7 Kühe hält, ist alles Vieh nur Haltevieh. Die Leute sagen nicht, ob das Vieh dem Juden gehört oder nicht; sie lassen sich dadurch bestechen, daß sie dem Anscheine nach ohne Auslagen Kühe im Stalle haben. Gesetzlich kann gegen einen solchem Händler nicht vorgegangen werden". von 70 Thalern auf 100 Thaler herauf- Das („Deutsch-soz. Bl.", 28. August 1902.) Eine Kuh, die in drei Monaten gefüttert wird, bringt dem Juden einen Gewinn von 175 v. H. für das Jahr, ist ein Wucher, der zum Himmel schreit. Die Grundursache, warum Einstellvieh genommen wird, liegt fast ausnahmslos in der Geldnot des kleinen Landwirts. Der Bauer hat Vieh für seinen Betrieb durchaus nötig; kann er es nicht kaufen, so muß er es sich beim Juden borgen. Zuweilen kommt es auch vor, daß der Bauer zwar Vieh, aber kein Geld hat. Als Helfer erscheint wieder der Jude, kauft dem Bauer den besten Teil seines Viehstandes zu einem Spottpreise ab und läßt ihm denselben in Form von Einstellvieh. Auf diese Art und Weise erfährt allerdings niemand etwas von der Sache^ bis der Betreffende „reif", d. h. finanziell so weit heruntergekommen ist, daß ihm das ganze Besitztum zu Gunsten seines Gläubigers versteigert wird. Auf Grund meiner langjährigen Erfahrungen kann ich als das beste Mittel, den Cheptel zu beseitigen oder wenigstens auf ein geringes Maß zu beschränken, die Errichtung von Vieh-Versicherungs-Vereinen und von Darlehns-Kaffen bezeichnen. Erstere stellen dem kleinen Manne, wenn er Unglück hat, die Barmittel zur Verfügung, sich einen I