Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 79 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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79 steht vielmehr fest, datz die Juden im frühen Mittelalter etwa von der Mitte des vierten bis zum neunten Jahrhundert — also 500 Jahre lang — alle Freiheiten genossen und nicht der geringsten Bedrückung ausgesetzt waren. Sie wandten diese lange Zeit jedoch nicht an, um sich bei ihren Gastgebern beliebt zu machen, sondern um sie auszubeuten. Deshalb wurde ihre Stellung bald eine andere. Da die Juden durchaus nicht arbeiten wollten, und da man andererseits gewerbsmäßige Gelddarleiher nötig hatte, so erlaubten vielfach die weltlichen Gesetze den Juden geradezu, Geld gegen Zinsen auszuleihen, Wucher zu treiben. Für dies Vorrecht und sonstigen Schutz zahlten sie neben den örtlichen Steuern noch eine bedeutende Geldabgabe an den Kaiser und später auch an die mächtigeren Reichsfürsten, Bischöfe und freien Städte: dafür regneten dann die Schutzbriefe, Vorrechte und Freiheiten aller Art auf die Juden herab, die diese nach ihrer Weise weidlich ausnutzten. In den westlichen Ländern nahmen die Juden 40—90 v. H., in den östlichen 100—180 v. H. Zinsen, meist in ganz kleinen Summen, mit doppelter und dreifacher Pfanddeckung, und möglichst kurzen, gewöhnlich wöchentlichen, Zahlterminen. Das war damals und ist noch heute die Judenpraxis, um die armen Leute rasch auszuplündern. So war es nur natürlich, daß sich der Grimm des Volkes zuweilen gewaltsam Luft machte gegen die Blutsauger. Der erste Ausbruch der Volkswut erfolgte am Schluffe des elften und Anfang des zwölften Jahrhunderts, also zur Zeit des ersten Kreuzzugs: hierbei wurden hier und da einige Juden erschlagen, aber mindestens die hundertfache Anzahl ist von den jüdischen Geschichtsschreibern hinzugelogen worden, um das Mitleid der thörichten Masse für die „unschuldig verfolgten" Juden wachzurusen. Als der Judenwucher immer schamloser betrieben wurde und das Volk an den Bettelstab zu bringen drohte, erließen Kaiser und Päpste zahlreiche Verbote dagegen. Die Reichstagsabschiede von 1500, 1530, 1532 erklärten die Zinskontrakte der Juden für nichtig; 1548 und 1577 wurde der Zins auch für die Juden gesetzlich auf 5 o. H. festgesetzt. . . . Jedoch alle Maßregeln erwiesen sich als vergeblich. Der Wucher ist so gut wie der Betrug eine angeborene Charaktereigenschaft der Juden und wird nur durch Unschädlichmachung der Juden selbst beseitigt werden. Heutzutage ist nicht der einfache Wucher — das Ausleihen von Geld zu hohen Zinsen — der gefährlichste, sondern das Ausleihen von Geld zum Zwecke des wirtschaftlichen Untergangs des Schuldners. Dieser schlimmste Wucher ist entschieden jüdischen Ursprungs; das kann man schon daraus erkennen, daß ein solcher Wucher in Gegenden, wo keine Juden sind, überhaupt nicht vorkommt. Eine Art dieses Wuchers ist die Güterschlächterei. Der Hergang ist gewöhnlich folgender: Dex Jude verkauft dem Bauern ein Stück Vieh, den Betrag bleibt der Bauer ganz oder teilweise schuldig. Nun folgen immer neue Geschäfte, es wird ein Füßchen Schnaps gebracht, es wird ein Wechsel ausgestellt, er wird prolongiert oder ein neuer ausgestellt, die Abrechnung und Einziehung der Forderungen wird absichtlich so lange hinausgeschoben, als der Jude dieselben irgend ge» sichert glaubt. Dann wird unbarmherzig zur Zwangsversteigerung geschritten. Der Jude erwirbt das Gut selbst für einen geringen Preis, da er in der Lage ist, das Geld alsbald baar zu hinterlegen. Dann wird das Gut zerstückelt und die einzelnen Teile den vom Schnaps erhitzten Bauern zu hohen Preisen aufgehängt. Der Hauptvorteil für den „Schlächter" ist aber noch der, daß jetzt alle Käufer in ein Schuld-