Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 73 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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73 denn im Gegensätze zu dem- Medizinal-Kollegium von Schlesien erklärte die „K. wissenschaftliche Deputation" zu Berlin in ihrem Obergutachten den Bernstein für geisteskrank: er leide an religiöser Verrücktheit. So wurde er außer Verfolgung gesetzt. Der Ähnlichkeit wegen möge jetzt der zeitlich später liegende Fall Blondes folgen. Die Köchin Vincette Grudsinskaja in Wilna wurde in der Nacht zum 2. März 1900 von ihrem Brotherrn, dem jüdischen Barbier David Blondes, und einem fremden, unermittelt gebliebenen Juden im Schlafe überfallen. Blondes brachte ihr einen Schnitt am Halse und einen an der linken Hand bei, doch war sie kräftig genug, sich zu befreien und trotz des Blutverlustes auf die Straße zu flüchten. Blondes wurde zu 1 Jahr 4 Monaten schweren Kerkers verurteilt, weil er dem Mädchen durch die Schnitte heftige, quälende Schmerzen verursacht habe. In dem Urteil wurde ausgesprochen, daß die Schnitte zu einem besonderen Zwecke gemacht seien, ohne die Absicht zu töten. („Staatsbürger-Zeitung", 11. Januar 1901.) Das Urteil wurde vom Senat aufgehoben, weil den Geschworenen die Frage des Mordversuchs nicht vorgelegt war. Im Anschluß an diese Fälle erinnern wir an die schon oft berichtete Thatsache, daß Juden zuweilen das Blut, das andere beim Nasenbluten verlieren, mit Löschpapier auffangen, und daß sie ihre den Mazzeteig knetenden Dienstmädchen wie aus Versehen in die Hand stechen und sie mit dem Bemerken, das mache ja nichts, zum Weiterkneten auffordern. Das alles beweist, daß bei den Juden ein ziemlich weit verbreiteter Blutaberglauben vorhanden sein muß. In Xanten am Rhein vermißte man am 29. Juni 1891 den 4jährigen Knaben Johann Hegemann, den Sohn armer Tischlersleute. Man fand ihn am Abend mit durchschnittenem Halse in einem Stall hinter dem Hause des Schächters Buschoff. Verschiedene Personen entsannen sich, daß sie am Vormittag gesehen hatten, wie Frau Buschoff den Knaben in ihr Haus hineinrief. Seitdem war das Kind nicht wieder bemerkt worden. Auch in diesem Falle war die bei der Leiche gefundene Blutmenge äußerst gering nnd der Hals zeigte den charakteristischen glatten Schnitt. — Auch hier erwies sich der Körper völlig blutleer. Obwohl alle Umstände auf das Haus des Schächters Buschoff hinwiesen, wollten die Behörden doch hier nichts suchen. Erst drei Monate nach der That entschloß man sich zu einer Haussuchung bei Buschoff, die — begreiflicherweise — ergebnislos verlief. Das Verbrechen ist bis heute ungesühnt. Am 27. März 1899 wurde im Brezina-Walde bei Polna (Böhmen) die 19jährige Magd Agnes Hruza ermordet aufgefunden. Der Hals war glatt durchschnitten und die bei der Leiche bemerkten Blutmengen waren nur gering. Zahlreiche Zeugen konnten bestätigen, daß sie am Morgen des Mordtages den jüdischen Kürschner Hülsner zusammen mit zwei fremden Juden, die vor und nach dem Morde im Hause des Rabbiners vr. Goldberger zu Polna verkehrten, nach dem betreffenden Gehölz hatten gehen sehen. Hülsner wurde verhaftet, gestand seine Schuld ein und bezichtigte zwei andere Juden der Mitthäterschaft. Später widerrief er seine Aussage und wurde freigesprochen; jedoch häuften sich die Beweis- Umstände gegen Hülsner in solchem Maße, daß — nachdem eine Interpellation im österreichischen Reichsrate eingebracht worden war, — Hülsner abermals festgenommen und vor Gericht gestellt wurde. Die Beweise waren so erdrückend, daß das Geschworenen-Gericht Hülsner zum Tode verurteilte. Es wurde hierbei auch festgestellt, daß bereits im Jahre vorher ein ganz ähnlicher Mord in dortiger Gegend verübt worden war. Am 17. Juli 1898 war