Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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72 Im Jahre 1881 wird die polnische Magd Franziska Mnich von dem jüdischen Ehepaar Moses und Gittel Ritter, in deren Diensten sie stand, ermordet. Im Dezember 1883 wurde die vom Staatsanwalt gestellte Frage „Mord, begangen von Juden aus rituellen Gründen* von den Geschworenen einstimmig bejaht und das Ehepaar zum Tode durch den Strang verurteilt. Der oberste Gerichtshof in Wien hob das Urteil auf und verbot die Heranziehung des rituellen Momentes. Die Geschworenen in Krakau fällten wieder einstimmig den Schuldspruch. Der General- Prokurator in Wien beantragte nunmehr im obersten Gerichtshöfe Aufhebung des Schwurgerichts-Erkenntnisses und sofortige Freisprechung. Die dazu erforderliche Einstimmigkeit der 21 Richter war nicht zu erzielen, aber das Erkenntnis wurde kassiert und der Fall zu nochmaliger Aburteilung nach Krakau verwiesen. Auch das dritte Schwurgericht sprach einstimmig das „Schuldig" aus und zum dritten Male wurden die Juden zum Tode verurteilt. Auf die erneute Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidiger sprach der oberste Gerichtshof in Wien die Angeklagten frei und ordnete telegraphisch ihre sofortige Freilassung an. („Kulturkämpfer", Heft 128). Am 1. April 1882 verschwand in Tisza-Etzlar (Ungarn) die vierzehnjährige Esther Solymosi. Sie war zuletzt in der Nähe der Synagoge gesehen worden. Zwei Knaben, die Kinder des Tempeldieners Scharf, sagten aus, sie hätten gesehenwie Esther vom Schächter Schwarz im Tempel geschlachtet sei. — Schwarz selbst gestand zunächst ein, einen Totschlag an Esther verübt zu haben, widerrief aber dann seine Aussage. Schließlich endete der Prozeß mit Freisprechung, aber die Freigesprochenen sahen sich durch die Volkserregung gezwungen, schleunigst das Land zu verlassen. Ueber den Mord in Tisza-Eßlar hat der Prinz Liechtenstein, nach seiner eigenen Angabe im österreichischen Reichsrate, später einmal den Ministerpräsidenten, Grafen Andraffy, befragt und von diesem eine Antwort des Inhaltes erhalten: „Natürlich haben die Juden den Mord begangen, aber wir durften es nicht zugestehn, sonst hätte das Volk am nächsten Tag 20 000 Juden totgeschlagen. Wo sollten wir dann das Geld hernehmen?"*) („Kulturkämpfer", Heft 86, Juli 1883.) Am 21. Januar 1884 verschwand der 14jährige Onofrius Cybulla in Skurz, Kreis Preuß. Stargard, und wurde am anderen Morgen unter einer Feldbrücke in Stücke zerschnitten aufgefunden. Die beiden Oberschenkel fehlten. Besonders fiel die Blutleere des Körpers auf, wie auch die äußerst geschickte sachkundige Auslösung der Gliedmaßen mittels eines einzigen sicheren Schnittes. Der Halszeigte den charakteristischen Schächtschnitt, der glatt bis auf die Wirbelsäule durchging. Gewichtige Wahrnehmungen lenkten den Verdacht auf einige Juden, besondersauf den Schächter Josephsohn, bei dem am betreffenden Abend verschiedene fremde Juden weilten; auch hatten mehrere Zeugen bis in die Nacht hinein dort allerlei auffällige Geräusche gehört. Obwohl viele Umstände die inhaftierten Juden schwer belasteten, glaubten die Behörden doch keine überzeugenden Beweise finden zu können und gaben die Verdächtigen frei. Dagegen wurde der christliche Metzger Berendt in Haft genommen, aber später wieder freigelassen. Der jüdische Rabbinats-Kandidat Bernstein zu Breslau zapfte am 21. Juli 1888 einem achtjährigen Knaben Blut ab, um sich, nach seiner eigenen Angabe, damit zu entsühnen. Der Staatsanwalt bezeichnete in der Gerichtsverhandlung am 21. Februar 1889 als Beweggrund der That „rituelle Blutentziehung bei einem christlichen Knaben für den israelitischen Religionskultus". Bernstein wurde zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Erkenntnis erlangte aber nicht Rechtskraft, *) Antisemisches Jahrbuch 1901, S. 131.