Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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68 25. Oktober 1900.) Leider verwandelte die Berufungsinstanz diese Strafe in 420 Mk. Geldbuße. („Staatsb. Ztg.", 17. April 1901.) Der jüdische Kaufmann K. zu Schweidnitz wurde im Januar 1901 verhaftet, weil er sein kaum 16 Jahre altes Dienstmädchen wiederholt in schwerster Weise vergewaltigt hatte. („Staatsb. Ztg.", 26. Januar 1901.) Den bankrotten Kaufmann Gerson Wechsel mann in Firma Wechselmann und Thorschmidt zu Dresden sollte die „Sachs. Arbeiter-Zeitung" beleidigt haben, indem sie am 11. Oktober einen scharfen Artikel brachte, in dem Wechselmann der Vorwurf gemacht wurde, seine weiblichen Angestellten zu unzüchtigen Handlungen verleitet und ihnen Geldbeträge angeboten zu haben. Durch die Beweisaufnahme in nicht öffentlicher Sitzung wurde so Unsauberes zu Tage befördert, daß das Gericht den Schriftleiter der beschuldigten Zeitung kostenlos freisprach! („Deutsch-soz. Bl.", ZI. Januar 1901.) Der junge Herr Sch mul in Berlin wurde zu 200 Mark Geldstrafe verur« urteilt, weil er nachts in die Kammer des Dienstmädchens seiner Mutter gedrungen war und das Mädchen in schamloser Weise „beleidigt" hatte. Wären an Stelle der Geldstrafe nicht die beantragten 9 Monate Gefängnis besser am Platze gewesen? („Deutsch-soz. Bl.", 31. Januar 1901.) Der jüdische Rechtsanwalt Oskar Münzer (Berlin, Spandauerbrücke 12) wurde wegen Notzucht, begangen an dem Dienstmädchen seiner Mutter, zu 11/2 Jahren Zuchthaus und dreijährigem Ehrverlust verurteilt. Die Mutter war von dem unsittlichen Treiben ihres Sohnes unterrichtet, hatte aber anscheinend nichts dagegen. („Staatsb.-Ztg.", 16. Februar 1901.) Der 78jährige Kaufmann Hermann Goldberg (Berlin) wurde zu 150 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er seine Dienstmädchen fortgesetzt durch unanständige Redensarten belästigte. Sein Verteidiger vr. Werthauer bemerkte, man habe es mit einem alten Manne zu thun, der anfange kindisch (!) zu werden. Nicht so glimpflich kam der Kaufmann Sally Blumenthal in Liegnitz davon. Er erhielt wegen Notzucht und Vornahme unzüchtiger Handlungen gegen frühere Dienstmädchen in 2 Fällen 4 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. („Staatsb.-Ztg.", 27. Juni 1901.) Der jüdische Kaufmann Groß zu Jnowrazlaw belästigte seine 17jährige Verkäuferin Olga K. mit unsittlichen Anträgen. Als ihn diese mit Abscheu von sich wies, sagte er: „Das wird Dein Unglück sein." Darauf bezichtigte er das Mädchen des Diebstahls. Bei der Verhandlung verwickelte sich Groß in solche Widersprüche, daß der Staatsanwalt selbst Freisprechung der K. beantragte und sein Bedauern aussprach, daß sie auf der Anklagebank erscheinen mußte. („Deutsche Handelswacht", 19. Mai 1901.) Wegen wissentlichen Meineides und Sittlichkeitsverbrechen, vorgenommen an den Angestellten des eigenen Geschäfts, wurde von dem Schwurgericht der Kaufmann Leopold Rüben aus Rößel zu 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt. („Staatsb.-Ztg.". 27. Juni 1901.) Eine bei ihm in Stellung befindliche 18jährige Verkäuferin, der für die Nacht ein unverschließbares Zimmer angewiesen wurde, überfiel der Kaufmann Aron Löwenthal zu Mülheim (Rhein) bereits in der Nacht nach ihrer Annahme. Dasselbe that er wiederholt Tags über, wenn er mit dem Mädchen allein im Laden war. Später beschuldigte er die Mißbrauchte fälschlicherweise öffentlich des Diebstahls, wahrscheinlich, um sie auf billige Weise loszuwerden. Das Landgericht zu Köln (Rhein) verurteilte den verheirateten Angeklagten, der sich an einer anderen