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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 67

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 67 (sequence 19)
Language
German
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67 gesetzten unsittlichen Angriffen des alten Juden zu entgehen. Um sich zu rächen, versuchte der Jude das Mädchen durch einen Meineid ins Zuchthaus zu bringen. Heute erhielt der Wüstling und meineidige Schurke „ein Jahr Gefängnis". Also für Notzuchtsversuch, falsche Anschuldigung und Meineid 1 Jahr Gefängnis!!! („Frankfurter Post", 1. März 1898.) Der Großhändler Schulhöfer zu Würzburg wurde wegen fortgesetzter Sittlichkeitsvergehen gegen sein Dienstmädchen vom Schwurgericht zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. („Deutsch-soz. Bl.", 21. Juli 1898.) Vor zwei Jahren durchlief die gesamte Presse die Nachricht, daß der Inhaber des Warenhauses Katz u. Com. wegen Sittlichkeitsverbrechen verhaftet worden sei. Diese Nachricht brachte auch der (antisemitische) „Deutsche General-Anzeiger". Diesen allein verklagte nun Katz, weil die Verhaftung thatsächlich nicht stattgefunden hatte. Der Redakteur Sedlazek erbrachte den Beweis, daß Katz seinen Ramschbazar als Harem betrachtete. Der Chef hatte geschlechtlichen Umgang mit seinem weiblichen Personal, es war nur eine Frage der Zeit, wann ein Mädchen in diesem Harem zu Falle kam. Der antisemitische Redakteur wurde aber trotzdem zu 100 Mk. und in die hohen Kosten verurteilt, und dabei wird in der Urteilsbegründung ausdrücklich anerkannt, daß der Kläger Katz thatsächlich seine Stellung als Prinzipal seinem Geschäftspersonal gegenüber aufs schmählichste mißbraucht habe. („Deutsch-soz. Bl.", 15. Mai 1900.) Wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Beleidigung wurde in Dresden der jüdische Inhaber der Firma Meißner und Co., Simon Jkenberg, zu einem Jahr zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Jkenberg ist fast gewohnheitsmäßig in einer Weise gegen seine Verkäuferinnen vorgegangen, wie sie gemeiner und verwerflicher kaum gedacht werden kann. Es ist als erwiesen anzusehen, daß der Angeklagte einzelne Verkäuferinnen dazu verleitet (!) hat, Diebstähle von geringer Bedeutung zu begehen. Sobald ihm ein solcher Fall bekannt war, hat er das betreffende Mädchen in sein Kontor rufen lassen, ihr dort die Unregelmäßigkeiten vorgehalten und bemerkt, er wolle keine Anzeige machen, doch müsse die Betreffende das Bekenntnis ihrer Schuld niederschreiben. Wenn ein Mädchen sich weigerte, dies zu thun, hat er erklärt, sie nicht eher hinauszulassen, bis sie seinem Verlangen nachgekommen war. Hatte das Mädchen dann den Schein unterschrieben, so verlangte er, es solle sich vollständig entkleiden. Was er weiter verlangte und sicher oft auch erreicht hat kann man sich denken, denn die armen Mädchen — achtzehn traten vor Gericht als Zeugen auf! — waren aus Angst vor einer gerichtlichen Bestrafung wegen Diebstahls vollständig in seiner Gewalt. Jkenberg hat sein Schicksal erreicht, aber tausende von Fällen dieser Art werden gar nicht bekannt. Es ist ein offenes Geheimnis, wie es mit den armen Geschöpfen in der Konfektionsbranche und auch anderwärts getrieben wird. („Deutsch-soz. Bl.", 6. September I960.) In einem Beleidigungsprozeß gegen den Redakteur Thiele zu Halle wurde gerichtlich festgestellt, daß der Schuhwarenfabrikant Moritz Seiler zu Weißenfels ein bei ihm beschäftigtes kaum 16 jähriges Mädchen fortgesetzt mit unsittlichen Anträgen verfolgte, und daß er, als das Mädchen von der Arbeit wegblieb, ein anderes hinschickte und ihr sagen ließ, er werde sie, wenn sie nicht sofort zur Fabrik komme, unter Sittenkontrolle bringen. („Deutsches Blatt", 3. Oktober 1900.) Dem Buchdruckereibesitzer Louis Mos!er (in Firma Louis Borchardt) zu Berlin wurde bewiesen, daß er in fünf Fällen eine bei ihm beschäftigte Frau (!) unzüchtig berührt hatte. Verschiedene andere Vergehen gegen seine Arbeiterinnen waren verjährt. Der Jude erhielt 4 Wochen Gefängnis. („Deutsch-soz. Bl.". 5'

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