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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 66

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 66 (sequence 18)
Language
German
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66 der Verhandlung sagte die Nachfolgerin der St., ein 19jähriges Mädchen, aus, datz sie den Dienst habe verlassen müsien, weil sie sich von dem Angeklagten, dem 70jährigen Juden Blad, Mutter fühlte. Wahrhaftig! Dieser Herr verdient ein Denkmal! („Staatsb.-Ztg.", 3. April 1896.) Siegfried Cohn (Berlin, Teltowerstr. 11) war in erster und zweiter Instanz zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er in einem Stadtbahnzuge ein bei ihm angestelltes junges Mädchen als seine Leibeigene zu behandeln versucht hatte. („Deutsch-soz. Bl.", 8. Oktober 1896.) Der jüdische Kaufmann Hermann Schmoller zu Frankfurt a. M. unter-- hielt intime Beziehungen mit einer seiner Verkäuferinnen, Fräulein Sch., von der er wußte, daß sie verlobt war. Er versprach, ihr ein Geschäft zu gründen, falls sie die Verlobung aushöbe. Der Bräutigam, Herr Hitzel, hatte von dem Verhältnis erfahren und drohte dem Schmoller mit Veröffentlichung, falls er nicht seiner Braut das Geschäft errichte; dafür darf Herr Hitzel nach dem Urteil der Strafkammer nurr noch 9 Monate sitzen. („Sonne", Frankfurt a. M., 14. November 1896.) Der jüdische Arzt Dr. Max Blum, Berlin, Große Frankfurterstraße 75, wurde mit 1 Monat Gefängnis bestraft, weil er sich seinem jugendlichen Dienstmädchen Jedkowiak des Nachts unsittlich genähert hatte. („Staatsb.-Ztg.", 16. Dezember 1896.) Der Kaufmann M. Reichenfeld (Berlin) wurde zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er seine 16 jährige Buchhalterin fortgesetzt mit unsittlichen Anträgen belästigt hatte. Der Jude hatte dem Mädchen unter gewissen Bedingungen eine höhere Besoldung in Aussicht gestellt; als er seinen Zweck nicht erreichte, hatte er sie mit Redensarten: „Ich werde Sie schon rumkriegen", „Sie sollen die Stellenlosigkeit auskosten" u. s. w. bedroht und sie schließlich entlassen, da sie sich für „seine Zwecke" als unbrauchbar erwies. Trotzdem bot er ihr nach 8 Tagen unter gewissen Bedingungen von neuem Stellung an. („Deutsche Handelswacht", 15. Mai 1897.) Der jüdische Kaufmann B. A. in Berlin, stellte seinem Dienstmädchen Anna W.. längere Zeit vergeblich nach. Schließlich verfiel er auf eine List: während der Abwesenheit der W. ruinierte er das Schloß ihrer Kammer, so daß sie abends nicht zuschließen konnte. Nachts stattete er ihr einen Besuch ab. Zum Glück gelang es der W., sich der schamlosen Zudringlichkeit des Juden zu erwehren bis ein durch den Lärm aufgeweckter Bewohner des Hauses hinzukam und den Juden verscheuchte. Am nächsten Morgen verließ die W. den Dienst, ihre Sachen konnte sie nur mit Hilfe der Polizei zurückerhalten. („Staatsb.-Ztg.", 15. Juli 1897.) Der Viehhändler Simon Goldschmidt aus St. Tönis wurde vom Schwurgericht zu Cleve zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er sich an seinem 15jährigen Dienstmädchen unsittlich vergangen hatte. Vor Gericht versuchte er das Mädchen und seine Eltern weidlich schlecht zu machen. („Deutsch-soz. Bl.", 15. Juli 1897.) Der Kaufmann Rudolf Rosenberg (Charlottenburg) nannte seine Buchhalterin „Puttchen" und gab ihr einen Kuß. Die Dame verließ sofort ihre Stellung, und klagte wegen Beleidigung. Aber das Schöffengericht sprach den Herrn frei!! („Deutsch-soz. Bl.", 28. Oktober 1897.) Im August 1897 beschwor der 75jährige Geldwechsler Lazare in Trier vordem Untersuchungsrichter, datz seine christliche Haushälterin einen Raubmordversuch auf ihn gemacht habe, als er einen Geldbrief siegeln wollte. Die Ermittelungen ergaben aber, daß die Verwundungen des Lazare daher rührten, daß das arme Mädchen schließlich genötigt war, sich mit einem Hammer zu wehren, um den fort^

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