Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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64 Blusennäherin, Frau K., die schon wiederholt wegen einer Forderung von 2,40 Mark vergeblich bei ihm gewesen war, als sie damit dringend wurde, die Treppe hinunter lief ihr dann noch nach und trat ste mit Füßen gegen den Unterleib. Sie hat schweren Schaden genommen, und Salomon wurde deshalb am 8. September zu einer Gefängnisstrafe von 4 Wochen verurteilt. <„ Antisemitisch es Monatsblatt", 1. Dezember 1900.) Als Stütze der Hausfrau hatte die nervöse Frau Dr. Bogler zu Berlin ein Fräulein angenommen, der sie nicht nur Scheuerarbeiten zumutete, sondern auch des öfteren Ohrfeigen spendete. Als sich auch der Hausherr an dieser eigenartigen Behandlung beteiligte, verließ das Mädchen die gastlichen Räume und stellte Strafantrag wegen Körperverletzung und Beleidigung. Die gnädige Frau, die innerhalb zweier Jahre neun Stützen verbrauchte, darf nunmehr 160 Mark blechen. („Deutschsoz. Bl." 31. Januar 1901.) d. Geschlechtliche Mißhandlung. In diesem Kapitel sollen die geschlechtlichen Vergehen aufgesührt werden, die sich die Juden gegen ihre weiblichen Angestellten (Dienstboten, Verkäuferinnen, Arbeiterinnen) zu Schulden kommen lassen, während in dem Kapitel „Juden als Träger der Korruption"*) alle anderen geschlechtlichen Ausschweifungen ihre Stelle finden. Der bekannte österreichische Abgeordnete Schneider-Wien brachte im Jahre 1899 im niederösterreichischen Landtage folgenden zeitgemäßen Antrag ein: Dienstmädchen von Juden genotzüchtigt und dann ihrem traurigen Schicksal hilflos überlassen werden, sind es, welche die Aufmerksamkeit der gesetzgebenden Körperschaften herausfordern, sondern auch jene unzähligen Fälle, in welchen christliche Dienstmädchen, die bei Juden bedienstet sind, spurlos verschwinden, um in Freudenhäusern in Ungarn, im Orient, in Südamerika einem gräßlichen Schicksale entgegengeführt zu werden, fordern die Aufmerksamkeit der gesetzgebenden Körperschaften heraus. Zu diesen Fällen gesellen sich noch jene unglaublichen Verbrechen, welche von Juden auf Grund ihres Aberglaubens an Christen zu dem Zwecke begangen werden, um sich in den Besitz von Christenblut zu setzen und die zum Himmel um Rache emporrufen. Wir erinnern an den Fall Esther Solymosy in Tisza Eszlar, den Fall Anna Hlawin in Kollin, die von den Juden mit allen Mitteln, die ihnen zu Gebote standen, verwirrt worden sind, die aber dennoch unauslöschbar in der Kriminalgeschichte Oesterreich-Ungarns mit ehernem Griffel eingegraben sind. Die von Juden in Tisza Eszlar und Kollin begangenen Verbrechen sind ungesühnt geblieben, weil man den Verbrecher nicht entdecken wollte. Das Verbrechen, welches der Jude Moses „Der Fall, daß ein in Diensten bei! Juden stehendes Dienstmädchen von Juden verführt, dann im Stiche gelassen, einem schrecklichen Schicksale preisgegeben, zur Kindesmörderin wird, ereignet sich so häufig, daß es die Pflicht derjenigen Faktoren ist, welche sich mit der Erlaffung allgemeiner Gesetze und Einrichtungen zu befassen haben, welche die Bedürfnisse und Wohlfahrt des Landes erheischen, der Sache Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Erst am 13. März 1899 wurde wieder die Dienstmagd Maria Anna Adamek deshalb zum Tode durch den Strang verurteilt, weil sie ihr Kind, dessen Vater der jüdische Agent Weig war, ermordet hatte. — Wie aus den Aussagen der Adamek hervorging, wurde sie von dem Juden vergewaltigt und dann schmählich im Stich gelaffen. Die Christin wurde zum Tode verurteilt, der Jude, der sie genotzüchtigt hatte, der also nach § 125 des Strafgesetzes mit einer Strafe von 5 bis 10 Jahren bedacht werden sollte, geht frei umher, denn er ist „unauffindbar". (Dies ist begreiflich, denn bei der k. k. Polizeidirektion Wien sind die wichtigsten Agenten in den Händen von jüdischen Beamten.) Dieser Fallsteht durchaus uicht vereinzelt da. Allein, nicht nur die Fälle, in welchen christliche *) Antisemitisches Jahrbuch 1900, S. 47 ff.