Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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63 pünktlich erfüllt haben. Das gab den Anlaß, daß Mutter und Tochter Fr. das Mädchen in unerhörter Weise mißhandelten. Wie ärztlich sestgestellt worden ist, wurde sie durch Stöße gegen die Kochmaschine an der Hüfte verwundet, durch einen Hieb mit einem Schlüssel seitens der Tochter wurde das rechte Auge verletzt, sodaß noch lange die Sehkraft gestört und klinische Behandlung nötig war- Erst als auf das Hilfegeschrei des Mädchens die Hausbewohner herbeieilten, ließen die wütenden Megären von ihrem Opfer ab. Das Mädchen verließ den Dienst und mußte die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen, um seinen Lohn zu erhalten. Das bei dem jüdischen Kaufmann S. L. in Rixdorf in Dienst stehende Mädchen Freiknecht stürzte eines Nachts aus dem Hängeboden, wahrscheinlich durch die Stickluft ohnmächtig geworden, in die Küche herab und schlug mit dem Kopf auf die offenstehende Thür der Kochmaschine, wobei es sich schwer verletzte. Da Ldas Mädchen nachts einzuschließen Pflegt, lag es unter schrecklichen Schmerzen blutüberströmt mehrere Stunden lang. Durch die Schmerzensschreie des Mädchens wurden schließlich die Hausleute Wickel wach und brachten ihm Hilfe. Herrn L. fiel es nicht ein, sich zu erheben, obwohl er wach war, und sich um das Mädchen zu kümmern: er bewies sein herzloses Wesen vielmehr noch dadurch, indem er auf die Bitte der Frau Wickel, ihr Verbandszeug zu geben, schroff erwiderte, das Mädchen möge seine eigenen Lappen nehmen. Das Mädchen liegt nun hoffnungslos darnieder. Gegen den Juden wurde polizeiliche Untersuchung eingeleitet. („Staatsb.-Ztg.", 5. August 1895.) Der jüdische Kaufmann Auerbach (Frankfurt a. M., Elkenbachstr. 8) machte sich einer schweren Mißhandlung seines Dienstmädchens, Christine Bohl aus Lich, schuldig. Der herbeigerufene Arzt, Dr. Simon, stellte einen doppelten Rippenbruch fest, worauf die Polizei nach Aufnahme eines Protokolls das Mädchen in das Heiliggeisthospital verbringen ließ. Herr Auerbach muß sich nun wegen schwerer Körperverletzung verantworten. („Deutsche Volksmacht", 21. August 1895.) Der Jude Weißmann zu Dresden hatte eine Wirtschafterin namens Petzold zu 12 Mark Monatsgehalt gemietet. Durch das Versprechen der Ehe wußte er sie zu bereden, mit ihm ein Verhältnis anzufangen. Bald wurde er ihrer überdrüssig und wollte sie ohne Lohn entlassen und als die Petzold auf ihrer Lohnforderung bestand, mißhandelte sie der Jude durch Faustschläge und Fußtritte in unmenschlicher Weise, so daß sie 14 Tage im Krankenhause zubringen mußte. Dafür belegte das Gericht den geilen Juden mit 8 Monaten Gefängnis. („Deutsche Wacht", 12. Oktober 1896.) Das Schöffengericht V verurteilte die Frau Sarah Wohlauer zu Hamburg im Jahre 1897 zu 50 Mark Geldstrafe wegen brutaler Mißhandlung ihres Dienstmädchens und im Januar 1899 wegen Wiederholung desselben Vergehens zu 150 Mark, der Amtsanwalt hatte 14 Tage Gefängnis beantragt. Das Gericht sprach aber die Erwartung aus, daß der Frau W. jetzt endlich begreiflich gemacht sei, daß sie ihre Dienstmädchen auch wie Menschen und nicht wie Vieh zu behandeln habe. („Deutscher Generalanzeiger", 21. November 1897 und 22. Januar 1899.) Im Februar 1899 wurde die Jüdin Laura Wolfs von der 140. Abteilung des Amtsgerichts I Berlin wegen Mißhandlung ihres Dienstmädchens zu 15 Mark Geldstrafe verurteilt. („Deutscher Generalanzeiger", 8. Februar 1899.) Im August 1899 machte die beim Kaufmann Rosenberg (Berlin, Holzmarktstraße) bedienstete und oft scheußlich mißhandelte 21jährige Anna Müller den Versuch, sich in der Spree zu ertränken, wurde aber gerettet und nach dem Krankenhause am Friedrichshain übergeführt. („Deutscher Generalanzeiger", 13. August 1899.> Der Fabrikant Max Salomon, Berlin, Schönhauser-Allee 61, warf eine f-