Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9038025-9038029-423334--568-185528- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
61 Aus der Rettung der Mannschaft erwuchs dem edlen Arbeitgeber nämlich die Pflicht, die Leute auf seine Kosten nach Hause zu schaffen. („Tägliche Rundschau", 16. August 1892.) Nach diesen menschenfreundlichen Grundsätzen werden in unzähligen Fällen die christlichen Dienstboten und Angestellten in Judenhäusern behandelt: sie werden nicht nur häufig um ihren Lohn geprellt, mit der schlechtesten Kost abgefüttert, sondern sie werden auch schamlos mißhandelt und die weiblichen in den meisten Fällen entehrt. Die „Allgemeine Zeitung des Judentums" schreibt allerdings: „Wer übrigens die Verhältnisse thatsächlich kennt und sich denselben nicht absichtlich verschließt, weiß wohl, daß christliche Dienstboten in Wirklichkeit vielfach mit Vorliebe in jüdischen Häusern dienen, weil fie dort neben vorzüglicher Beköstigung und gutem Lohn insbesondere auch sehr gut behandelt zu werden pflegen." („Deutsch-soz. Bl.", 1. November 1900.) Sehen wir nun, wie es mit dem hohen Lohne, der vorzüglichen Beköstigung und guten Behandlung in Judenhäusern in Wirklichkeit ausfieht. 1. Lohn. Hierher gehört auch, was weiter unten über die Löhne in Konfektionsgeschäften und Warenhäusern gesagt ist. Das Wiener „Deutsche Volksblatt" vom 29. Juni 1893 erzählt folgenden Fall: Vor dem 9. Bezirksgericht in Wien stand ein armes Dienstmädchen uuter der Anklage des Diebstahls, weil es nach Angabe seiner jüdischen Dienstgeberin, einer reichen Fabrikantenwittwe, 2 Beeren von einer auf einer Obstschüssel liegenden Weintraube genommen hatte. Gleichzeitig verlangte die reiche Jüdin Schadenersatz. — Das „Deutsche Volksblatt" stellt bei dieser Gelegenheit fest, daß in Wien und Oesterreich jährlich hunderte von Dienstmädchen wegen Diebstahl von ihren jüdischen Dienstgebern angezeigt werden, wenn sie Monate lang ihren Lohn nicht erhoben haben. DaS Mädchen versichert seine Unschuld, aber in seinen Habseligkeiten finden sich mehrere Gegenstände, die seiner Herrschaft gehören, ohne daß es weiß, wie diese Sachen dorthin gekommen sind. Das arme Mädchen wird unschuldig verurteilt, der rückständige Lohn wird dem jüdischen Vampyr als Schadenersatz zugesprochen. Gustav Katz in Hannover, Inhaber einer „Schnellschuhbesohlanstalt", beschuldigte sein Dienstmädchen, das kaum vier Wochen bei ihm ausgehalten hatte, des Diebstahls. Angeeignet soll sie sich haben; 25 Pfennig bares Geld, ein Stückchen Niere, etwas Kalbfleisch und eine Birne. Alles war unwahr; das Mädchen wurde kostenlos freigesprochen. Festgestellt wurde aber in der Verhandlung, daß das Ehepaar Katz bereits den Offenbarungseid geleistet hatte, daß eine große Anzahl Dienstmädchen ohne Erfolg geklagt habe und daß bei der Familie Katz nichts zu pfänden sei. Um die Mädchen um den wohlverdienten Lohn zu prellen, mußten sie bei der Entlassung einen Schein unterschreiben, daß sie diesen und jenen Gegenstand sich widerrechtlich angeeignet hätten! Daß das würdige Ehepaar die Mädchen auch gemitzhandelt hatte, kam noch nebenbei zutage. („Frankfurter Post", 1. Mai 1897.) Im „Charlottenv. Jntelligenzbl." ist unter „Arbeitsmarkt" zu lesen: Ein ges. Mdch., kinderlieb, für Nchm. 3-8 Uhr, mon. 4 Mk. Verl. Grolmanstr. 60, v. I V. Rosenzweig, Meld. 8-9. Das sind also 5 X 30 150 Stunden monatlich, wofür Herr Rosenzweig 400 Pfennige bietet! („Deutsch-soz. Bl.", 1. November 1900.)