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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 60

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 60 (sequence 12)
Language
German
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60 deshalb vom Schöffengericht zu 30 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Er legte Berufung ein und gab an, er habe die Eier nicht als Nahrungsmittel, sondern nur zu technischen Zwecken feilgehalten und auch angenommen, daß die Käufer sie für diese Zwecke verwenden würden. Die Berufung wurde verworfen. („Deutsch-soz. Bl.", 31. Januar 1901.) Der Kaufmann Sally Schönebaum zu Hörde wurde zu 100 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er gesundheitsschädliches, ganz mit toten Fliegen durchsetztes Rübenkraut verkauft hatte, nach dessen Genüsse die Ehefrau Möller und ihre Nichte an einem heftigen Magen- und Darmkatarrh .erkrankt waren. („Staatsb.-Ztg.", 21. Dezember 1901.) Im Jahre 1896 wurde zu Straßburg der Apotheker Levy, Inhaber der Riesenapotheke, verhaftet und gegen 40 000 Mark Kaution auf freien Fuß gesetzt; er war angeklagt, ärztliche Rezepte fälschlich angefertigt zu haben, um verschiedene Krankenkassen schwer zu schädigen. Levy hatte es übernommen, für die Betriebskrankenkasfe der Firma Adler und Oppenheimer die Medikamente zu fertigen, gegen Bewilligung eines Rabatts von 25 pCt. In den meisten Fällen verabreichte Levy dann aber den Mitgliedern der Kasse nicht die in dem Rezepte angegebenen teuren Heilmittel, sondern gab ihnen irgend ein beliebiges Medikament. So gab er in verschiedenen Fällen Syrup, welcher 3—5 Mk. wert war, zu 26 Mk. 50 Pf., zu 11 Mk. 90 Pf., 21 Mk. 20 Pf., zu 12 Mk. 80 Pf., billige Pülverchen zu 16 Mk. 40 Pf., eine Flasche Expeller zu 11 Mk. 35 Pf. ac., welche Beträge er der Kasse in Rechnung stellte. Zum Nachteile des israelitischen Spitals, welchem er 30 pCt. Rabatt bewilligte, hatte Angeklagter in vielen Fällen die Arzeneitaxe überschritten. So forderte er für Blutreinigungsthee, der einen Wert von 80 Pf. hatte, 3 Mk. 10 Pf. Levy giebt die Betrugsfälle zu und entschuldigt sich damit, er habe die Apotheke sehr wuer gekauft und nicht auf die Kosten kommen können. Mehrere angesehene Aerzte stellen dem Angeklagten ein sehr günstiges Zeugnis aus, er sei durch Ueberanstrengung nervös geworden (natürlich!) u. s. w. Levy erhielt 9 Monate Gefängnis. Nach der Verkündigung beantragte ein Rechtsanwalt im Aufträge der Frau Levy die sofortige Verhaftung des Angeklagten, da derselbe beabsichtige, nach Brasilien zu flüchten oder sich zu vergiften, für welche Fälle die schöne Kaution verfallen wäre (!!)> Die sofortige Verhaftung wurde angeordnet. („Franks. Post", 1, August 1896.) Kapitel III. Juden als Mihhandler ihrer Untergebenen. 2. Mose 21, 20—21: „Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stocke, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum (mit Geldbuße) gestraft werden. Bleiben sie aber (noch) einen oder zwei Tage (am Leben), so soll er nicht darum gestraft werden, denn es ist sein Geld." Nach dem Talmud sind nur die Juden Menschen, die Nichtjuden sind dagegen als Vieh zu betrachten. So dachten die alten Juden! Wie der moderne Jude über Leben und Gesundheit der ihm dienenden Arier denkt, das beweist treffend der bekannte Brief des Rheders Adolf Schiff zu Elsfleth an einen seiner Kapitäne. Der Brief lautet: „Hugo" und „Rebecka" (2 Schiffe) habe ich total verloren und freue mich, die Affekuranzgelder eingeheimst zu haben; leider ist bei beiden Schiffen die Mannschaft gerettet. Der „Hugo" ging in der Südsee, die „Rebecka" bei Savanilla verloren.

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