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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 59

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 59 (sequence 11)
Language
German
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59 weisbar sei. Auch eine nützliche Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse! (Antisemitisches Monatsblatt", 1. September 1901.) Wegen Weinsälschung wurden die Händler Max Abraham und Sigismund Weiß zu Landau (Pfalz) vom Landgerichte zu 500 Mk. Geldstrafe verurteilt. („Deutsch-soz. Bl.", 11. Dezember 1902.) Der Milchhändler Aaron Rosenthal war vom Schöffengericht wegen Betrugs, Vorspiegelung falscher Thatsachen und Vermögensschädigung zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt worden, weil er einer Frau Kayser abgerahmte Milch als Vollmilch verkauft hatte. Die Strafkammer, an welche sich der Milchhändler mit einer Berufung gewandt hatte, bestätigte das erste Urteil, indem sie zu obigem Vergehen noch das einer Nahrungsmittelfälschung hinzufügte. („Deutsche Warte", 24. Dezember 1899.) Um seine Ware an den Mann zu bringen, bediente sich der Butterhändler M. Markuse in Berlin eines falschen Namens, da er schon zweimal wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz vorbestraft war, und deshalb die Geschäftsleute Bedenken trugen, von ihm zu kaufen. 14 Tage Gefängnis brachte ihm sein neuer Geschäftskniff ein. — Der Magistrat in Hof (Bayern) warnt vor dem Butter-, Butterschmalz- und Rindsschmalz-Händler Louis Hinterschweizer in Wels (Ober-Oesterreich), dessen „garantiert reines Butterschmalz" meist aus Margarine besteht. („Deutsch-soz. Bl.", 24. Juni 1897.) Die Handelsleute Wolf Hahn und Josef Spitzer betreiben in Tluste (Galizien) ein Geflügel-, Eier-, Butter- und Honig-Versandtgeschäft. Da aber der Ruf solcher galizischer Händler in Deutschland nicht besonders ist, zogen sie nach Breslau-Pöpelwitz, um von dort „Postcolli" billigen Geflügels u. s. w. anzubieten. Fiel dann ein Dummer darauf hinein, so erfolgte die Versendung der Ware von Tluste aus durch die beiden Frauen, die Hahn und Spitzer, und durch einen Händler Ehasriel Streusand, und zwar unter Nachnahme. Dadurch fühlten sich verschiedene Besteller benachteiligt und die beiden findigen Geschäftsleute mutzten mir der Staatsanwaltschaft Bekanntschaft machen. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß die Butter nicht bloß bedeutendes Mindergewicht hatte und vollständig übersalzen, sondern auch vollständig verdorben war. „Ihr Aussehen war schmierig und ihr Geruch widerlich", sagten die Zeugen aus. Der Honig roch „wie alter Leim". Dem Spitzer konnte nichts nachgewiesen werden, Hahn aber wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, da er schon einmal wegen ähnlicher Sachen 2 Monate gesessen hatte. Das Gericht nahm als erwiesen an, daß er in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau in Galizien alte Butter aufgekauft, die bereits verdorben war und sie dann in Deutschland unterbrachte. („Deutscher Generalanzeiger", 26. Mai 1897.) Herr Theodor Morgenstern, Gemahl der bekannten Lina M.. betrieb am Dönhofsplatze zu Berlin die „Zentralverkaufsstelle des Berliner Hausfrauenvereins". In einem Beleidigungsprozesse gegen die Staatsbürger-Zeitung wurde über diesen Herrn folgendes gerichtlich festgestellt: der Diener Thiel sagte aus, daß er auf Geheiß seines Vorgesetzten Theodor Morgenstern verdorbene Erbsen mit Maden in die Volksküche (bekanntlich auch eine Gründung der Frau Lina) habe schaffen müssen, daß ganze Quantitäten Pflaumen verdorben seien, daß verdorbene Wurst in großer Menge habe fortgefahren werden müssen, und daß Rhabarbar auf den Mist geworfen sei. Durch den Zeugen Weber ist ferner erwiesen, daß Theodor Morgenstern Holzsägespäne in großen Mengen als Feigenkaffee im Geschäft vertrieben hat. („Staatsb.-Ztg.", 30. September 02.) Der Eierhündler Benno Herz zu Schöneberg bei Berlin hatte am 16. August v. I. verdorbene, übelriechende sogenannte Knickeier verkauft und war

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