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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 58

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 58 (sequence 10)
Language
German
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58 gezogen, auf die ordentlichen Gerichte zu verzichten und im Verwaltungswege eine Ermäßigung der Strafe zu versuchen. („Deutscher Generalanzeiger", 12. März 1899.) Der Verein Berliner Getreide- und Produktenhändler erließ 1899 folgende Warnung: „Nach einer vom Agenten der ersten Nikolajewer Exportöre eingelaufenen Meldung aus Wosniessensk mischt der dortige Agent Benjamin Müntzer, der die Nikolajewer Exporteure Gutmann Raschkamsky und Abram Knebelmann vertritt, systematisch in das Getreide, während es in die Barken für die genannten Exportöre geladen wird, Haidekorn, Rade und Aussiebsel. Solche betrügerischen Handlungen des Müntzer wirken, wie der Börsen-Ausschuß zu Nikolajew schreibt, dem allgemeinen Streben, den Getreidehandel in geordnete Bahn zu leiten, entgegen und bilden eine nicht streng genug zu verurteilende Ungehörigkeit, die einen verderblichen Einfluß auf den Handel hat ..." Des weiteren werden noch vier russische Juden namhaft gemacht, die die Zahlung rechtmäßiger Forderungen verweigern. („Deutsch-soz. Blätter", 7. September 1899.) Die Strafkammer zu Fulda verurteilte den Mehl- und Landesproduktenhändler Aron Birnbaum zu Fulda zu 6 Wochen Gefängnis, 800 Mk. Geldstrafe und zu den Kosten, weil er verdorbenes, angeschimmeltes, verklumptes Mehl entweder durch Vermischung oder durch einen nochmaligen Mahlprozeß korrigiert und gefälscht in den Handel gebracht hatte. („Deutsche Volkswacht", 29. März 1902.) Die Weingroßhandlung Kahn & Mannheimer zu Mainz wurde wegen Verstoßes gegen das Nahrungsmittelgesetz von der Strafkammer zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil sie aus 12 Stück Wein durch Zusätze nicht weniger als 30 Stück fabriziert hatte. Da der Wein bereits nahezu verkauft war, wurden immerhin noch etwa 10 000 Mk. bei dem Geschäft verdient. („Frankfurter Post", 1. Oktober 1896.) Eierkognak aus Stärkesyrup, Wasser, etwas Kognak, viel Sprit und ungefähr einem Ei auf die Flasche stellte der Kaufmann Loel Schidlowsky zu Braunschweig her. Da dies mit 2,50 Mk. für die Flasche verkaufte Gebräu nicht zu genießen war, kam sein Verfertiger vor Gericht, das ihn wegen der Fälschung in 300 Mk. Geldstrafe nahm. („Deutsch-soz. Bl.", 8. Februar 1900.) Wegen Herstellung und Feilbietung von Kunstwein erhielt der „Weinhändler" Emanuel Goldschmidt zu Deutsch-Kreutz 15 Tage Arrest und 600 Kronen Geldstrafe. („Deutsch.-soz. Bl.", 24. Januar 1901.) Der Likörfabrikant Leopold Löwenstein in Heidingsfeld lieferte auf Bestellung einem Produktenhändler in Würzburg 133 Flaschen Burenlikör, das Liter zu 1,20 Mk. Eine chemische Untersuchung des Likörs ergab, daß derselbe aus Wasser, Farbstoff, etwas Alkohol und Saccharin hergestellt war. Löwenstein wurde vom Schöffengericht wegen Vergehens gegen das Saccharingesetz zu 60 Mk. Geldstrafe verurteilt. („Deutsch-soz. Bl.", 27. Juni 1901.) Der Weinhändler Paul Meyer von Alzey wurde Ende Juni von der Darmstädter Strafkammer zu 1200 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil er fortgesetzt ein Gemisch aus Wasser, Zucker, Alkohol und Rostnenextrakt, in dem keine Spur von Traubensaft vorhanden war, als Wein verkauft hatte. Dazu hatte er alljährlich etwa für 40 000 Mk. Zucker und für 2500 Mk. Rosinen verwandt. Sein Gebräu ließ er, ehe er es in den Handel brachte, von einem Chemiker auf „Analysenfestigkeit" untersuchen, d. h. daraufhin, ob die Fälschung gelungen und chemisch nicht nach-

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