Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/9038025-9038029-423334--564-185524- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
57 Militärverwaltung fortgesetzt minderwertiges Fleisch geliefert hatte. („Rheinische Volksstimme", 18. Oktober 1902.) In Lemberg wurde der jüdische Fleischhauer Julius Katz und sein Sohn verhaftet, weil sie das Fleisch einer an Milzbrand verendeten Kuh dem christlichen Publikum verkauften. Ferner gelang es der Polizei in Groß-Mosth (Galizien) in dem Eiskeller des Fleischers Purmann eine ganze Niederlage von Eßwaren zu entdecken, welche aus dem Fleische einer kranken Kuh verfertigt wurden. Zur Verantwortung gezogen, erklärte Purmann, datz er das kranke Fleisch von dem Juden Abisch Lemmel gekauft habe, welcher inzwischen die Flucht ergriff und sich auf dem Weg nach Amerika befindet. Dieser Jude betrieb seit jeher gewerbsmäßig den Handel mit dem Fleische kranker und kremierter Tiere und war auch durch längere Zeit Fleischlieferant für die Militarbesatzung in Groß-Mosty. Einmal ist er schon zu mehrmonatiger Kerkerstrafe verurteilt worden, da man ihm nachgewiesen hat, daß er das Fleisch eines an einer ansteckenden Krankheit verendeten Ochsen, welches verscharrt worden war, ausgegraben und dem Militär geliefert hat. („Staatsb.-Ztg.", 24. Oktober 1902.) 2. Verfälschung anderer Nahrungs- und Genußmittel, wie Mehl, Wein, Likör. Milch, Butter, Käse u. s. w. Der Besitzer der größten Dampfmühle zu Elbing, der Jude Albert Meyer, wurde durch Zeugen und Sachverständige überführt, dem Mehl, das er als „Prima reines Roggenmehl" in den Handel bringt (Umsatz jährlich 80 000 Ctr.), Kehrmehl zugesetzt zu haben, das von Böden, Treppen, Mühlengängen und Dampfröhren (an denen oft dicke Pilze sitzen) zusammengefegt wurde. Dieser Zusatz geschah aber erst, nachdem dem Mehl 12 Prozent feines Roggenmehl entzogen worden war. Der Angeklagte Meyer wurde zu 14 Tage Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe verurteilt. („Deutsch. Gen.-Anz.", 19. Dezember 1897.) Der Prozeß kam auch zur Kenntnis der Steuerbehörde; sie forderte die Akten ein und entnahm daraus, daß Meyer große Posten russischen Transit-Roggens bezogen hatte, der hier nur vermahlen und sofort wieder an das Ausland abgegeben werden darf. Für solches Transit-Getreide besteht, da es nicht im Jnlande bleibt, Zollfreiheit; es muß aber voll und ganz wieder aus dem inländischen Verkehr entfernt werden. Das hatte Meyer, wie das Steueramt feststellte, nicht gethan, sondern von dem zollfreien russischen Roggen den feinsten (12 prozentigen) Auszug abgenommen und das fehlende durch Kehrmehl und minderwertiges Mehl ersetzt. Da das Auszugsmehl im Jnlande verblieb, war der Fiskus um den Zoll geschädigt. Nach langen und sehr eingehend geführten Ermittelungen kam das hiesige Hauptsteueramt zu dem Ergebnis, daß die von Meyer verübten Zollhinterziehungen rund 63 000 Mark betragen. Die Strafe wurde von der Provinzialsteuerdirektion Hierselbst auf den vierfachen Betrag, also 252 000 Mk. festgesetzt und gleichzeitig die Konfiskation der zollpflichtigen Waren verfügt. Da letztere nicht mehr vorhanden find, so ist deren Wert in Bar zu erstatten. Wie die „E. Ztg." hierzu bemerkt, hat der Fiskus den Wert des von Meyer geschmuggelten Roggens auf rund 200 000 Mark ermittelt. Albert Meyer- Hat also für die von ihm verübten Zollhinterziehungen an den Fiskus insgesamt und einschließlich der eigentlichen Zollabgaben von 63 000 Mark, 515 000 Mark zu bezahlen. Die hinterzogenen Zollabgaben von 63 000 Mark sind sofort vollstreckbar, während es dem Verurteilten freisteht, gegen die Straffestsetzung von rund 460 000 Mark im Verwaltungswege oder bei den ordentlichen Gerichten Beschwerde einzulegen. Beides zugleich ist unstatthaft. Meyer, der jetzt in Berlin lebt, hat es vor-