Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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56 Louis Frank zu Braunschweig 4 Monate Gefängnis. Er hatte eine tuberkulöse Kuh für 20 Mark (!) erworben, geschlachtet und das Fleisch verkauft, trotzdem er wußte, daß es gesundheitsschädlich war. („Deutsch-soz. Bl.", 14. März 1901.) Der Metzger Abraham Aron wurde vom Schöffengericht zu Köln zu vier Wochen Haft, seine Frau zu 150 Mark Geldstrafe verurteilt, weil sie verdorbenes Fleisch verkauft hatten. („Staatsb.-Ztg.", 10. April 1901.) Die Juden Baruch und Levi Nußbaum aus Ulmbach (Kr. Schlüchtern) erhielten wegen desselben Vergehens je 1 Monat Gefängnis, („Deutsche Volkswacht", 13. Juli 1901), der Metzger Adolf Herzberg aus Magdeburg desgleichen einen Monat („Staatsb.-Ztg.", 3. Oktober 1901), Louis Heymann aus Oberkirchen mußte wegen des gleichen Vergehens 300 Mark Geldstrafe zahlen („Staatb.-Ztg.", 1. Dezember 1901), Siegmund Mündheim zu Hamburg kam mit 30 Mark Strafe davon, weil er stinkende koschere Wurst von ekelhafter grüner Färbung verkauft hatte. („Deutsch-soz. Bl.", 28. November 1901.) Der Fleischer Moritz Lewinski (Schneidemühl, Wilhelmstraße 8) wurde zu 1 Monat Gefängnis verurteilt, weil er ekelhaftes Fleisch verkauft hatte, das geeignet war, die menschliche Gesundheit zu schädigen. Der Metzger David Frankel aus Obbach brachte sein Koscherfleisch über und über mit Maden bedeckt nach Schweinfurt, wo es vom Fleischbeschauer beanstandet wurde. Frankel war darüber so empört, daß er die einschreitenden Polizeibeamten beleidigte, und sogar den Fleischbeschauer verdächtigte, indem er behauptete, bei der Besichtigung sei das Fleisch weniger geworden. Das Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz und die Beleidigung wurden vom Schweinfurter Schöffengericht mit zusammen 5 Wochen Gefängnis vergolten. („Deutsch-soz. Bl.", 9. Januar 1902.) Bei dem Kaufmann Hersch Barusch (Bremen, Heerdenthorssternweg 48) kaufte ein Arbeiter sogenannte Mettwurst, die gänzlich verdorben war und vom Kreistierarzt Sosna als durchaus untauglich zur menschlichen Nahrung bezeichnet wurde. Die Polizei schritt ein und beschlagnahmte am 25. November 157 Pfund solcher „Ware". Aber schon am 2. Dezember gelangte abermals eine Anzeige an die Polizei über ungenießbare Wurst, die Auswanderer bei Barusch erstanden hatten. Das Zeug stammte aus Amerika und Dänemark, lagerte in Bremen teilweise schon seit dem 15. Juni 1899 und war von Barusch ruhig weiter verkauft, trotzdem der Großhändler ihm gesagt hatte, daß „die Wurst von hier keiner essen würde". Sie war nämlich so famos, daß selbst Katzen, Ratten und Mäuse sie nicht fressen wollten! Barusch kam mit 100 Mark Geldstrafe davon, während der Großhändler und der vermittelnde Agent je 150 Mark zahlen müssen. („Deutsch-soz. Bl.", 6. März 1902.) Der Metzger Abraham Katz zu Köln, Inhaber der „Deutschen Fleischhalle", war angeklagt, Fleisch und Wurst verkauft zu haben, die verdorben und geeignet waren, die menschliche Gesundheit zu schädigen. Mehrere Personen, die von der Wurst genossen, erkrankten, ein Mädchen bekam Erbrechen und fiel in Krämpfe. Chemiker Kyll erklärte, die Wurst sei verdorben; Katz habe das Fleisch in einem sogenannten Fleischsarg gehabt und da seien, wie Baumeister Schmitz festgesteüt habe, aus einer anstoßenden Abortgrube, die hoch gefüllt gewesen, Fäkalien durchgesickert. Sachverständiger Windschief, Obermeister der Metzgerinnung, erklärte, die Wurst sei total verdorben gewesen, seiner Ansicht nach sei ungereinigtes Schweinegekröse derarbeitet, da die Wurst nach Schweinekot gestunken habe. Das Gericht erkannte in diesem Falle auf eine Woche Gefängnis. — Ferner wurde derselbe Abraham Katz von der Kölner Strafkammer zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt, weil er der