Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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55 zu entziehen und für gutes Fleisch zu verkaufen gewußt hatte. („SLaatsb.-Ztg.", 23. April 96.) In der Abteilung für Volksernährung auf der Berliner Gewerbeausstellung wurden eines Tages 4 Zentner Fleisch beschlagnahmt wegen allgemeiner Tuberkulose, wässeriger, ekelerregender Beschaffenheit und beginnender Fäulnis. Das Fleisch war geliefert von dem Vorsitzenden der „Vereins für Kindervolksküchen in Berlin", Hermann Abraham, Alte Jakobstraße 57/59. („Staatsb.-Ztg.", 22. Mai 96.) Der Metzger Samuel Schiff aus Heusenstamm wurde von der Strafkammer zu Darmstadt zu 2 Jahren Gefängnis und 300 Mark Geldstrafe verurteil:, weil er in mehreren Fällen verdorbenes und tuberkulöses Fleisch verkauft hatte. Um seine Machenschaften zu verdecken, hatte er sich gesunde Lungen und Herz aus Frankfurt verschafft und diese dem Fleischbeschauer vorgelegt. („Staatsb. - Ztg." 20. Juni 96.) Der jüdische Metzger Hein und der Kaufmann Kahn auch Cochem wurden wegen Verkaufs von tuberkulösem Fleisch zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. („Kobl. Volksfr.", 11. Juli 96.) Der Händler Isidor Sandmann zu Berlin wurde wegen Feilhaltens verdorbener Eßwaren (Wurst- und Fischwaren) mit 60 Mark Geldstrafe belegt. („Staatsb.- Ztg.", 22. September 96.) Der Metzger Wolf Strauß zu Würzburg wurde wegen großer Unsauberkeit in seinem Geschäfte in eine Strafe von 40 Mark genommen. — Bei seinem Kollegen Max Weikersheimer wnrde verdorbene Wurst und eine Menge Fett und Fleischreste, die dicht mit Maden bedeckt waren, beschlagnahmt. Die Strafe lautete auf 20 Tage Haft oder 80 Mark Geldbuße. („Deutsch. Gen.-Anz.", 27. Juni 97.) Der jüdische Handelsmann Hermann Mohr, Berlin, Pallisadenstraße 69, wurde vom Landgericht 1 zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er fortgesetzt ekelerregendes, in Fäulnis übergegangenes Fleisch zu Wurst verarbeitet hatte. („Staatsb.-Ztg.", 24. Juli 1897.) Der jüdische Händler Heilbronn zu Bielefeld ließ das verdorbene Fleisch einer halben Kuh bei dem Metzger Kamp in Borghorst zu Wurst verarbeiten. Die Würste sandte er an den Bergmann Rose in Lütgendortmund, der für sich und andere 300 Pfund Wurst nach vorgelegter Probe, das Pfund zu 45 Pfg. bestellt hatte. Metzger Kamp hatte in seinem Hause noch eine Menge anderer Würste liegen, die ganz verdorben waren und die er vernichten wollte. Der Händler Heilbronn ließ sich nun diese Würste schenken und packte sie zu den übrigen mit dem Bemerken: „Die Leute werden sie schon fressen". Diesen Gefallen haben ihm aber die Käufer nicht gethan; als sie sahen, daß sie verdorbene Ware erhalten hatten, brachten sie Proben zu dem Gerichtschemiker, der feststellte, daß die Wurst im höchsten Grade verdorben und zum menschlichen Genüsse durchaus untauglich, ja äußerst schädlich sei. Die Dortmunder Strafkammer verurteilte nun Heilbronn wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz zu 6 Monaten Gefängnis und 3 Jahren Ehrverlust. („Deutscher General-Anzeiger", 11. Januar 1899.) Der städtische Marktrevisor Anton Dexter beschlagnahmte bei der Delikateffenhändlerin Johanna Gartenzaun zu Karlsbad ein Stück faules Kalbfleisch, und zwei Schneidergesellen erhielten für ihr schönes Geld Schinken-„Delikateffen", die schon in Fäulnis übergegangen und mit Maden bedeckt waren. Für diese- Übertretung des Lebensmittel-Schutzgesetzes legte das Bezirksgericht der reinlichen Jüdin hundert Kronen Strafe auf. („Deutsch-soz. Bl.", 17. Mai 1900.) Wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz erhielt der Viehhändler