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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 54

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 54 (sequence 6)
Language
German
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54 Zwei weitere Fälle böswilliger jüdischer Fleischbesudelung aus der jüngsten Vergangenheit wurden durch die wackere „Neue Bayerische Landeszeitung" des Herrn Thomas Memminger (Würzburg) ans Licht gezogen. Im Dezember 1899 stand der Haßfurter Bürger Kröner vor dem dortigen Schöffengericht, weil er den Judenmetzger Frank zu Hatzfurt der Fleischbesudelung beschuldigt hatte. Kröner erbrachte den Wahrheitsbeweis, denn nach dem Erkenntnis des Amtsgerichts wurde durch die Aussagen von 14 eidlich vernommenen Zeugen festgestellt, „daß Frank nicht blos sein Schlachthaus, sondern auch (für Christen bestimmtes) Fleisch durch seinen Urin verunreinigt, das für Blutwürste bestimmte Blut in einem ekelerregenden Gefäß (Nachttopf) aufgefangen und sein Schlachthaus förmlich zum Abtritt gemacht habe." Kröner wurde freigesprochen und die Kosten dem Juden auferlegt. Die bekannte jüdische Taktik versuchte nun, die Zeugen als meineidige und bestochene Subjekte anzuschwärzen, aber der Versuch mißlang kläglich. Unter solchen Umständen erklärt sich die Aufregung und Erbitterung der Bevölkerung gegen den Judenmetzger. Bemerkenswert ist, daß die Rabbiner Dr. Bamberger von Burgreppach und Dr. Stein von Schweinfurt nicht etwa ihren Stammesgenossen wegen seiner Schweinereien verurteilen, sondern eine wutschnaubende Erklärung gegen die N. Bayer. Landeszeitung erlassen, weil diese zuerst das schändliche Treiben des Judcnmetzgers brandmarkte. („Deutsche Volkswacht", 20. Januar 1900.) — Am. 10. Juni 1900 wurde Frank wegen Verkaufs verdorbenen Fleisches vom Haßfurter Schöffengericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, bezüglich der Fleischbesudelung wurde er vom Schweinfurter Landgericht am 6. August 1900 freigesprochen, weil das Gericht den Hauptzeugen Stahlmann für unglaubwürdig hielt! („Neue Bayerische Landeszeitung", 7. Oktober 1902.) Der Metzger Aron Baum zu Nordheim vor der Rhön sollte in seinem Schlachthause ein geschlachtetes Rind mit seinem Urin besudelt haben: so behauptete wenigstens sein Nachbar, der Bäcker Johann Schmitt, der es mit eigenen Augen gesehen haben wollte. Statt sofort Klage zu erheben, suchte Baum den Schmitt durch Bekannte zur Zurücknahme seiner Behauptung zu veranlassen und es gelang auch dem Juden Stein und dem Bauer Baumeister, den Schmitt, als er betrunken war, zum schriftlichen Widerruf zu bewegen.- Nun klagte Baum und da er beschwor, nie in seinem Schlachthause uriniert zu haben, so wurde Schmitt wegen Beleidigung und falscher Anschuldigung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Jetzt drehte Schmitt den Spieß um und zieh den Baum des Meineids. Baum wurde verhaftet. Bei der Verhandlung wurde durch mehrere Zeugen festgestellt, daß Baum wiederholt im Schlachthause auf eine Kuhhaut und auf das Hinterviertel eines Rindes uriniert hätte. Die Anwälte Baums nahmen den Zeugen Schmitt in ein solches Kreuzverhör, daß der Vorsitzende einschritt mit dem Bemerken, man scheine den Zeugen verwirren zu wollen. Die Geschworenen sprachen Baum schuldig des Meineids unter Ausschluß mildernder Umstände; das Gericht erkannte auf IV2 Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. („Neue Bayerische Landeszeitung", 2., 3. und 7. Oktober 1902.) Nunmehr folgen die sehr zahlreichen Fälle von Verkauf verdorbenen Fleisches durch Juden: Am 9. Juli 1895 wurde der Metzger Moses Rubel von der Strafkammer zu Kaiserslautern wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz, weil er wissentlich das Fleisch einer hochgradig perlsüchtigen Kuh verkauft hatte, zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. („Deutsche Wacht", 17. Juli 1895.) Die Hannoversche Strafkammer verurteilte den Metzger Aaron Marx aus Herne zu 150 Mark Geldstrafe, weil er Fleisch von kranken Kühen der Vernichtung

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