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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 52

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 52 (sequence 4)
Language
German
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52 Ein Kind von 8 Jahren geht über die Straße. Der jüdische Schnapsschänker ruft es an: „Du Kleiner, komm' mal heran, ich gebe Dir ein Glas Schnaps." Und er floßt dem Kinde eine große Quantität verfälschten Branntweins ein.'. . . Der polnische Herr ging zu dem Juden und sagte: „Warum verdirbst Du dieses Kind? Du hast doch kein Interesse daran, da es nicht einmal bezahlt?" — „Sie haben recht," antwortet dieser mit dem unheimlichen Lächeln, das den Juden eigen ist, „das Kind bezahlt nicht. Aber Sie wissen, man muß sie schon von früh auf daran gewöhnen!" . . .*) Wie Dr. Böckel in der „Quintessenz der Judenfrage", S. 8, mitteilt, erließ der Landrat des Kreises Frankenberg im Jahre 1884 ein Rundschreiben an die Bürgermeister, welches folgende Sätze enthielt: „Es giebt hier im Kreise eine Sorte von Branntweinhändlern, die systematisch bemüht sind, den Landmann durch Ausdringen ihres abscheulichen Getränkes zunächst zum Trunkenbold zu machen, um ihn alsdann desto sicherer seiner Habe zu berauben. Wie viele früher wohlhabende Landleute durch solche gewissenlose Blutsauger von Haus und Hof vertrieben worden find, bestätigen zahlreiche Beispiele in den meisten Gemeinden. Die Blutsauger beginnen ihr schändliches Treiben damit, daß sie ohne Bestellung Füßchen mit Branntwein bei den zu ihren Opfern auserkorenen Landleuten abladen, sie geben entweder vor, die Zahlung habe keine Eile oder sie bitten, wenn die Ware abgelehnt wird, das Füßchen aufzubewahren, in der sicheren Voraussetzung, daß der Empfänger der Versuchung nicht widerstehen könne, das Fäßchen anzuzapfen. Ist nun ein solches Opfer erst Schuldner des Wucherers geworden. so muß er auf Borg immer mehr Branntwein abnehmen. Schließlich werden zur Befriedigung des gewissenlosen Händlers Wechsel unterzeichnet, die solange prolongiert werden, bis es Zeit ist, die Schlinge zuzuziehen und den Mann gänzlich zu Grunde zu richten." In Oberschlefien liegt der Schnapsausschank ebenfalls in den Händen der Juden und wird von ihnen in gleich verderblicher Weise als Vertierungsmittel der Opfer des Wuchers benutzt. Kapitel II. Juden als Nahrungsmittelfälfcher. Der Kriminalquotient der Juden in Deutschland stellt sich in diesem Fache wie 4:1, das heißt: Die Juden werden wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz viermal soviel bestraft, als sie nach ihrem Verhältnissatze zur übrigen Bevölkerung bestraft werden dürften. 1. Fleischbesudelung und Feilhaltung verdorbenen Fleisches. Der Frankfurter Gymnasialrektor Schudt schreibt im Jahre 1706 in seinem Buche „Jüdische Merkwürdigkeiten" VI., 376: „Uebrigens verwundere ich mich sehr, daß noch Christen gefunden werden, die von Juden Fleisch kaufen mögen und zwar nicht allein Arme und Dürftige, sondern zuweilen aus Geiz auch ansehnliche Leute, weil das Pfund ein paar Heller wohlfeiler ist, als bei den Christen. Ich dächte, es sollte einem aller Appetit vergehen, so man nur ihre unsaubere, garstige, unflätige Metzger und deren Weiber anfleht, die einem Wasenmeister. der ein verrecktes Vieh abdeckt, ähnlicher sehen als einem Schlächter; wie blutige, kotige Schürzen, was schmierige, schmutzige Kleider haben sie nicht an, und das Fleisch sieht aus, als ob es vom Wasen genommen. Geschweige der Unreinigkeit, so sie etwa aus Bosheit dabei mögen gebraucht haben. Solches bezeugt der bekehrte Ernst Ferdinand Heß (Judengeißel II, 11, 500), der selbst ein jüdischer Schlächter gewesen und dem solche Streiche gar wohl bekannt sind. Derselbe schreibt: „Abersehet, ihr Christen, die ihr so gerne mit den ') Langen, Jüdisches Geheimgesetz. S. 83.

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