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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 51

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
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51 jährt feil Und wer hat das Verbrechen „verjähren" lassen, das doch sofort in der nichtjüdischen Presse heftig verurteilt worden war? — Uebrigens gestand der Jude, häufig derartige Experimente gemacht und dazu christliche Buben im Alter von 14—18 Jahren verwendet zu haben. („Deutscher Generalanzeiger", 28. Januar 1900). Der jüdische Professor Dr. Neisser, Direktor der dermatologischen Universitätsklinik in Breslau, machte 1892 an 8 gesunden Menschen, darunter einem Kinde unter 14 Jahren, Versuche mit Einspritzung von Syphilisserum, natürlich ohne vorher unter Darlegung des Zwecks die Einwilligung der Patienten oder ihrer Eltern eingeholt zu haben. Im Jahre 1898 veröffentlichte Neisser das Resultat dieser Versuche im Archiv für Dermatologie und Syphilis: seine Absicht sei gewesen, künftigen Syphiliserkrankungen vorzubeugeu, trotzdem seien von den 8 Personen 4, die Prostituierte waren, später an Syphilis erkrankt, während die übrigen 4 Personen thatsächlich nicht erkrankt seien. Neisser bestreitet, daß die Erkrankung Folge seiner Einspritzungen gewesen sei. — Im Februar und März 1900 kam die Angelegenheit im Preuß. Abgeordnetenhause zur Sprache und fand allgemein die schärfste Verurteilung. Der Vertreter der Staatsregierung erklärte, daß ein Disziplinarverfahren gegen Neisser schwebe. („Franks. Ztg." 16. Februar und 6. März 1900). Am 4. Januar 1901 meldete die „Staatsbürger-Zeitung", daß dem Neisser von der Disziplinarbehörde — eine Verwarnung erteilt worden sei. . . . Nachdem sich kaum die Aufregung über das Verhalten des Professors Neisser gelegt hatte, erhob der Bonner Professor Pflüger gegen Professor James Israel, Professor Immanuel Munk und Dr. A. Rosenstein zu Berlin einen ähnlichen Vorwurf. Diese drei jüdischen Herren haben nach ihrem eigenen Zugeständnis im jüdischen Krankenhause zu Berlin ein Mädchen „zu experimentellen Zwecken" zweimal Keinmal 18 und einmal 24 Stunden hungern lassen und ihm viermal durch Schröpfköpfe Blut entzogen. Professor Pflüger behauptet außerdem, der Kranken wären auch aus einer Fistel unnützerweise Eitermengen entzogen und das kranke Glied zu diesem Zwecke nicht sachgemäß behandelt worden und dazu habe man die Kranke genötigt, widerwärtige chemische Präparate einzunehmen. — Es ist doch seltsam, daß diese Vivisektoren immer Semiten sind! l„Deutsch-soz. Bl.", 8. November 1900.) Als fahrlässige Verbreitung geschlechtlicher Krankheiten kann folgender Fall angesehen werden, den Dr. Stille mitteilt: 'ch Vor einem Jahrzehnt etwa hatte ein Dr. Seligmann in Essen als Polizeiarzt die Prostituierten zu untersuchen. Es kam, wie es heißt, durch die Denunciation eines unter Sittenkontrolle stehenden Frauenzimmers heraus, daß dieser gewissenlose Arzt jeder Dirne, die eine gewisse Summe Geldes zahlte, eine Gesundheitsbescheinigung gab, während die Nichtzahlenden für krank erklärt wurden. Eine Gefängnisstrafe von einem Jahre war eine unseres Erachtens viel zu geringe Strafe für ein solch gemeines, die größte Niedertracht zeigendes Vergehen. Jetzt geht dieser Mensch mit dem Auftreten und der Miene eines Ehrenmannes bei biederen Landbewohnern seiner Praxis nach. Es ist ein großer Mangel der Gesetzgebung, daß es dem ärztlichen Stande nicht möglich ist. so unwürdige Mitglieder auszustoßen. Hierher gehört auch die Verbreitung der Schnaps Pest durch die Juden. Drumont (Do testament d’un antisemite) teilt folgende Begebenheit mit, die ihm ein polnischer Magnat erzählte: 4* *) Kampf gegen das Judentum. S. 66.

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