Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Thätigkeit der antisemitischen Abgeordneten in den deutschen Parlamenten der Sitzungszeit 1900/1902.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 45 (sequence 10)
- Language
- German
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45 ringer der Getreidezoll ist und je mehr dadurch die Einfuhr fremden Getreides erleichtert wird — schwanken die Preise ganz erheblich und fast täglich. Diesen Schwankungen kann der Bäcker nicht dadurch folgen, daß er beinahe alltäglich einen andern Preis für das aus dem Getreide hergestellte Brot verlangt; das ginge, abgesehen von anderen Gründen, schon deshalb nicht, weil sich dies das Publikum nicht gefallen lassen würde. Infolgedessen ist er gezwungen, die Preise des Brotes immer gleich von vornherein für eine längere Zeit festzusetzen, und zwar so hoch, daß er selbst zu den Zeiten, wo die Getreidepreise auf der Höhe stehen, immer noch einigen Gewinn erzielt. Denn er kann sich ja als Geschäftsmann nicht der Gefahr aussetzen, daß er etwa in die Lage gerät, so billig verkaufen zu müssen, daß er nichts verdient oder sogar zusetzt. Wenn also der Getreidezoll niedrig ist, ist er genötigt, auch bei billigen Getreidepreisen das Brot ziemlich teuer zu verkaufen. Je mehr aber durch einen hinreichend hohen Getreidezoll die Einfuhr beschränkt und dadurch die Spekulation unmöglich gemacht wird, desto fester und regelmäßiger bleiben die Getreidepreise; desto sicherer kann dann der Bäcker auch im voraus berechnen, was er selbst für das Getreide (oder Mehl) zu bezahlen braucht und zu welchen Preisen er daher das Brot verkaufen kann, und desto mehr ist er imstande, das Brot dann mit geringerem Gewinn, also billiger, abzugeben. Es liegt demnach auf der Hand, daß es nicht der Landwirt ist, der die hohen Brotpreise verursacht. Dies wird im übrigen auch durch die Praktische Erfahrung bestätigt, daß sogar zu solchen Zeiten, wo die Landwirte hohe Getreidepreise erhielten, doch das Brot billig geblieben ist; der Grund lag eben darin, daß ein starker Getreidezoll die Spekulation des Zwischenhandels beschränkte. Den Kriegsminister ersuchte Abg. Werner in seinen Reden vom 27. Februar 1901 und 19. Februar 1902, er möge doch die Militärbehörden anweisen, möglichst allen Bedarf an landwirtschaftlichen Erzeugnissen unmittelbar von den Landwirten selbst zu beziehen, besonders also Stroh und Heu. Auch hätten sich bei den Manövern verschiedene Uebelstände herausgestellt, die der Abänderung bedürften. So sei es beispielsweise ungerechtfertigt, die große Zahl der Manöverfuhren meist an Unternehmer zu vergeben, denn diese leisteten sie ja doch nicht einmal selbst, sondern ließen sie nur wieder zu geringeren Preisen durch Landwirte ausführen und erzielten auf diese Weise mühelos erheblichen Gewinn. Ferner seien die von der Militärverwaltung für die tägliche Verpflegung der Soldaten im Manöver gezahlten Beträge zu gering. Wenn der Landwirt die Soldaten gern aufnehme und ihnen nach besten Kräften gute Kost vorsetze, so könne er dafür auch eine entsprechende Bezahlung beanspruchen. Abg. Gäbel verlangte am 8. Mai 1901 die Erlassung eines besonderen Gesetzes, das den Verkehr mit Honig regeln sollte. Der reelle Bienenzüchter müsse dagegen geschützt werden, daß er in seinem ehrlichen Wettbewerbe durch minderwertige gefälschte Ware zurückgedrängt werde. Dafür müffe nun endlich durch ein besonderes Gesetz gesorgt werden. Bei Beratung des Weingesetzes ging Abg. Gäbel auf die Uebelstände im Weingewerbe näher ein. Er setzte auseinander, wie der Weinbauer und der solide Weinhändler durch die Maischezuckerung des Weines und die Weinpantscherei mannigfacher Art geschädigt würden, und forderte deren Verbot. Zu Gunsten des Kleingewerbes sprach Abg. Werner am 13. Dezember 1900 und 13. Januar 1902. Er bezeichnete es als notwendig, daß der Staat dem kleinen Kaufmann und Handwerker behilflich sei, sich in dem schweren Ringen um sein Bestehen zu behaupten. Die Behörden sollten daher nicht immer die Lieferungen