Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Thätigkeit der antisemitischen Abgeordneten in den deutschen Parlamenten der Sitzungszeit 1900/1902.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 6)
- Language
- German
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41 In seiner Rede zum Reichshaushalt am 13. März 1902 beleuchtete Abgeordneter von Liebermann die Zahlen, die sich aus der Statistik über den Anteil der Juden an schweren Verbrechen ergeben, besonders an solchen, bei denen die Ausführung keinen persönlichen Mut verlangt und zugleich die Entdeckung verhältnismäßig schwer ist: Es wurden im Deutschen Reiche verurteilt: wegen Meineids 9318 Personen, davon 213 Juden, wegen fahrläsfigfalschen Eids 4533 Personen, davon 96 Juden, wegen Verleitung zum Meineid 2614 Personen, davon 74 Juden, wegen falscher Anschuldigung 5782 Personen, davon 119 Juden, wegen betrügerischen Bankerotts 1714 Person, davon 191 Juden, wegen einfachen Bankerotts 5829 Personen, davon 1116 Juden. Da nun aber die Juden nur etwa 1/80 der Bevölkerung des Deutschen Reiches betragen, so durfte dementsprechend ihr verhältnismäßiger Anteil an den Verurteilungen nur betragen: wegen Meineids 111, wegen fahrlässigfalschen Eids 54, wegen Verleitung zum Meineid 31, wegen falscher Anschuldigung 69, wegen betrügerischen Bankerotts 20, wegen einfachen Bankerotts 69. Infolgedessen wurden Juden wegen dieser schweren Verbrechen verurteilt: wegen Meineids fast 2mal soviel wie Deutsche, wegen fahrlässigfalschen Eids fast 2mal soviel wie Deutsche, wegen Verleitung zum Meineid fast 21/2mal soviel wie Deutsche, wegen falscher Anschuldigung fast 2mal soviel wie Deutsche, wegen betrügerischen Bankerotts fast lOmal soviel wie Deutsche, wegen einfachen Bankerotts fast 17 mal sowiel Deutsche. In der gleichen Rede kam derselbe Abgeordnete auf einen Fall zurück, den er schon einige Wochen vorher behandelt hatte, daß nämlich ein deutscher Amtsrichter in einem Urteile bemerkt hatte, die jüdische Religion eines Zeugen habe ihm „zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit" gedient. Er hob hervor, daß sich hierin zweifellos eine Geringschätzung der von Angehörigen christlicher Konfessionen geleisteten Eide und eine Ueberschätzung des jüdischen Eides zeige, die nach der obigen Statistik doch wahrlich nicht gerade berechtigt sei. lieber diese Angelegenheit sprachen auch die Antisemiten im hessischen Landtages ihren Unwillen aus. Abgeordneter Köhler richtete die Anfrage an die Regierung, wie sie ein derartiges Verhalten zu Gunsten der Juden in Zukunft zu verhindern gedenke. Er führte dabei aus, daß ein solcher Beamter sich doch wohl das Vertrauen der christlichen Bevölkerung verscherzen müsse. Ueber das Judentum in seiner Berührung mit den Gerichten sprachen die Abgeordneten Bindewald am 5. Februar 1901 im Reichstage und Werner im preußischen Landtage am 9. Februar 1901. Das Eindringen der Juden in die 5) Die Zahlen beruhen nicht etwa auf antisemitischen Zusammenstellungen, sondern rühren sämtlich aus jüdischen Quellen her (Dr. Nathan: „Die Kriminalität der Juden in Deutschland"). Diesen wird man schwerlich Ungerechtigkeit zum Nachteile des Judentums vorwersen können. Die Zahlen gelten für die Zeit von 1882 bis 1892. 6) Da es sich um einen Amtsrichter (namens Gerlach) in Darmstadt handelte, so war ganz besonders der hessische Landtag zu einer Besprechung des Falles befugt