Mannheim
Compact Memory

Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts. · p. Seite 24

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
Date
1903-01-01
Page
Seite 24 (sequence 24)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/9038025-9038029-423330--527-185491
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

24 mittelt worden, die ihm gleichfalls Zutreiberdienste geleistet hat. Diese unersättliche Gier und die ganze Richtung seiner Neigungen sind spezifisch jüdisch. Unstttlichkeiten^ begangen an Kindern, kommen ja auch in unserm Volke vor, sie werden aber fast nur von unreifen und unerfahrenen jungen Personen oder von impotenten Greisen begangen oder endlich von Lehrern und Geistlichen, die durch ihren Beruf der Versuchung ganz besonders äusgesetzt sind. Sternberg aber war 47 Jahre alt, als er die Strafthaten beging, und man kann nicht sagen, daß seine Gründerthätigkeit ihn just besonders viel mit Kindern in Berührung gebracht hätte. Daß Männer in den besten Jahren, die Frau und Kinder haben, sich diesen Verirrungen hingeben, ist eine Erscheinung, die gerade bei Juden recht häufig vorkommt. Fälle dieser Art haben sich in der letzten Zeit erschreckend gehäuft. Hier sei nur der Fall des Rechtsanwalts May in Hamburg erwähnt, dem Ende April 1900 93 Siktlichkeitsverbrechen, begangen an Kindern, nachgewiesen worden sind. Das ist in kurzen Zügen das Porträt des Herrn Sternberg, und wegen dieses Mannes sind zahlreiche Personen in schwere Strafen verfallen oder um Ehre und Existenz gekommen oder wenigstens in langwierige Untersuchungen verwickelt worden. Ueber den Rattenkönig von Prozessen und Untersuchungen, der sich anschloß, berichtete die „Staatsbürger Zeitung" vom 21. Dezember 1900 Folgendes: „In Haft befinden sich der Kriminalkommissar Thiel, der Agent Wolff, dessen Geliebte Hulda Saul und die Angestellte eines Detektivbureaus, Frau Stabs, ferner eine Frau Rüwe, Puttkammerstr. 17. Steckbrieflich verfolgt werden der flüchtig gewordene Mitangeklagte Sternbergs, Direktor Luppa, ferner Direktor Popp, einer der „Freunde" des Angeklagten, sowie Frau Souchard. Wegen Beleidigung des Oberstaatsanwalts soll sich neben dem Fräulein Platho seltsamerweise auch der Kaufmann Arndt zu verteidigen haben. Disziplinaruntersuchungen schweben gegen den Polizeidirektor von Meerscheidt-Hüllessem, gegen Thiel und den Schutzmann Stierstädter, Disziplinarverfahren bei her Anwaltkammer gegen die Verteidiger Sternbergs Justizrat Dr. Sello, Dr. Werthauer und Dr. Mendel, endlich wegen der bekannten Sternberg-Druckschrist gegen den Rechtsanwalt Dr. Halpert. In indirektem Zusammenhänge mit dem Prozeß steht dann noch die Verhaftung des Vaters der Zeugin Ehlert wegen Erpreffung. Das letzte der Opfer ist vorläufig der geheimnisvolle Subalternbeamte der Staatsanwaltschaft, der „große Unbekannte"' Thiels*)." 7. Arralogieen. Es handelt sich aber bei dieser ganzen Angelegenheit viel weniger um die Person Sternbergs, als darum, daß dieser Prozeß und alles, was damit zusammenhängt, ein Zeichen der Zeit ist: Wenn auch kaum jemals in einem *) Ueber das Ergebnis dieser Prozesse und Untersuchungen ist außer dem im Texte schow erwähnten noch Folgendes anzuführen: Am 9. März 1901 wurde Wolff (s. S. 10) zu 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt, die Saul zu 1 Jahr, die Stabs zu IV2 Jahr Zuchthaus, alle drei wegen Verleitung zum Meineid. Als typisch für die Verteidigungsweise dieser Art von Leuten ist aus der Verhandlung anzuführen, daß Wolff behauptete, er sei „von Sternbergs Unschuld überzeugt gewesen" und habe „die Zeuginnen nur ermahnt, die Wahrheit zu sagend Genau dieselben Bemäntelungsphrasen, deren sich die Agenten des Judentums in der Konitzer Mordsache bedienten. — Vater Ehlert wurde am 13. März 1901 zu 1 Jahr Gefängnis und 2 Jahren Ehrverlust verurteilt, weil er die Abenteuer seiner Tochter zu Erpressungen benutzt hatte. — Rechtsanwalt Halpert wurde am 22. April 1901 vom Ehrengericht der Anwaltskammer freigesprochen. — Die Rüwe wurde verhaftet, weil sie verdächtig war,. Sternberg in einem dem Woydaschen ganz analogen Falle als Kupplerin gedient zu haben. Am. 18. März 1901 kam die Sache zur Verhandlung, mußte aber vertagt werden, weil die jugendlichen. Zeuginnen im Gegensatz zu den Ergebnissen der Voruntersuchung zu Gunfftew Stern bergs aussagten. Die Rüwe wurde aus der Haft entlassen. Seitdem hat über diesen. Fall nichts mehr verlautet.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.