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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts. · p. Seite 21

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
Date
1903-01-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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21 Kohlenwerke. Das war eine der vielen Gruben, die er andern gegraben hat. Sternberg ist ein Meister der Schiebungen gewesen. Er gründet Banken, diese gründen wieder andere Unternehmungen, und nun werden die Millionen zwischen diesen verwandten Instituten hin- und hergeschoben, daß kein Mensch mehr klug daraus wird. Nur über den schließlichen Verbleib ist man sich klar, sie gelangen alle in den Geldschrank Sternbergs. Das „Schieben" war auch Charakteristikum der Weimarer Bank. Das Gesamtkapital dieser Bank wurde durch 11720 Stimmen repräsentiert, und von diesen gehörten 8000 der „Häuser- und Grundbesitzer - Aktiengesellschaft", die sich rühmen kann, auch von Sternberg gegründet zu sein. Die Aktien dieser Gesellschaft aber befanden sich hinwiederum im Eigentum der Weimarer Bank, die von der Aktiengesellschaft ein Kapital von 9 Millionen Mark zu fordern hatte. Der Mitarbeiter der „Münch. Neuest. Nachr." präzisiert dieses Verhältnis kurz dahin, daß zwei Drittel aller Aktien der Weimarer Bank sich in deren eigenem Besitz befanden. In der Bilanz vom 15. Januar 1894 waren Kontokorrent-Debitoren mit nicht weniger als 17 111 490 Mark aufgeführt. Die Grundbefitz-Aktien-Gesellschaft hatte im Jahre 1892 auch (? d. Verf) Kreditoren für 9 392 651 Mark, und das bei einem Aktienkapital von 500 000 Mark. Zwei Jahre später arbeitete dieses herrliche Unternehmen schon mit einer Unterbilanz von zwei Dritteln des Grundkapitals. (Staatsb.-Ztg. 16. 11. 00 nach den „Münch. N. N.") lieber die „Oelheim-Gründung " Sternbergs erzählt die „Frkf. Ztg.": In Oelheim fand sich eine starke Oelquelle vor, aber sie erwies sich rasch als nicht nachhaltig; nur waren inzwischen die Gründung, die Emission und die Agiotage noch rascher gewesen. Sternberg kaufte das Unternehmen für etwa 1 Million Mark und überließ es einer Gesellschaft für 2x/2 Millionen Mark. Am 5. August 1881 erfolgte die Gründung mit 5 Millionen Mark bei 50 Prozent Einzahlung, schon am 10. August die Emission eines Teiles zu 105; bis zum 24. August war unter wild angefachter Kauflust der Kurs auf 137,30 pCt. getrieben, am Tage darauf mußte er gestrichen werden, weil bekannt wurde, das Bohrloch III liefere bereits weniger Oel. Daraufhin arrangierte man einen Extrazug. der die Berliner Börsenleute gratis nach Oelheim beförderte, dort wurde ihnen starke Oelgewinnung ad oculos vorgeführt, und so konnte die Agiotage und der Aktienverkauf munter fortgesetzt werden, angeseuert durch unausgesetzte Reklamen, die sich hinterher als falsch erwiesen. Wie das möglich war, ist vielleicht noch heute in weiteren Kreisen nicht bekannt. Erst nach Jahren wurde zeugeneidlich festgestellt, daß am Tage vor dem Eintreffen der Berliner Besucher die Bassins mit Rohöl aus Fässern aufgefüllt worden sind, so daß dann „vor den Augen der Berliner Bankiers eine große Menge Oel abfloß, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn dasOel nicht aufgefüllt worden wäre." In diesem (Civil-)Prozesse von 1899 verneinte der Gerichtshof, daß Herr Sternberg damals Kenntnis von der eingetretenen Verringerung der Ergiebigkeit gehabt habe (Staatsb.-Ztg. 23. 11. 00.). Seine Gründerthätigkeit hat Sternberg bereits zweimal Strafen eingetragen, nämlich im Jahre 1884 14 Tage Gefängnis und im Jahre 1886 4 Wochen Gefängnis. Beide Male erfolgte die Verurteilung wegen Vergehens gegen § 249 1. Abs. des Handels - Gesetz - Buches, der lautet: „Persönlich haftende Gesellschafter, Mitglieder des Aufsichtsrats und Liquidatoren einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, sowie Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrats und Liquidatoren einer Aktiengesellschaft werden, wenn sie absichtlich zum Schaden der Gesellschaft handeln, mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis zu 20 000 Mark bestraft". Die erwähnten beiden Strafen sind im Wege der Gnade zu 1400 und zu 4000 Mark Geldstrafe umgewandelt worden. Da wir nun wissen, ‘ daß die königliche Gnade damals einem Unwürdigen zuteil geworden ist, so wäre es, zumal in Ansehung der neuerdings ins Werk gesetzten Begnadigungs- Bestrebungen sehr wünschenswert, zu wissen, wer z. Zt. jene Begnadigungen befürwortet hat. — Daß Sternberg bereits seit dem Jahre 1893 sittlicher Vergehungen der Art, wie sie jetzt zu seiner Verurteilung geführt haben, verdächtig war, ist bereits erwähnt.

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