Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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19 Am Tage, wo Sternberg verurteilt wurde, starb Herr v. Hüllessem eines plötzlichen Todes. Es scheint festzustehen, daß er sich mit Cyankali vergiftet hat. Erwähnung verdient noch die Aussage des Kriminal-Kommissars v. Tresckow, daß Stierstädter ihm Mitteilung von dem Bestechungsversuche Thiels gemacht hätte: Zuerst habe er nur allgemeine Andeutungen gegeben, dann auch die Einzelheiten gebracht, die er jetzt vor Gericht bekundet hätte. Zeuge habe sich in' sehr schwieriger Lage befunden und gefragt, ob er verpflichtet sei, die Sache zu melden, habe es aber nicht gethan, um nicht „als Ehrabschneider oder Verleumder dazustehen." — Dies Verhalten des Herrn Kommissars ist schwer zu verstehen. Es gab doch nur zweierlei: Entweder war Stierstädter ein Verleumder oder Thiel ein Verräter. In jedem der beiden Fälle war Herr von Tresckow verpflichtet zu melden, was er gehört hatte. Alle diese Vorgänge geben überreichen Anlaß zur Kritik. Ich will nur die wichtigsten Punkte hervorheben: Daß die Heeresverwaltung keine verschuldeten Offiziere duldet, ist sehr verständig. Sie will damit die Korruption vom Offizierkorps fernhalten. Unbegreiflich aber ist es, daß man verschuldete Beamte nicht ebenso sorgfältig aus der gesamten Verwaltung und dem Richterstande fernhält, daß man einen Schulden halber verabschiedeten Offizier bei der Polizei und obenein bei der Kriminal-Polizei wieder an stellt! — Daß Thiel der Vernehmung der Callis beiwohnen konnte, obgleich er nichts damit zu thun hatte, weist auf einen schon oft beklagten Mißstand, die Unzulänglichkeit der der Kriminal-Polizei zur Verfügung stehenden Räume hin. Wer einmal eine Vernehmung durchzumachen hatte, weiß davon zu erzählen. Wenn Unbeteiligte den Vernehmungen beiwohnen können, ja oft beiwohnen müssen, so ist dadurch der Zwischenträgerei natürlich Thür und Thor geöffnet. — Daß man von jüdischer Seite Organe der Kriminal-Polizei i« den eigenen Dienst zu nehmen sucht, zeigt sich auch wieder in den Prozessen, die sich an den Winterschen Mord in Könitz angeschlöffen haben. Nur daß es sich bei ihnen um Fälle handelt, in denen die Agenten der Kriminal-Polizei von Juden in Sold genommen worden sind, während Luppa im Falle Sternberg gar die Kommissare für sich zu gewinnen suchte. — Ein sehr ernster Punkt ist der Verkehr zwischen höheren Beamten und auf schmutzige Weise emporgekommenen Juden. Der Fall Hüllessem zeigt, wie verhängnisvoll die Folgen für solche Beamte sind, die nicht genug innere Vornehmheit besitzen, um unter dem Glanz, mit dem sich solche Emporkömmlinge umgeben können, den schmutzigen Kern zu erkennen. Hier sollte die Vorgesetzte Behörde mit eiserner Energie durchgreifen und ein für alle mal den Grundsatz aufstellen, daß der Verkehr mit Gründern und Börsianern, zumal wenn sie Juden sind, für einen Staatsbeamten in verantwortlicher Stellung schlechthin unzulässig sei. Sonst werden sich immer wieder schwache Naturen finden, die sich durch den äußern Glanz blenden lassen und an der Versuchung zu Grunde gehen. Auch der Umstand, daß Sternbergs „charmante Frau" eine Offizierstochter, daß Frau v. Gräfe die Wittwe eines Regierungsrates und die Schwiegermutter eines Gardeoffiziers ist, enthält einen ernsten Fingerzeig, daß es selbst in Kreisen, die allgemein für vornehm gelten, doch oft an dem feineren Sinn für die physische und psychische Minderwertigkeit der jüdischen Raffe fehlt, an dem inneren Adel der Gesinnung, der die Blutsmischung mit diesem allgemein und mit Recht verachteten Volke zur Unmöglichkeit machen sollte. 6. Sternberg — kein Jude. Am 8. November wurde in den Verhandlungen bekundet, daß Stierstädter gesagt haben sollte: „Ich habe ihn jetzt; der Jude muß jetzt hinein." Alsbald erhob sich in allen den Juden zugänglichen Zeitungen 2"