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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts. · p. Seite 16

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
Date
1903-01-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
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16 sie sich teilen wollten. Im Falle einer Freisprechung sollte Stierstädter 75 000 bis 125 000 Mark erhalten. Und ein anderes Mal hätte er zu Stierstädter gesagt: „Denken Sie einmal, Sie erhalten 200 000 Mark und schwimmen nach dem Genfer See ab. Was meinen Sie, ob Sie mich dann noch ansehen werden, wenn ich Sie dann besuche?" Weiter sagte Stierstädter aus, daß der Polizei-Direktor v. Merscheidt- Hüllessem von Sternberg eine Hypothek aus sein Häuschen in Binz und auch sonst Darlehen und Geschenke erhalten hätte. Der Kriminal-Kommissar Thiel, als Zeuge vernommen, leugnete zunächst, wurde aber dann überführt und gestand. Herr v. Hüllessem gab die von Stierstädter bekundeten Thatsachen zu. Der Staatsanwalt Romen, der die Anklagebehörde im ersten Prozeß vertreten hatte, sagte übeO Stierstädter aus: Er habe kaum jemals einen Beamten von solcher Pflichttreue, Findigkeit und Energie kennen gelernt wie Stierstädter, dem es nächst Herrn von Tresckow in erster Reihe zu danken sei, datz die Uebelthäter entlarvt worden wären. Er sei geradezu erstaunt über die Pflichttreue dieses Beamten. Er habe sich sehr gewundert, daß ein solcher Beamter mit so anerkennenswerter Dienstfreude plötzlich kaltgestellt werden sollte (durch Herrn von Hüllessem nämlich). Die Woyda habe ihre Aussage mit dem Augenblicke geändert, wo Stierstädter lahmgelegt wurde. Der Angriff der Verteidigung auf Stierstädter wurde auf der ganzen Linie abgeschlagen, Sternberg verurteilt. Aber der Rechtsanwalt a. D. Stadthagen hat es für seine Aufgabe als Reichstagsabgeordneter gehalten, Stierstädter von der Reichstags-Tribüne aus anzugreifen und dort die Geschäfte der abgeschlagenen Verteidigung sortzufübren. Seine Ausführungen sind so bezeichnend für die jüdische Solidarität, für den Zusammenhang zwischen Judentum und Sozialdemokratie und für den Mißbrauch, der mit den Rechten der Volksvertreter getrieben wird, datz ich hier die bezeichnendsten Sätze aus seiner Rede nach dem stenographischen Berichte folgen lasse: ... Ich muß sagen: es ist um so schwerer, an diesen Prozeß anzuknüpfen, als es sich ja. wie es scheint, zweifellos um einen Ängeschuldigten handelt, der die ihm zur Last gelegten oder ähnliche Handlungen begangen haben mag. Aber in diesem Verfahren ist eine Erscheinung zu Tage getreten, von der ich sagen mutz: wenn diese Art des Verfahrens eine zulässige Regel sein sollte, so wäre es schade, daß wir nicht mehr die Tortur des Mittelalters haben. Ich meine, hier ist klar zu Tage getreten der Mangel, mit dem unsere heutige Voruntersuchung behaftet ist, in einer so grauenhaften Weise, daß ich nicht geglaubt hätte, daß so etwas Vorkommen könnte. ... In jenem Fall ist seitens eines Staatsanwalts mitgeteilt, er habe einen untergeordneten Beamten, den Schutzmann Stierstädter, beauftragt, Vernehmungen vorzunehmen. ... Es ist in tagelangen Verhandlungen festgestellt, datz — ohne daß irgend jemand zugegen gewesen ist — dieser einfache Schutzmann Zeugen zusammengesucht, in den Familien besucht hat, sie dort protokollarisch vernimmt, ohne ein Protokoll zu führen. Daß diese Vernehmungen dann den Untergrund einer Verhandlung bilden sollen, das halte ich geradezu für eine Unerhörtbeit. . . . . . . Nun, daß ein einfacher Kriminalschutzmann zu Frauenzimmern, die wegen Kuppelei angeschuldigt sind, hingehen, sie vernehmen kann, mit ihnen geschlechtlichen Umgang pflegt, meine Herren, das ist etwas, was ich nicht für möglich gehalten hätte. . . . Und wenn das System des Strafprozesses, wie der Herr Staatssekretär vielleicht sagen wird, es gestattet, daß ein einzelner Schutzmann in dieser Weise Ermittelungen anstellen, Zeugen vernehmen. Verdächtige vernehmen kann, dann ist jeder einzelne Angeklagte vollständig schutzlos. Es ist ganz klar, datz, wenn eine solche Allmacht einem der alleruntergeordnetsten Menschen in der Polizei ge-

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