Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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15 als Kriminal-Kommissar Thiel vorgestellt, als den Freund, der die Mitteilungen gebracht hätte, und als den großen Unbekannten aus der Callis-Sache. Sello hättebemerkt, wenn Herr von Tresckow den Thiel in der SLernbergschen Equipage (in der die beiden bei Sello vorgefahren waren) neben Luppa sähe, dann würde er Wohl Bescheid wissen. Sello oder vielleicht auch Luppa hätte den Vorschlag gemacht, Thiel solle Sello irgend eine Rechtsangelegenheit übertragen, damit er einen Vorwand hätte, in dessen Bureau zu erscheinen. Darauf hätte er Sello eine ganz aussichtslose Erbschaftssache seiner Frau übertragen und Sello hätte diese auch angenommen. Diese Angaben wurden von Sello, der gleichfalls als Zeuge vernommen wurde, in ihren wesentlichen Punkten bestritten. Durch diese Enthüllungen wurden nacheinander die Herren Sello und Werthauer veranlaßt, von der Verteidigung zurückzutreten, so daß von den drei Verteidigern Sternbergs zuletzt nur noch RechtsanwaltsFuchs I übrig blieb. Beide Herren wurden, nachdem sie wiederholt als Zeugen vernommen worden waren, nicht vereidigt, weil der Gerichtshof zu der Ansicht gekommen war, daß der Verdacht der Begünstigung gegen sie vorliege*). Auch Thiel blieb aus dem gleichen Grunde unvereidigt. Schließlich mag hier noch erwähnt werden, daß der gleichfalls im Prozeß thätige jüdische RechtsanwaltMendelam27. November anregte, die Oeffentlichkeit ganz auszuschließen. Man gestattete nümlick im zweiten Prozesse den Zeitungen, Berichte über alles zu bringen, was sich ohne Verletzung des Anstandes und der guten Sitte berichten ließ. Nach dem, was soeben angeführt wurde, begreift man, daß den Herren Rechtsanwälten selbst diese beschränkte Oeffentlichkeit unbequem wurde. — Privatpersonen war der Zutritt zu den Verhandlungen nicht gestattet, wohl aber vielen Rechtsanwälten. Ein solcher, der jüdische Dr. Halpert, benutzte das, um eine Sternberg freundliche Schrift: „Der Prozeß Sternberg, Kriminalistische Randgloffen" herauszugeben. Das wurde mit Recht von dem Vorsitzenden gerügt und hatte den Ausschluß Halperts von den weiteren Verhandlungen zur Folge. 5. Die Polizei. Wir haben gesehen, daß die Verteidigung die allerschärfsten Angriffe gegen den Kriminalschutzmann Stierstädter, der hauptsächlich die Recherchen in der Sternberg-Sache vorgenommen hatte, richtete; daß sie behauptete, er habe mit den Zeuginnen Hausmann und Pfeffer „ein Komplott" geschmiedet, um Sternberg zu verderben, und daß fie hierbei durch eine ganze Reihe beeinflußter Zeuginnen unterstützt wurde. Stierstädter befand sich also in einer außerordentlich bedrängten Lage, um so mehr, als er sich hatte verleiten lassen, mit der Hausmann und einer anderen Prostituierten, die gleichfalls seiner Aufsicht unterstellt war, geschlechtlichen Verkehr zu unterhalten. Er ging also seinerseits zum Gegenangriff über und bekundete am 1. November, daß der Kriminal-Kommissar Thiel von der Sternberg-Partei bestochen sei und den Versuch gemacht habe, auch ihn zu bestechen: Thiel habe viermal mit ihm über den Prozeß gesprochen, und ihn in besseren Restaurants traktiert. Dabei habe er gefragt, ob Stierstädter nicht aussagen wolle, es könnte doch wohl auf die Woyda zu Ungunsten Sternbergs eingewirkt sein. Dafür sollten sofort 30 000 Mark gezahlt werden, die *) Im Anschluß an diese Vorgänge hat gegen den Rechtsanwalt Werthauer ein Ermittelungs- Verfahren wegen Begünstigung geschwebt, das im Januar 1902 eingestellt wurde. Ferner wurde gegen beide Verteidiger ein ehrengerichtliches Verfahren von der Anwaltskammer eingeleitet, von der Sello inr März 1902 freigesprochcn wurde, während das Verfahren gegen Werthauer im Dezember 1902 eingestellt wurde. Ueber den Verlauf dieser Verhandlungen ist nichts bekannt geworden: Vermutlich werden sie fürdie Verteidiger ein günstigeres Bild ergeben haben, als die Beweisaufnahme im Sternbergprozeß.