Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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12 Hosten, Miltnes, Dummreicher, Peters. — Mir sind Reisespesen für eine Unterredung 2 Mille zugesagt. Besten Gruß H. Platho. Oder wissen Sie einen anderen? Die Beziehungen zur Staatsanwaltschaft versuchte sie durch Frau v. Gräfe, die mit dem Staatsanwalt Jsenbiel bekannt war, herzustellen. Thatsache ist, dah Frau v. Gräfe mit dem Oberstaatsanwalt Jsenbiel seit 30 Jahren befreundet war, daß sie in seiner Familie erzählte, wie sie Frau Sternberg auf einem Bazar kennen gelernt habe, und daß sie dabei „ihr Bedauern mit der ehrenwerten Gattin des Verurteilten" ausgedrückt hat. Herr Jsenbiel ist bei seinen Aussagen in der Verhandlung mit großer Entschiedenheit für die Frau v. Gräfe eingetreten und hat erklärt, daß sie aus hochachtbarer Familie stamme und einen Gardehauptmann zum Schwiegersohn hätte. Er rechne sich ihre Bekanntschaft stets zur Ehre. Vielleicht hat er die Dame doch nicht ganz genau gekannt. Nach einer Mitteilung der „Staatsb.-Ztg." vom 1. Dezember ist sie eine geborene Julie Löwenthal, Tochter eines jüdischen Kaufmanns in einer kleinen hannoverschen Stadt. Sie hat ihren Mann als jungen Bonner Studenten geheiratet, wobei ihr geschäftsgewandter Bruder die Vermittlerrolle spielte. Gräfes Familie war gegen die Ehe; sein Vater hat den Sohn und dessen Kinder aufs Pflichtteil gesetzt. Die Familie v. Gräfe erkennt die Julie geb. Löwenthal auch jetzt noch nicht als zu ihrem Gesellschaftskreise gehörig an. Ihr Mann starb in jungen Jahren in einer Nervenheilanstalt. Unterm 4. Dezember berichtete die „Staatsb.-Ztg." weiter, daß die Dame sich mit Heirats- und Darlehnsvermittlungen beschäftigt. Aus dieser kurzen Uebersicht kann man entnehmen, mit welcher Energie, mit welcher Kühnheit und mit welchen Mitteln zur Befreiung Sternbergs gearbeitet worden ist, und sehr bezeichnend ist es, daß gerade an den allerheikelsten Stellen, wo es sich um die Anknüpfung von Beziehungen zu Richtern und Staatsanwälten handelt, Töchter des auserwählten Volkes auftauchen, die ja auch sonst in solchen kritischen Lagen stets eine große Rolle gespielt haben. Man denke an Esther und alle ihre vielen Nachfolgerinnen, an Judith und andere. Die Spekulation dabei ist die, daß man, wenn der Anschlag fehlschlägt und entdeckt wird, sagen kann: „Ach, das ist ja nur eine Frau gewesen; das hat nichts zu bedeuten. Sie ist ihren persönlichen, halb kindischen, halb phantastischen Eingebungen gefolgt. Sie ist hysterisch." Dieser beschönigende Einwand ist im Sternberg-Prozeß thatsächlich von den Verteidigern vorgebracht worden, als die Machenschaften der Platho zur Verhandlung kamen. — Wegen Beleidigung des Oberstaatsanwalts Jsenbiel hatten sich am 14. Januar 1901 die Platho und Arndt vor Gericht zu verantworten: Die P. wurde freigesprochen und Arndt zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Es handelte sich hierbei um die von Arndt verbreitete und nach seiner Angabe von der Platho aufgestellte Behauptung, daß Herr Jsenbiel zu Gunsten Sternbergs in Leipzig und durch Entfernung .des Staatsanwalts Romen eingegriffen hätte. Die vorstehend angeführten Thatsachen sind aber durch diese Verhandlung und dieses Urteil nicht erschüttert worden. 4. Luppa und die Verteidiger. Das ganze vorstehend geschilderte Heer von Agenten stand unter dem Oberbefehl des Direktors Luppa, der von der Sternberg-Partei als „Freund" des Angeklagten hingestellt wurde, in Wahrheit aber sein Geschöpf gewesen zu sein scheint. Er warb die Agenten an, er zahlte ihnen ihre Löhne und — versprach noch mehr. Er setzte jene unglaubliche Reklame von der Freigebigkeit Sternbergs von seiner unbegrenzten Dankbarkeit in Szene, die wir bald noch näher kennen lernen werden; er versicherte nach allen Seiten hin, daß Geld gar keine Rolle