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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts. · p. Seite 7

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
Date
1903-01-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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7 Wohda zu beurteilen als die Sachverständigen, die sie nur aus ihrem Auftreten vor Gericht und aus recht verdächtigen Zeugenaussagen kennen. Die Beurteilung ihrer geistigen Verfassung sei keine wissenschaftliche oder medizinische, sondern eine rein menschliche Angelegenheit, für die die Richter, die Pflegeeltern und Erzieher mindestens ebenso zuständig und befähigt seien, wie die medizinischen Sachverständigen. Man muß diesem Fachmanne durchaus beipflichten: Die hauptsächlich von jüdischen Rechtsanwälten betriebene Heranziehung medizinischer Gutachter zur Beurteilung der geistigen Verfassung von Angeklagten und Zeugen ist in den meisten Fällen überflüssig und gefährlich, ein Unfug. Es wird dadurch ein wesentlicher Teil der Rechtsprechung aus den Händen der Richter in diejenigen der Aerzte verlegt. Einer geordneten Rechtspflege, die sich das Vertrauen des Volkes dauernd zu sichern weiß, bedarf das Deutsche Reich als unentbehrlicher Grundlage: 3u8titia fundamentum regnortim. Die jeweiligen Modeschlagworte und wackeligen Theorien unserer Nervenärzte sind dafür ein gar unsicherer Boden; auf ihm würde unsere Rechtspflege und mit ihr das Reich gar bald ins Wanken geraten. Uebrigens fragt man sich unwillkürlich: Wenn die Rechtsanwälte doch einmal von den Richtern an die Nervenärzte appellieren wollten, warum sie dann nicht ganze Arbeit gemacht und versucht haben, einfach Sternberg selbst für unzurechnungsfähig erklären zu lassen, wie das ja in so sehr vielen andern Fällen mit Erfolg und ohne jeden wahrnehmbaren Schaden für den Angeklagten praktiziert worden ist. Ein rechter Irrenarzt ist ja einigermaßen geneigt, mit Ausnahme seiner eigenen werten Person und vielleicht einiger Fachgenossen gleicher Richtung die ganze übrige Menschheit für verrückt zu halten.*) Herr Or. Fritz Friedmann, einst die Perle aller Berliner Rechtsanwälte, z. Zt. leider wegen einiger faulen Geschichten, die er gemacht hat, verhindert, seine Fähigkeiten dem deutschen Publikum zu widmen, hat die Sachlage richtiger erfaßt als Sternbergs Verteidiger. Er, der bei der Vorbereitung dieser Prozesse Sternberg wiederholt behülflich gewesen ist und mit dessen Gelde eine Zeitschrift, „Der Neue Kurs", in Brüssel gegründet hat, schrieb in diesem Blatte über Sternbergs geistige Verfassung: „ . . . Die vollendetste, niemals auf den natürlichen Abweg geratende Objektivität und Abstraktheit eines Menschen furchtbaren, sein Leben zerstörenden Ereignissen gegenüber, wie sie Sternberg in einer von mir in Jahrzehnte langen Studien niemals beobachteten Stärke besitzt, grenzt dicht an den Wahnsinn der Mutter, die die Leiche ihres Kindes weiter in den Schlaf wiegt, den Irrsinn des hungernden Bettlers, der sich in Eldorado und Schlaraffenland dünkt, und die Unwirklichkeit des Geisteskranken, der seinen Besuchern die Honneurs der Irrenanstalt macht. Wenn Sie gesehen hätten, wie jener Mann damals als er ganz gleicher Verbrechen angeklagt war, im Reichshotel in Amsterdam ein halbes Dutzend Kriminalisten um sich versammelte und diesen, den lauernden Fuchskopf nach vorn übergebeugt, in seiner lispelnden, eintönigen Weise ein Privatissimum über die Intentionen des Gesetzgebers in Ansehung der Unzuchtsdelikte hielt, dann hätten sie sich, wie der Schreiber dieses, gefragt: „Ja, bin ich denn verrückt, oder ist es dieser Mann? Das ist doch nicht mehr Heuchelei oder Schauspielerei, — und Unschuld doch selbstverständlich nicht. Das ist Irrsinn." .... Ihm ist die Zelle des Untersuchungs - Gefangenen im Uebermenschen- Irrsinn das Zelt des Generalstabschess im Felde . ." (nach der „Deutschen Ztg." vom 3. 1. 01.) *) Ich darf mich auf den Staatsanwalt Braut berufen, dersin seinem Plaidover meinte, das Gutachten über den Geisteszustand der Frieda Woyda ruhe aus unsicheren Grundlagen, Klatsch u. s. w.: „Wenn man so vorschnelle Schlüsse ziehen wollte, wie die Sachverständigen, könne man schließlich jeden Menschen für „pervers" erklären" (Staatsb.-Ztg. 20. 12. 00).

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