Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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V. /' — 6 — besonders dadurch imponieren ließen, fragte doch der Staatsanwalt den Geheimrat Eulenburg mit nicht zu verkennendem Sarkasmus: „Halten Sie die Annahme für ausgeschlossen, daß die Ehlert nur über einen besonders hohen Grad von Ungezogenheit verfügt?" Mit dem ganzen Gewicht seiner Autorität und unverbrüchlichem Ernst antwortete der Mann der Wissenschaft: „Das halte ich für ausgeschlossen". (Deutsche Zeitung, 8. 11. 00.)*) Sehr unbequem war der Verteidigung der weiter unten zu erwähnende Zeuge Wohl. Sie hielt es daher für Zweckmäßig, seine geistigen Fähigkeiten anzuzweifeln. Da die medizinischen Sachverständigen erklärten, sie könnten ein Gutachten erst nach voraufgegangener körperlicher Untersuchung abgeben, so wurde ein Or. Flatow herbeigeholt, der den Zeugen Wohl in den letzten 10 Jahren öfters behandelt hat, und sich dahin äußerte, man könne wohl daran zweifeln, ob der Zeuge für eine falsche Aussage verantwortlich zu machen sei. Auch die später noch zu erwähnende Zeugin Platho, wie es scheint, eine der gefährlichsten Agentinnen der Sternberg-Partei, sollte von den Gerichtsärzten begutachtet werden. Ihr Gedächtnis sollte angeblich durch Morphiumgenuß geschwächt sein. Das konnten aber die Herren Sachverständigen nicht bezeugen und sie selbst bestritt es auch. Auf das Gutachten der Gerichtsärzte über den Geisteszustand der Frieda Woyda ist, wie oben ersichtlich, in dem Urteil Bezug genommen. Dies Gutachten hatten die vier Herren unter einander vereinbart. Es lautete: „Die psychiatrische Untersuchung und Beobachtung der Frieda Woyda im Lause der Verhandlung und die Beurteilung ihres Vorlebens hat ergeben, daß ihr Seelenleben insofern von dem normalen abweicht, als sie ihrer körperlich krankhaften Beschaffenheit und der beginnenden Pubertätsentwickelung wegen zu Fehlern der Auffassung und Wiedergabe des Erlebten disponiert ist. Dieser Mangel und der daraus entspringende Hang zur Unwahrheit werden wahrscheinlich unterstützt durch eine abnorme sexuelle Anlage. Inwiefern danach die Aussagen der Woyda glaubwürdig sind, ist .im Einzelfalle diesen ernstlichen Feststellungen gemäß zu entscheiden." Merkwürdig ist an diesem Gutachten, daß die Herren versichern, ihre Feststellungen seien „ernstlich". Das sollte sich doch wohl von selbst verstehen. Im übrigen ist es ja sehr verständig, daß die Herren es dem Gerichtshof überlassen, von Fall zu Fall über die Glaubwürdigkeit zu entscheiden, und wir wissen ja auch, daß die Richter so wenig wie der Staatsanwalt ihr Urteil durch das ärztliche Gutachten haben beinflussen lassen. Immerhin^ hatte das Gutachten aber die Tendenz, die geistigen Fähigkeiten der Woyda herabzusetzen. Es wurde von einem „bekannten und berühmten" Arzt, der selbst oft als Sachverständiger vor Gericht thätig gewesen ist, in der „Staatsb.-Ztg." vom 19. Dezember also kritisiert: Auffällig sei es zunächst, daß vier Sachverständige, zumal Gerichtsärzte, ein vollständig übereinstimmendes, vorher vereinbartes Gutachten abgäben; das Gutachten widerspreche allen Aeußerungen der Lehrer, Rektoren und Pstegeeltern, die die Woyda doch als ordentliches, fleißiges und wahrheitsliebendes Kind gekannt hätten. Diese Leute seien ebenso, ja vielleicht mehr befähigt, die geistige Verfassung der *) Am 9. April 1901 stand die Ehlert wegen grober öffentlicher Beleidigung des Schutzmanns Stierstädter vor Gericht, wurde aber freigesprochen, weil der Gerichtsphynkus Stürmer begutachtete, daß sie für ihre Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden könne. Dann wurde sie einer Zwangserziehungsanstalt, später der Irrenanstalt zu Dalldorf überwiesen. Im November 1902 las man, daß sie „die Anstalt verlassen habe und zu ihren Eltern zurückgekehrt sei". Ob sie nun wieder normal ist, oder nach wie vor für den Strafrichter unantastbar, hat man nicht erfahren.