Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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rr ‘ 'r:-' ■' — 2 — Fischer, die die Maler-Modelle zu Unzuchtszwecken anlockte, nur Mädchen von 14 —16 Jahren verlangte und der Barbier Sandmann Mädchen im gleichen Alter ein- und ausgehen sah. Der Pfeffer gegenüber hat er offen erklärt, daß er nur an Mädchen jugendlichen Alters Vergnügen finde, und daß ihm 15jLhrige schon zu alt seien. Seine Geneigtheit, seine Begierden zu befriedigen und dabei nicht bloß die Grenzen der Sittlichkeit, sondern auch die des Strafgesetzbuches zu überschreiten, wird dadurch bewiesen, daß er die Pfeffer zu schwerer Kuppelei anhalten wollte und ihr auf ihre Bedenken eine cynische Aeußerung machte. Nach alledem ist er ein Mann, dem man die Begehung solcher Strafthaten zutrauen kann. Was die Verbrechen gegen die Woyda betrifft, so hat der Gerichtshof auf Grund des Gesamtergebnisses der Beweisaufnahme die Ueberzeugung gewonnen, daß sich der Vorgang so zu ge tragen hat, wie ihn die Frieda Woyda in der früheren Verhandlung geschildert, daß namentlich dreimal unzüchtige Handlungen dieser Art vorgenommen sind. Daß in Einzelheiten sich Abweichungen vorfinden, ist sehr erklärlich, Frieda war damals ein Kmd mit freundlichem, offenen Wesen. Sie zeigte Schamhaftigkeit und sprach zunächst mit niemand über ihre Erlebnisse. Die erste Mitteilung hat sie erst gemacht, als sie darum befragt wurde, und dann hat sie der Frau Schindler gesagt, daß sie sich geschämt habe. Weinend hat }\t wiederholt, daß sie nicht dafür könne, Frieda wußte, daß sie bei Schindlers bleiben könnte, wenn sie alles leugnete, und sie hat es doch nicht gethan; ferner hat sie den Frauen Koslowski und Dreßler gesagt, Sternberg hätte noch mehr verdient, und ähnliche Aeußerungen hat sie gegenüber der Frau Besser und andern Schulmädchen gemacht. Alles das spricht klar dafür, daß die Erzählungen nicht Erfindungen einer krankhaften Phantasie sind. Es wäre auch ganz undenkbar, daß sie solche Erfindungen monatelang behalten und in der ersten Verhandlung trotz aller Einreden der Verteidigung aufrecht hielt. Dazu werden die Erzählungen noch mit unterstützt durch die Auta Wender. Die Gutachten der medizinischen Sachverständigen sind voll berücksichtigt worden, aber der Gerichtshof ist der Meinung, daß Frieda in diesem konkreten Falle nicht die Unwahrheit gesagt hat. Wenn sie jetzt anders aussagt, so beruht dies augenscheinlich auf Beeinflussung. Es ist sestgestellt, daß zahlreiche Verbrechen begangen sind, um die Thaten des Angeklagten zu verdunkeln, datz mit Sternbergschem Gelde die unsaubersten Machenschaften Platz gegriffen haben, und es liegt auf der Hand, daß diese vor der Hauptzeugin Frieda Woyda nicht Halt gemacht haben. Mit Sicherheit ist nicht sestgestellt worden, von wem die Beeinflussungen ausgegangen sind, aber Herrn von Tresckow und dem Lehrer ist das veränderte und verstockte Benehmen nach der ersten Verhandlung aufgefallen. Dazu kommt, daß dem Zeugen Stierstädter plötzlich das veränderte Verhalten der Eheleute Blümke ihm gegenüber auffiel. Frieda fiel um in d em Augenblick, als Stierstäd-ter den Befehl erdielt, seine Ermittelungen einz u st e l l e n. Auf eine Beeinflussung deutet ferner, daß Blümkes keine Anzeige von der anderen Aussage des Mädchens gemacht haben, endlich die gleichlautende Motivierung Friedas: „Stierstädter hat mir es eingeredet!" Die Richter müßten in geradezu grenzenloser Weise leichtgläubig sein, wenn sie dies glauben sollten. Der Gerichtshof ist der Meinung, daß sie zu der diesmaligen Aussage abgerichtet ist, und zwar nach der bestimmten Methode, immer zu sagen: „Ich weiß es nicht." Das behält sich leichter als die bogenlangen Instruktionen, die ihr angeblich auf dem Gerichtskorridor oder auf der Straße beim Rasseln der Wagen eingepaukt sein sollen. Alle Behauptungen Sternbergs, datz ein Komplott gegen ihn geschmiedet sei, um ihn zu verderben, daß die Pfeffer, die Klara Fischer 2c. sich an ihm rächen wollen, erscheinen dem Gerichtshof völlig widerlegt. Daß ferner eine Anwendung von Gewalt nicht vorgekommen. zeigt schon der Brief der Margarete Fischer vom 1. Mai, der vom Gerichtshof als das Geständnis einer schuldbeladenen Seele ausgefaßt worden ist. Das Gericht hat sich hiernach auch für zuständig in dieser Sache erachtet. Die Teichertsche That wird nachgewiesen durch die Callis in Verbindung mit der eigenen Aussage der Teichert und des Angeklagten selbst. Nach Ansicht des Gerichtshofes hat der Angeklagte gewußt, oder annehmen müssen, daß. die Teichert damals noch nicht 14 Jahre alt war. Herr von Tresckow, Herr Stier--