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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts. · p. [Seite]

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Ein Musterprozeß vom Ende des 19. Jahrhunderts.
Date
1903-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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t Gm M«sterprofeß vom Ende des 19. Jahrhunderts. Besprochen von W. Giese. Die nachstehende Darstellung des Sternbergprozefses habe ich für das Jahrbuch für 1901 geschrieben, sie mutzte damals Raummangels halber zurückgestellt werden. Da der Herr Herausgeber meint, datz es nützlich sei, sie in diesem Jahrgange abzudrucken, so mag sie hier ihren Platz finden. Thatsächlich haben die Jahrbücher ja von jeher ihre Aufgabe weniger darin gesehen, neuestes zu bringen, als darin, wichtiges zu sammeln und dauernd festzulegen. Seit diese Arbeit im Januar 1901 geschrieben wurde, sind noch eine Reihe von Folgeerscheinungen des Prozesses bekannt geworden, die jetzt mit berücksichtigt werden müssen. Es würde aber zu weit geführt haben, deshalb das Ganze umzuarbeiten. Ich habe vielmehr die neuerdings bekannt gewordenen Thatsachen in der Hauptsache in die Anmerkungen verwiesen, um den Gang der ursprünglichen Anordnung des Stoffes nicht zu unterbrechen. Am 12. April 1900 wurde der Bankier August Sternberg von der 9. Strafkammer des Berliner Landgerichts I wegen unzüchtiger Handlungen, begangen an einem Mädchen unter 14 Jahren, zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Gerichtshof betrachtete die Sache als eine einzelne Verirrung, nahm auch an, datz Sternberg gewissermaßen durch die Kupplerin Margarethe Fischer, die ihm sein Opfer zugeführt hatte, verführt worden sei, und billigte ihm deshalb mildernde Umstände zu. Sonst würde Sternberg mit Zuchthaus bestraft worden sein. — Er legte gegen das Erkenntnis Revision ein und das Reichsgericht verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an dieselbe Kammer zurück. Der zweite Prozeß fand dann in der Zeit vom 31. Oktober bis 21. Dezember statt, dauerte also 71/2 Wochen. Er endete mit der Verurteilung Sternbergs wegen unzüchtiger Handlungen, begangen an 2 Mädchen unter 14 Jahren, zu 21/2 Jahren Zuchthaus und fünfjährigem Ehrverlust. Der Prozeß erregte wegen der Begleiterscheinungen Aufsehen, und deshalb wollen auch wir uns hier mit ihm beschäftigen. Die eigentlichen Strafthaten Sternbergs dagegen interessieren uns verhältnismäßig wenig; es wird genügen, was in der Begründung des Urteils darüber gesagt ist, anzuführen. Sie lautete nach den damaligen Zeitungsberichten: Durch die Hauptverhandlung ist festgestellt, daß Sternberg lange Jahre hindurch in zügelloser Weise geschlechtlichen Ausschweifungen gefrönt hat. Er selbst hat zugegeben, daß er, obgleich verheiratet, häufig mit Frauenspersonen verkehrte, die ihm von Kupplerinnen, darunter der Margarete Fischer, zugeführt wurden. Nach der Beweisaufnahme waren es 30 bis 50 in einem halben Jahre. Weiter ist erwiesen, daß Sternberg seine sträfliche Begierde besonders auf unerwachsene Mädchen gerichtet hat. Dies ergiebt sich schon aus einem früheren Urteil, ferner daraus, daß Margarete i

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