Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Die nationalliberale Partei im Wahlkampfe.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 205 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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— 205 — bauet. Ein derartiges Verhalten richtet sich von selbst. Schuch ist über einen solchen Vorwurf hoch erhaben, er ist ein Bauernsohn ans Kaichen, weit und breit als ein Mann bekannt, der in seiner Wirtschaft fest die Hand mit anlegt und vielleicht sein Lebtag noch keine Manschetten getragen hat." Auch' in Leipzig hatte man gehofft, daß man den Wahlkampf mit den Nationalliberalen würde sachlich führen können, zumal ausdrücklich ein dahingehendes Abkommen getroffen worden war. Doch'am Tage der Wahl erschien in dem nationalliberalen „Leipziger Tageblatt" und in den amtlichen „Leipziger Neuesten Nachrichten" ein Inserat ohne Unterschrift, das folgenden Passus enthielt: „Auch einzelne Kandidaten selbst lassen sich dazu drängen, ihre Mitbewerber zu verdächtigen, so Herr Dt. Hädicke und Herr Max Lorenz Herrn Professor Hasse wegen des allgemeinen Wahlrechtes. Das ist nicht hübsch! Von der sozialdemokratischen Presse ist man ja den beleidigenden und volksverhetzenden Ton gewöhnt, er ekelt jeden anständigen Menschen an." Herr Dr* Hädicke faßte diese Aeutzerung als Beleidigung auf und erhob gegen den mutmaßlichen Verfasser, .Architekten Klemens Thieme, Privatklage. Vor dem Schöffengericht erklärte der Patriotenführer Thieme nach allen möglichen Ausflüchten, daß der Artikel nicht auf Hädicke, sondern auf die Sozialdemokratie gemünzt gewesen sei. Mit Emphase meinte er: „Bedenken Sie doch, meine Herren, was für eine kolossale Verantwortung auf mir lag, wenn Hasse nicht gewählt wurde! — Und' wenn ich verurteilt werde, dann tröste ich mich damit, daß ich eine gute Sache erreicht habe". Das Gericht verurteilte Thieme zu 20 Mk. Geldstrafe oder zwei Tagen Haft und erkannte Dt. Hädicke die Publikationsbefugnis des Urteils im „Leipziger Tageblatt" und den „Leipziger Neuesten Nachrichten" zu. Also dieser nationalliberale Sammelpolitiker hatte noch die Stirn, sein Vorgehen mit Patriotismus zu entschuldigen, ähnlich wie der Herr Bürgermeister in Sand, der als Märtyrer nun im Gefängnis über die undankbare Welt philosophieren konnte! Sonst nannten die Herren Nationalliberalen derartige Dinge, bei denen man nach dem Grundsatz: „Der Zweck heiligt die Mittel" verfuhr, doch Jesuitenmoral? Vielleicht nennt man es nun nationalliberale Moral? So sehr weit scheint es mit dem Glauben an die „gute Sache", d. h. den nationalliberalen Parteivorteil, auch nicht her gewesen zu sein! Warum mußte Herr Thieme sich denn sonst hinter Anonymität verstecken? — Auch das durch seine mehr als leichtfertigen Behauptungen über politische Gegner berüchtigte „Politische Handbuch für nationalliberale Wähler" (vergl. Antisemitisches Jahrbuch für 1898) verhüllt sorgfältig, mit wem man es eigentlich zu thnn hat, und die „Mitteilungen für die Vertrauensmänner der nationalliberalen Partei" erschienen, selbst auf die Gefahr eines Konfliktes mit dem Preßgesetz, eine Zeit lang ohne Angabe des verantwortlichen Redakteurs. Es scheint sich demnach niemand zu finden, der für diese Herren seinen Namen hergeben will. (cf. „Deutsche Wacht", 27. November 1898.) Neuerdings wird freilich gemeldet, daß ein Dt. Rudolf Grosse als verantwortlicher Redakteur für die „Nationallib.erale Korrespondenz" gewonnen sei. („Deutsche Zeitung", 1. März 1901.) Ueber ein anderes, ähnliches Wahlmanöver berichtete die „Deutsche Wacht" vom 26. Juni 1898: Im 17. hannoverschen Kreise, wo ein Sozialdemokrat gegen den Nationalliberalen zur Stichwahl stand, proklamierten die Welfen Wahlenthaltung. Darauf erschien in der „Wümme-Zeitung" ein Inserat, angeblich vom Wahlkomitee der