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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Der Konitzer Mord. · p. Seite 192

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Der Konitzer Mord.
Date
1901-01-01
Page
Seite 192 (sequence 31)
Language
German
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192 Nun, das sind alles Vorkommnisse, die wohl passieren können, ohne gerade solche Folgen zu haben, sie können höchstens einen Todschlag zeitigen, aber niemals einen so raffiniert angelegten und durchgeführten Mord, das ist eine psychologische Unmöglichkeit. Die sämtlichen, nach dieser Richtung hin angestellten eingehenden Ermittelungen sind daher auch vollständig resultatlos verlaufen. Die zweite Gruppe umfaßt die Bekundungen, die auf Vorbereitungen und Verabredungen, also die charakteristischen Kennzeichen eines Mordes schließen lassen. Welch ein Bild entrollt sich da unserem Auge; wie ein Märchen, aber den grausigen Mord im Hintergründe, mutet es uns an. Im Oktober,1899 hören wir schon in dem Heimatsdorfe des Ermordeten eine Person davon sprechen, daß Winter gut zum schlachten sei, im November, Dezember und Januar hören wir, daß. zu einem Vorhaben gegen Winter gesammelt worden ist und nun der Tag der Ausführung, der Mordtag, näher heranrückt, mehren sich die Zusammenkünfte der Verdächtigen. Am 6. März sind es fünf Personen, am 9. und 10. März kommen sie in Scharen truppweise vom Bahnhofe in die Stadt und am Abend des Mordtages kommen sie noch zahlreicher mit der Bahn an. Man hat eingewandt, diese Leute wären gekommen, um über Könitz nach Goldap in Ostpreußen zum Pferdemarkt zu fahren, von Laskowist über Tuchel und Könitz fährt man aber nicht nach Ostpreußen. Es sind einwandsfreie, vollständig glaubwürdige Zeugen, die hier auftreten und alles dies unter ihrem Eide bekunden, einfache schlichte Landleute, denen über ihre Wahrheitsliebe und Ehrbarkeit von den zuständigen Geistlichen und Ortsbehörden die denkbar günstigsten Zeugnisse ausgestellt werden, die Frau eines angesehenen Handwerksmeisters, ein Sekundaner des Konitzer Gymnasiums, die Ehefrauen eines Gerichtssekretärs und eines Rentmeisters, solche Zeugen kann man nicht ohne weiteres des Meineides zeihen oder ihre Aussagen als Phantasiegebilde bezeichnen, so unglaublich auch manche der vorgebrachten Thatsachen erscheinen mögen, so unglaublich leichtsinnig in diesem Falle auch die bezichtigten Personen oft gehandelt haben müßten, diese Bekundungen bleiben bis auf weiteres vollinhaltlich bestehen und können allein durch das Ableugnen der Bezichtigten nicht erschüttert werden. Wenn dies der Fall sein ' könnte, wo bliebe dann irgend eine Rechtsprechung. Der Beschuldigte leugnet alles eidlich gegen ihn Vorgebrachte ab, ergo muß ihm geglaubt und er freigesprochen werden, wir brauchten dann keine Gefängnisse und Zuchthäuser mehr. Und nun die vierte Gruppe der Bekundungen. Ein Irrtum ist hier ausgeschlossen. Am Abend oder, spätestens am nächsten Morgen nach der Auffindung der Leichenteile kannte jeder Mensch in Könitz das grausige Schicksal des Winter, wenn da nun schon am Vormittag jemand die näheren Umstände der Ermordung erzählt und zwar zu einer Zeit, ehe noch ein anderer Mensch außer den Beteiligten auch nur eine Ahnung von der That haben konnte, so ist das ein Umstand, der jedem auffallen muß, den er unbedingt im Gedächtnis behält und bei dem ein diesbezüglicher Irrtum ausgeschlossen ist. Hier heißt es nun, entweder.hat der halbe Idiot Alex Prinz thatsächlich diese Mitteilung schon vor Auffindung der Leichenteile gemacht oder die drei Frauen, die dies bekundet haben, haben schlankweg einen Meineid geleistet und was für einen Meineid. Es sind nicht alltägliche, den Zeugen geläufige Sachen, die sie uns erzählen, nein es sind Sachen, die weit ab aus dem Gedankenkreise dieser Personen liegen, die, wenn erfunden, einem Kopfe entsprungen sein müßten, der durch ungesunde Lektüre überreizt und dem Wahnsinn nahe gebracht, hier den Ausfluß seiner wüsten

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