Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Der Konitzer Mord.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 185 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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185 — auch zu Gunsten der Beschuldigten stets vor Augen halten müssen. Wie soll z. B. ein Mensch, der mit seiner Familie allein zu Hause ist, beweisen können, daß er in .einer bestimmten Nacht ruhig zu Hause geschlafen hat, wenn seine Familienmitglieder mit der That verdächtig sind und daher für ihn nicht als vollgiltige Zeugen auftreten können? Der Verdacht bezw. die Kombination gewinnt aber an Wahrscheinlichkeit, wenn die beschuldigten Personen bei ihren Alibibeweisen'in unlösliche Widersprüche geraten, die es zur Gewißheit machen, daß ein Teil unbedingt die Unwahrheit und zwar wissentlich gesagt haben muß, oder wenn äußere Umstände direkt den Alibibehauptungen der Beschuldigten, für welche sie sonst keine einwandsfreien Beweise beibringen können, widersprechen. Beide Fälle liegen hier vor. Abgesehen davon, daß dem Adolf Lewy und dem Moritz Lewh der Alibibeweis für die Zeit von V25“7 Uhr bezw. von ^6—7 Uhr abends, am Mordtage nicht gelungen ist, obwohl sie sich, was ja durch verschiedene Zeugen nachgewiesen ist, sofort nach dem Bekanntwerden des Mordes bemüht haben, Zeugen für ihren Aufenthalt an diesem Tage zu beschaffen, bringt die Behauptung der Helene Lewy, nicht um 7 Uhr, sondern erst um 9 Uhr abends bei Adolf Lewy am Mordtage gewesen zu sein, wie wir gesehen haben, unlösliche Widersprüche in den Aussagen der einzelnen Mitglieder der Familie Lewy hervor. Ferner folgt aus der Bekundung der zahlreichen, einwandsfreien Zeugen, die gegen 12 Uhr nachts Licht im Lewyschen Keller gesehen haben, daß die gegenteilige durch nichts als die eigene Behauptung, unterstützte Aussage der Familie des Adolf Lewy, um jene Zeit habe schon alles im Hause geschlafen und kein Licht im Keller gebrannt, direkt unwahr ist. -Wenn man sich nun,auch noch so pessimistisch obiger Kombination, die die Lewys und Jsraelski als Mitthäter bezw. Helfer zum Mittelpunkte hat, gegenüberstellt, man wird zugeben müssen, daß in jedem Falle bezüglich dieser Personen die " Sache nicht aufgeklärt ist. Aus der Welt können doch nun einmal diese vielen belastenden Aussagen einwandsfreier Zeugen nicht geschafft werden und, nur weil die Familie Lewy alles rundweg ableugnet, einfach anzunehmen, daß alle diese sonst bei der Sache völlig unbeteiligten Personen einen Meineid geleistet haben, geht doch auch nicht an. Ich habe bereits oben angedeutet, daß der Kriminalist, wenn er aus gewissen Umständen glaubt den Verdacht der Täterschaft gegen bestimmte Personen hegen zu können, und ihm weiter keine Anhaltspunkte gegeben sind, zunächst nach den Motiven für die That zu forschen hat; .auch wir müssen uns dieser Mühe unterziehen und bitte ich daher, mir bei nachstehenden Betrachtungen zu folgen. Bei dem Tode einer Person kann es sich 1. um einen natürlichen Tod, 2. um einen Selbstmord, 3. um einen Tod durch fremde Einwirkung handeln. Nach Lage der Sache kann hier selbstverständlich. nur der letzte Fall in Betracht kommen. Ein solcher Tod durch fremde'Einwirkung kann nun eintreten 1. durch einen Unfall, 2. durch eine vorsätzliche Körperverletzung mit nachfolgendem Tode, 3. durch eine vorsätzliche aber ohne Ueberlegung und Vorbereitung ausgeführte Tötung (Totschlag),