Mannheim
Compact Memory

Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Der Konitzer Mord. · p. Seite 177

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Der Konitzer Mord.
Date
1901-01-01
Page
Seite 177 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9038025-9038028-423322--441-185410
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

177 Bäckermeister Anger-Konitz. Am 11. März 1900 stand ich in der Nacht vom Sonntag zum Montag nach 12 Uhr auf, nachdem ich um 8 Uhr abends schlafen gegangen war. Meine Bäckerei befindet sich im Keller meines Hauses, direkt neben dem Lewyschen Keller. Ich habe während des Abends nichts auffälliges bemerkt. Nach 12Uhr ging ich in die Bäckerei hinunter, machte Licht und arbeitete mit meinen Gesellen die Nacht hindurch. Auch während meines Aufenthaltes im Keller habe ich nichts besonderes wahrgenommen. Um V212 Uhr kann in jener Nacht in meinem Keller noch nicht Licht gebrannt haben. (Z. Fall Maslof.) Handlungsgehilfe Puppel- Konitz. Am 11. März 1900 war ich in Tuchel und kam mit dem Zuge um 12 Uhr nachts zurück nach Könitz. Ich ging vom Bahnhofe aus die Danziger-, die Mauer- und die Rähmstraße entlang, es war ganz Heller Mondschein, ich habe aber nichts gesehen, wenn Maslof dort gelegen hätte, hätte ich ihn sehen müssen. (B.T. 666.) Frau Kreisschulinspektor Rhode- Konitz. Wir kamen am Mordtage gerade aus der Loge, die sich neben der Synagoge befindet. Es schlug gerade 11 Uhr, als wir heraustraten. Die Kinder sagten zu mir: „Wie riecht es denn hier? Gerade so wie nach verbrannter Wolle oder Lumpen!" Mein Mann und der uns begleitende Maurermeister Herrmann sagten: „Wir riechen nichts!" Ferner bemerkte ich in der Synagoge Licht. Ich . machte weinen Mann darauf aufmerksam, doch meinte derselbe, daß ich mich irre. Ich habe dann aber beim Weitergehen ganz deutlich in der Synagoge den Lichtschein gesehen und bemerkt, wie sich das Licht hin und her bewegte. Ein Reflex des Mondlichtes, wie ich es zuerst angenommen habe, ist es nicht gewesen. Ich bin schon oft spät aus der Loge gekommen, habe aber noch niemals diesen Lichtschein bemerkt, er kann daher nicht von der sogenannten ewigen Lampe herrühren. (G. 251, B. T. 652.) Frau Maurermeister Herrmann- Konitz. Ich habe von einem Lichtschein nichts wahrgenommen, dagegen auch einen unangenehmen Geruch verspürt. (G. 251, B. T. 552.) Maurermeister Herrmann - Könitz. Ich erinnere mich des Ausrufes der Damen: „Wie riecht es denn hier?" Ich selbst habe keine Wahrnehmungen gemacht. (B. T. 552, G. 251.) Die Annahme, daß bei dem Versuche, die Personen zu ermitteln, welche die einzelnen Leichenteile verschleppt haben, sich irgend ein Anhalt ergeben würde, auf Grund dessen man eine bestimmte Spur verfolgen könnte, hat sich, wie aus diesen Bekundungen zu ersehen ist, bestätigt, ja es sind durch sie sogar ganz bestimmte Personen und Oertlichkeiten, als vielleicht mit der That in Verbindung stehend, in Frage gestellt worden. Die notwendige Vorbedingung aber für den Verdacht, daß eine bestimmte Person irgend eine Handlung begangen habe, ist zunächst die Bildung einer ungefähren Vorstellung, wie die betreffende Person die That ausgeführt haben könnte. Es ist daher unsere nächste Aufgabe, festzustellen, ob die in diesen Aussagen bezeichneten Personen für die That überhaupt in Frage kommen können oder ob. sie, in der Lage sind, zweifellos nachzuweisen, daß sie die Personen nicht sein können, die diese vorangeführten Zeugen zu den angegebenen Zeiten und an den bezeichneten Orten beobachtet haben wollen, und da handelt es sich zunächst um die Frage: Ist durch die bisher geführten Verhandlungen bereits genügendes authentisches Material geliefert worden, um an diese Feststellung Herangehen zu können? Ich bin der Meinung, daß man diese Frage mit ruhigem Gewissen bejahen kann, ja ich möchte sogar behaupten, daß diese ganzen bisher geführten Prozesse gegen Maslof, Jsraelski und Speisinger überhaupt erst die Möglichkeit gegeben haben, dieser Frage näher zu treten. Der unbefangenen, objektiven Bewertung der bisher zur Mordsache gemachten unzähligen Aussagen standen vornehmlich drei Hinderungsgründe entgegen: Entweder hielt man die vernommenen Personen als in irgend einer Beziehung zu dem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.