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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Der Konitzer Mord. · p. Seite 170

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Der Konitzer Mord.
Date
1901-01-01
Page
Seite 170 (sequence 9)
Language
German
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170 gegangen, hat sich mehrfach im Laufe des Nachmittags auf der Straße und vor der Stadt spazierengehend hin- und herbewegt, und zwar zum Teil in Begleitung von ein bis zwei bisher nicht ermittelten jungen. Leuten, und ist von gegen 6 Uhr abends ab nicht mehr gesehen worden. Einzelne Teile seines Körpers sind, und zwar zum Teile Wohl verpackt, erst am 13. März 1900 bezw. am 20. März 1900 im Mönchsee, ferner am 15. März 1900 auf dem evangelischen Kirchhofe und am 15. April 1900 in einem Graben vor der Stadt gefunden worden. Die Sachverständigen erklären, daß der Tod, falls Winter im Laufe des Nachmittags keine festen Speisen zu sich genommen habe, spätestens zwischen 6 und.7 Uhr abends eingetreten sein müsse, daß die Zerlegung des Leichnams von durchaus sachverständiger Hand unter Beihilfe von mindestens 3—4 Personen vorgenommen sei und daß sämtliche Leichenteile, auch der am 15. April 1900 aufgefundene Kopf, blutleer, keine äußere Verletzung zeigend, frisch und geruchlos gewesen seien. — Die Aufgabe des Kriminalisten ist es zunächst, die gegebenen tatsächlichen Anhaltspunkte bei einem Verbrechen. zu ermitteln und zusammenzustellen; weisen diese Spuren auf eine oder mehrere bestimmte Personen als Thäter oder Gehilfen im allgemeinen hin, so tritt die Frage nach dem Motive, das diese Personen zu einer solchen That hätte treiben können, in den Vordergrund, um so die bisher festgestellten Thatbestände mit den gemachten Ermittelungen in einen logischen Zusammenhang bringen zu können. Im vorliegenden Falle sind leider in dem festgestellten Thatbestande keinerlei direkte Anhaltspunkte zur Verfolgung irgend einer Spur gegeben, wir müssen daher versuchen, derartige Anhaltspunkte auf indirektem Wege zu erlangen. Die That bezw. die Zerlegung des Leichnams muß. wie wir von den Sachverständigen gehört haben, längere Zeit, mindestens aber eine Stunde in Anspruch genommen haben, infolge der Witterungsverhältnisse und der späten Abendstunde müssen diese Handlungen aber auch in einem abgeschlossenen Raume ausgeführt worden sein, der, erwärmt und erleuchtet, zur Zeit nur den Thätern bezw. Helfern zugänglich gewesen ist; hieraus kann man sich auch das Fehlen jedes unbeteiligten Augenzeugen der That erklären. Anders liegt die Sache bei dem Verschleppen der Leichenteile. Dieselbe müssen von den Thätern bezw. Helfern durch öffentliche Straßen transportiert worden sein und hierbei müssen diese Leute doch aller Wahrscheinlichkeit nach unbeteiligten Personen begegnet sein, die dadurch in der Lage sind, Aufschluß über die Personen der Thäter bezw. Helfer geben zu können. Diese Erwägungen geben uns mithin die erste Richtung an, nach der sich die Ermittelungen zunächst zu erstrecken haben. .Es sind diesbezüglich folgende Zeugenaussagen gemacht worden. A. Die Fortschaffung des Kopses betreffend. *) Botenmeister Fiedler-Konitz. Am Charfreitage d. I. stand ich kurz nach 10 Uhr vormittags an der Ecke des Gerichtsgebäudes, also dort, wo sich die Mühlen- und die Schützenstraße kreuzen, als der Händler Jsraelski, den ich seit langen Jahren persönlich kenne, vom Markt her die Mühlenstratze heruntergegangen kam-und zwar auf dem Trottoir vis-a-vis dem Gerichtsgebäude belegen. Von dort ging er über den Straßendamm nach dem Stolzmannschen Hause hinüber, machte dann plötzlich eine Wendung nach rechts, und ging direkt am Irrgarten vorbei die Schützenhausstraße entlang dem Schützenhause zu. Jsraelski trug Es muß hierbei in das Gedächtnis zurückgerufen werden, daß der Kopf bei der Auffindung frisch war und daß der Postassistent Rahmel mit seinem Jagdhunde am Dienstag vorher, also etwa eine Woche vor der Anffindung, die Fundstelle nach Leichenteilen abgesucht und absolut nichts Auffälliges bemerkt hatte.

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