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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Der Konitzer Mord. · p. Seite 164

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Der Konitzer Mord.
Date
1901-01-01
Page
Seite 164 (sequence 3)
Language
German
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164 legen haben kann, denn Torf und Morast wirkt entschieden desinfizierend und konservierend. (Z. Prozeß Jsraelski, G. 249, B. T. 552). Geri ch tsp hysikus, Sanitätsrat Dr. Mittenzweig aus Berlin. Meine Herren! Abweichend von einem anderen Gutachten habe ich gefunden, daß bei der Leiche Winters ganz bestimmte Merkmale für den Verblutungstod vorhanden waren. Es spricht dafür die vollständige Blutleere des Herzens und der anderen Gefäße, dann die blasse Farbe des Armes und der sonstigen aüsgefundenen Körperteile. Ich brauche nicht wiederholen, was wir eben bereits von dem Kollegen Dr. Müller gehört haben, mein Befund deckt sich damit. Nach dem, was ich heute gehört habe, bin ich in meiner Ansicht nur noch bestärkt worden, daß Winter an Verblutung gestorben ist. Wir haben zwar bei der Nachobduktion, die Dr. Störmer und ich im Beisein des Dr. Müller Vornahmen, auch Erscheinungen für Erstickung konstatiert.' Bestimmte Merkmale sind die Blutaustretungen an der ' Sehnenhaut des Kopfes. Diese Austretungen hatten die Größe von 1 bis 5 mm. Es waren rote Punkte, beim Einschnitt sahen wir, daß dort Blut im Gewebe lag, daß es nicht nur rote Flecke waren. Wir fanden dann noch kleine rote Punkte, die aussahen wie Flohstiche. Die Austretungen, Petechien genannt, zeigten sich an der Lunge ebenso, wie an der Sehnenhaut. Eine dritte Erscheinung war, daß auch das ganze Gesicht mit Blutaustretungen übersäet erschien und zwar waren-diese Flecken 1—2 mm tief. Aus der Veränderung des Gesichtes mußten wir schließen, daß der Durchschneidung des Halses ein Erstickungsversuch vorangegangen war. Es können solche Erscheinungen aber auch entstehen, ohne daß dem Opfer Mund und Nase zugehalten werden. Ich glaube, daß die Erstickung auf eine ganz andere Weise zu erklären ist, als ich bei der Nachobduktion annahm. Ich meine, daß nach der Durchchneidung des Halses das Opfer noch geatmet hat und daß das Blut in die Luftröhre eingeatmet und im die Gewebe eingedrungen ist. Der Körper war ausgelaugt. er hat auch 13 Tage vor der ersten Obduktion in Spiritus gelegen. Die Schnittflächen waren glatt, die Halswunde erschien zackig, namentlich war eine große Zacke vorhanden. Nun möchte ich gleich einen Punkt anregen, der für die Sache von Wichtigkeit ist, ich meine die Frage, ob ein Schächtschnitt vorliegt. Man kann es ja nicht ausschließen, daß die Annahme Platz greift, Winter sei zu rituellen Zwecken ermordet, um Blut zu gewinnen. Aber, meine Herren, ein richtiger Schächtschnitt ist es nicht. Um nicht als Laie vor Sie hinzutreten, bin ich kurz vor diesem Termine in Berlin zum Viehhofe' gefahren und habe mir dort von einem alten Schächtmeister der jüdischen Gemeinde zwei Tiere vorschächten lassen. Ich bin dem Manne sehr dankbar, es war'mir der Vorgang hochinteressant. Man wählte zwei junge kräftige Tiere. Ich war geradezu erstaunt, wie elegant und leicht die Sache vor sich ging. Dem zu schlichtenden Tiere wurde eine Schürze vor den Kopf gebunden, dann führte man es in den Schlachtraum'. Dort wurde es gefesselt, eingehakt und mit Dampfkraft hochgehoben, so daß sich seine Füße zusammenzogen. Es stürzte hin, der Kopf wurde ihm nach hinten gezogen, der Schächtmeister fuhr ihm zweimal mit dem Messer über den Hals und — es war geschehen. Das Blut spritzte nicht, es sprudelte leicht heraus, weil ein breiter Schnitt vorhanden war. In zwei Minuten war das Tier mit einem kurzen Krampf verendet. Der'Schächter machte dann keinen Einschnitt in 1>as Zwerchfell, um zu sehen, ob das Tier krank gewesen ist, er hat weiter nichts gethan, als nachzusehen, ob sein Messer schartig war. Da das nicht der Fall war, erklärte er das Fleisch für koscher und es wurde freigegeben. Wenn ich mir vorstelle, daß Winter rite geschächtet worden war, dann glaube ich, daß der Schnitt an seinem Halse nicht zackig gewesen wäre. Es ergiebt sich trotzdem, daß Winter an Verblutung gestorben ist. Man muß annehmen, daß der Stehkragen vor Ausführung des Schnittes entfernt worden ist. Aus den Vorgefundenen Speiseresten muß man ersehen, daß die Verdauung noch nicht beendet war. Man nimmt an, daß ein gesunder Magen die Speisen mechanisch in sechs Stunden verdaut, so muß die Ermordung in der Zeit von ein bis sieben Uhr nachmittags geschehen sein. Sieben Uhr wäre allerdings die letzte Grenze. Um 5l/2 Uhr ist Winter noch gesehen worden. Nach Durchschneiden des Halses muß der Tod, wenn die drei Gefäße gleichzeitig durchschnitten sind, in zwei Minuten eingetreten sein, Winter kann dann I keinen Laut mehr von sich gegeben haben.

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