Mannheim
Compact Memory

Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Die Juden in Deutschland III. · p. Seite 157

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Die Juden in Deutschland III.
Date
1901-01-01
Page
Seite 157 (sequence 58)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/9038025-9038028-423321--420-185390
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 157 — Alle Vorteile, die die Emanzipation den Juden gebracht hat, nutzen fie als selbstverständliche Mindestrechte nach Kräften aus, doch damit nicht zufrieden, maßen sie sich auf Grund ihrer wirklichen und angeblichen Religionsvorschriften und vermöge ihres Reichtums eine ganze Reihe von Sondervorrechten an, durch die das deutsche Gefühl ständig beleidigt und herausgefordert werden muß. Auf die jüdischen Feiertage wird staatlicherseits die größte Rücksicht genommen, die jüdischen Religionsbücher sind von den Behörden anerkannt, ohne daß sie in deutscher Uebersetzung vorliegen, die Juden allein haben das Recht, das Schlachtvieh durch den Schächtakt zu Tode zu quälen, die jüdischen Namen können nach Belieben mit deutschen Namen vertauscht werden. Vermöge ihres Reichtums nehmen die Juden das Recht in Anspruch, ihre Söhne sozusagen sämtlich in die höheren Schulen zu schicken, in die wissenschaftlichen Berufe und in herrschende Stellungen hineinzubugsieren, sie verlangen einen unverhältnismäßig großen Anteil am Städlregiment, monopolisieren wichtige Handelszweige, betrachten die deutschen Mädchen als ihre Sklavinnen und zetern noch obendrein über Zurücksetzung. Wahrlich, etwas niederträchtigeres existiert nicht als das Fudenvolk! 4. Anmaßung der Juden. Die Juden können auf ihre Erfolge mit Recht stolz sein: sie haben es herrlich weit gebracht. Kein Wunder also, wenn ihre Frechheit keine Grenzen kennt. Wir führen einige besonders hervorragende Beispiele jüdischer Anmaßung auf. Ein klassisches Beispiel ist der Fall Laib Stern, der sich am 11. Juli 1895 zu Kissingen ereignete und großes Aufsehen erregte. Dieser Laib Stern aus New-Dork brachte seinen noch nicht 15 Jahre alten Sohn am 11. Juli mit zu der Reunion im Kursaal, obwohl er schon vorher ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht war, daß Kinder unter 15 Jahren keinen Zutritt hätten. Der stellvertretende Badekommissar und Bezirksamtsassessor Freiherr von Thüngen verlangte die Entfernung des Knaben, Herr und Frau Stern setzten dieser Anordnung den hartnäckigsten Widerstand entgegen und Stern verflieg sich gar zu der Drohung: „Wenn wir draußen wären, würde ich Ihnen ein paar herunterhauen." Als Frau Stern dann ihren Jungen entgegen dem nochmaligen Verbote durch den Saal auf den alten Platz zurückführte und ostentativ mit ihm herumzutanzen begann, wurde die Reunion von dem bezeichnten Kgl. Beamten geschlossen. Darauf ging Stern neuerdings auf Herrn von Thüngen los, nannte ihn laut einen ganz gemeinen Menschen und wiederholte mehrmals seine Drohung, ihm einige Ohrfeigen herunterzuhauen. — Am nächsten Tage erstattete der Freiherr von Thüngen Strafanzeige. Das Badekommissariat sah sich zu dieser auszugsweise wiedergegebenen Darstellung des Falles genötigt durch die entstellten Berichte, die die „Frankfurter Zeitung" im bekannten Solidaritätsgefühl der Rasse über das Vorkommnis veröffentlicht hatte. Es ist die alte Geschichte: Erst wird der Jude frech, dann bekommt er einen deutlichen Merks, dann tritt die ganze Sippe für ihn ein, beschwert sich, daß „einem von unsre Lait" auf die Hühneraugen getreten wird und schreit über die Roheit des Antisemitismus. — Das verfing aber in diesem Falle doch nicht ganz: Stern wurde verhaftet, stellte eine Kaution von 80 000 Mark und verduftete fluchend nach Amerika. („Tägliche Rundschau", 1. August 1895). Bei der Einweihungsfeier des neuen Hamburger. Rathauses hat ein christlicher Geistlicher das Haus mit einem christlichen Segensspruch eingesegnet. Darüber entstand eine gewaltige Gärung unter der Hamburger Judenschaft und ein Hebräer hatte die Schamlosigkeit, in dem „Hamburger Fremdenblatt" den Segensspruch einer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.